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Social Media und Recht

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Social Media und Recht

Praxiswissen für Unternehmen

Haufe,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Das Social Web steckt voller juristischer Fallen. Eine Anleitung zur Vermeidung.

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Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Innovativ
  • Umsetzbar

Rezension

Wer die ersten Schritte ins Social Web wagt, wird entzückt sein, wie schnell er Resultate sieht – seien es Blogkommentare oder Twitter-Follower. Doch vor lauter Begeisterung übersieht man schnell, wo in der virtuellen Welt die juristischen Feinheiten liegen. Dieses Buch ist ein Leitfaden, der auf nahezu jeden Fallstrick aufmerksam macht und Lösungsvorschläge skizziert. Der Autor und Rechtsanwalt Carsten Ulbricht arbeitet dabei mit vielen Beispielen, Übersichten und Checklisten. Wer noch nie im Web 2.0 unterwegs war, wird mit dem Buch wohl überfordert sein: Der Autor hat nicht die Absicht, Anfänger in Social Media zu unterrichten. Stattdessen weist er Unternehmen den Weg, die einen rechtlich sattelfesten, professionellen Web-2.0-Auftritt auf die Beine stellen wollen. getAbstract empfiehlt das Buch allen Firmeninhabern, Website-Betreibern und Kommunikationsverantwortlichen.

Zusammenfassung

Warum schnell gemacht nicht immer gut ist

Ein Unternehmensprofil bei Facebook? Ein Konto bei Twitter? Kein Problem! Dank schneller Technik und einfach zu bedienender Software ist es eine Frage von Minuten, bis Ihre Firma im so genannten Social Web präsent ist. Aber: Das Internet ist voller rechtlicher Fallen, in die Sie auch als Unternehmer tappen können.

Als Erstes sollten Sie nachschauen, ob der Firmen- oder Markenname, den Sie benutzen möchten, bei der entsprechenden Plattform noch frei ist. Ist das der Fall, dann ist es sinnvoll, ihn sofort zu registrieren, selbst wenn es noch dauern wird, bis Sie ihn wirklich benutzen. Wenn Sie ihn nicht reservieren, kann es sein, dass ein anderer ihn für seine Zwecke einsetzt – oder ihn blockiert, um ihn Ihnen später gegen teures Geld zu verkaufen. Zwar könnten Sie diese Person in so einem Fall abmahnen oder gegen sie klagen. Sie sparen aber Zeit und Geld, wenn Sie die betreffenden Namen früh genug für sich selbst reservieren. Hat ein anderer Ihren Namen blockiert, um Ihnen Ärger zu bereiten, kann es schwierig werden, an ihn heranzukommen. In diesem Fall sollten Sie den Plattformbetreiber einschalten. Er kann möglicherweise...

Über den Autor

Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt und Partner in einer Stuttgarter Kanzlei. Sein Schwerpunkt liegt auf Internetthemen und Social Media.


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