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Was dürfen Bürgermeister

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Was dürfen Bürgermeister

Kommunal- und Schul-Verlag,

15 min read
10 take-aways
Audio & text

What's inside?

Gehört unters Kopfkissen jedes Bürgermeisters.

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Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Innovativ
  • Umsetzbar

Rezension

Für die Westentasche ist dieser kleine Ratgeber nur knapp zu groß, aber dennoch sollten Bürgermeister und ihre Mitarbeiter dieses Büchlein immer zur Hand haben. Es bietet wertvollen Rat und viele Beispiele für die wichtigsten Minenfelder, auf denen sich die obersten Repräsentanten deutscher Kommunen bewegen. Im ausführlichen Anhang wird auf Gesetze und Verwaltungsvorschriften verwiesen, zahlreiche Gerichtsurteile sind knapp dargestellt. Insgesamt ist das Büchlein ein sorgfältig recherchierter, praxistauglicher und hilfreicher Wegweiser. Wer sich die Hinweise zu Herzen nimmt, reduziert die Angriffsfläche für Presse und politischen Gegner. Leider bleiben immer noch viele Grauzonen übrig, aber das ist nicht dem Buch anzulasten. Ein Muss für alle Bürgermeister und Oberbürgermeister – und für ihre Mitarbeiter, meint getAbstract.

Zusammenfassung

Was soll und was darf der Bürgermeister?

Das Kommunalrecht in Deutschland ist Ländersache. Leitprinzipien aller Gemeindeordnungen sind a) das Transparenzprinzip (Information und Kommunikation dienen der Bürgernähe und sollen für Glaubwürdigkeit sorgen) und b) das ungeschriebene Prinzip der Organtreue: Die Kommunalverfassungsorgane, also die politische Vertretung und der Bürgermeister, müssen so miteinander umgehen, dass sie ihre Aufgaben verantwortlich und gewissenhaft wahrnehmen können.

Der Bürgermeister ist an die Beschlüsse der politischen Vertretung gebunden, soweit ihm die Gemeindeordnung nicht eigenständige Rechte zuweist. Zu diesen gehören in der Regel die Organisationshoheit und die Geschäftsverteilung in der Verwaltung. Der Bürgermeister darf nicht gegen Beschlüsse der politischen Vertretung handeln. Er darf einen unliebsamen Beschluss auch nicht durch Nichtstun unterlaufen, sondern ist zum Handeln im Sinne des Beschlusses verpflichtet. Eine Ausnahme gilt für rechtswidrige Beschlüsse der Vertretung. Diese hat der Bürgermeister zu beanstanden.

Einen beschlossenen Haushaltsplan muss der Bürgermeister umsetzen. Kommt ein Beschluss über einen ausgeglichenen...

Über den Autor

Monika Wissmann ist Juristin und Ministerialrätin im NRW-Innenministerium. Martin Wissmann ist ebenfalls Jurist und arbeitet als Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf.


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