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Klartext für Anwälte

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Klartext für Anwälte

Mandanten gewinnen – Medien überzeugen. Verständliche Kommunikation in Wort und Schrift

Linde,

15 min read
10 take-aways
Audio & text

What's inside?

Moderne Kommunikation statt verstaubtem Kanzleideutsch.

Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Umsetzbar

Rezension

Wenn Anwälte das Vertrauen ihrer Mandanten gewinnen und behalten möchten, ist verklausulierte Juristensprache kontraproduktiv. Eva Engelkens Plädoyer für Klartext ist eine umfassende Praxisanleitung, die Textredaktion, Medienauftritte und Internetpräsenz abdeckt. Konkrete Listen mit Ausdrücken, die man vermeiden oder sparsam einsetzen sollte, etwa das inflationär verwendete „insbesondere“, ermöglichen dem Leser, seine Texte umgehend und ohne großen Aufwand zu verbessern. Ob der tendenziell sprachlich konservativen Zielgruppe die bisweilen flapsige Ausdrucksweise – mit Begriffen wie „Moneten“ – gefällt, sei dahingestellt. Zudem haben stilistische Patzer wie „meines Wissens nach“ oder Rechtschreibfehler wie „obergährig“ in einem Ratgeber, der so viel Wert auf korrektes Deutsch legt, nichts zu suchen. getAbstract empfiehlt das Buch gleichwohl: als Einstieg oder als Repetitorium zur Verbesserung der alltäglichen anwaltlichen Formulierungsarbeit – und vor allem wegen der hilfreichen und gut recherchierten Hinweise auf den Umgang mit modernen Medien.

Zusammenfassung

Klartext von Anfang an

Denken Sie bei jedem Satz, den Sie schreiben oder in den Medien bzw. vor Publikum äußern, stets an die Leser oder Zuhörer, die Sie informieren möchten. Diese sollen die Inhalte mühelos verstehen. Wenn Sie das gewährleisten, gewinnen Sie automatisch ihr Vertrauen. Floskelhaftes Amts- oder Kanzleideutsch mag zwar imponieren, aber es informiert nicht. Achten Sie bei Ihren Formulierungen auf Folgendes:

  • Einfachheit: Vermeiden Sie Fremdwörter, Fachausdrücke, Füllwörter und Floskeln. Falls sich ein Fachwort nicht vermeiden lässt, erklären Sie es kurz. Füllwörter und Floskeln sind z. B. „im Zusammenhang mit“, „im Rahmen von“, „in Anbetracht“ oder „hiermit“. Hierzu zählen auch gestelzte, antiquierte Formeln wie „am heutigen Tage“, „zur Abholung bereithalten“, „baldmöglichst“, „gegenzeichnen“, „in Rechnung stellen“, „zugehen lassen“ und viele mehr.
  • Kürze: Verwenden Sie keine langen Sätze, vor allem keine Schachtelsätze. Vermeiden Sie außerdem doppelte Verneinungen wie „Es ist nicht auszuschließen“ und Substantivierungen. Sagen Sie also nicht: „Die Beendigung des Auftrags erfolgt“, sondern: „Der Auftrag wird beendet...

Über die Autorin

Eva Engelken arbeitet als Juristin und Wirtschaftsjournalistin, u. a. für das Handelsblatt und die Financial Times Deutschland. Sie betreibt eine Beratungsagentur für Kanzleikommunikation.


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