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Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

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Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Handlungsanleitung

DATAKONTEXT Fachverlag,

15 min read
10 take-aways
Audio & text

What's inside?

Was halten Sie von Ihrem Betriebsrat? In der Unternehmenspraxis ist der Idealfall der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Seltenheit – zum Schaden aller Beteiligten. Das lässt sich ändern.

Bewertung der Redaktion

7

Qualitäten

  • Umsetzbar

Rezension

Der Betriebsrat kann einem Unternehmer mit seinen ihm durch das Betriebsverfassungsgesetz zustehenden Rechten viele Steine in den Weg legen. Wenn das Verhältnis zum Betriebsrat angespannt ist, von ihm nur Querschüsse kommen oder dort nur Gewerkschaftsideologen vertreten sind - dann ist vielleicht der Unternehmer selbst schuld daran. Dietmar Franke argumentiert nachvollziehbar, dass die geringe Wertschätzung auf Arbeitgeberseite einer sinnvollen Zusammenarbeit im Wege steht, ja sogar qualifizierte Mitarbeiter von einer Betriebsratskandidatur abhält. Konsequent nennt er erste konkrete Schritte zu einem besseren Verhältnis. Diesen Weg zu gehen, das macht er aber auch klar, ist eine persönliche und spezifische Führungsaufgabe, die dem Unternehmer niemand abnehmen kann. Denn die Orientierung am Gesetzestext genügt nicht. Diese Erkenntnis klingt zwar nicht besonders originell, aber wer es ernst meint mit dem Vertrauensverhältnis zum Betriebsrat, kommt daran nun einmal nicht vorbei. Die Lektüre dieses Buches ist ein Schritt auf dem Weg dorthin, wenngleich sie durch allerhand unnötig komplizierte Formulierungen nicht immer ganz reibungslos gelingen will. getAbstract.com empfiehlt dieses Buch trotzdem allen deutschen Arbeitgebern und Führungskräften ebenso wie allen an der Betriebsratsarbeit interessierten Arbeitnehmern.

Zusammenfassung

Zusammenarbeit als Verhaltensregel

Im Paragraph 2 des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) heißt es: "Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten (...) vertrauensvoll (...) zusammen." Dieses Leitmotiv vom partnerschaftlichen Kooperationsgedanken steht als Verhaltensnorm auf dem Papier. Verstöße gegen dieses Gebot werden nicht mit Sanktionen geahndet, denn das wäre praktisch auch nicht durchführbar. Vor den Arbeitsgerichten hat es sich als schwierig erwiesen, im Einzelfall einen Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit festzustellen. In der Praxis kann leider von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat nur selten die Rede sein. Stattdessen stehen sich beide Parteien oft misstrauisch gegenüber. Das Gesetz geht dabei durchaus davon aus, dass Interessengegensätze bestehen. Der zitierte Paragraph drückt aber aus, auf welche Art und Weise und wozu diese überwunden werden sollen: partnerschaftlich und zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs. Es handelt sich also um eine Verhaltensregel, die sich als Generalklausel auf das gesamte Betriebsverfassungsrecht bezieht. Eine vertrauensvolle Partnerschaft kann letztlich nicht ...

Über den Autor

Dietmar Franke ist seit 1999 selbstständiger Unternehmensberater, Seminartrainer, Dozent und Buchautor. Sein Themenschwerpunkt liegt auf dem Arbeitsrecht und dem Personalmanagement. Der promovierte Jurist arbeitete mehrere Jahre in leitender Funktion im Personalmanagement verschiedener Unternehmen.


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