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Doppik-Leitfaden

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Doppik-Leitfaden

Von der Projektierung zum Gesamtabschluss. Praxishandbuch

Kommunal- und Schul-Verlag,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Wie man die doppelte Buchführung in die öffentliche Verwaltung einführt.

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Bewertung der Redaktion

6

Qualitäten

  • Umsetzbar

Rezension

Für das Rechnungswesen der privaten Unternehmen gilt das Handelsgesetzbuch, große Kapitalgesellschaften müssen sich sogar an europaweite oder globale Standards halten. Beim kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen ist es anders: Das kommunale Haushaltsrecht in Deutschland ist Ländersache, deshalb bestimmt mittelalterliche Kleinstaaterei das Bild. Wer ein Buch über das neue, doppische Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen schreiben will, muss sich entweder für ein Bundesland und dessen Recht entscheiden – oder weitgehend im Ungefähren bleiben. Die Autoren haben beschlossen, länderübergreifend zu schreiben. Das vermittelt einen Überblick, ist aber für Experten, die sich sklavisch an ein bestimmtes Landesrecht halten müssen, nur als Ergänzung zur landesspezifischen Literatur geeignet. Dennoch empfiehlt getAbstract diesen informativen Sammelband mit vielen Beispielen aus der kommunalen Praxis allen, die sich mit der Umstellung auf die Doppik vertraut machen müssen.

Zusammenfassung

Vermögenserfassung und -bewertung

In die Doppik-Einführung in einer Kommune sollten die politischen Entscheidungsträger, der Personalrat, die Rechnungsprüfung und die Kommunalaufsicht eingebunden werden. Einige Grundsatzentscheidungen müssen gefällt werden: u. a. bezüglich der Prozesse der Buchhaltung, des Personals (was auch Einstellungen bedeuten kann) und der Fortbildungen. Bereits in der Zeit, da noch die kamerale Buchführung gilt, sollte eine neue Finanzsoftware eingeführt werden. So kann man den Umstieg auf die Doppik anschließend mit einer bereits vertrauten Software durchführen. Bei der Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Erfassungsprozess dauert mindestens zwölf Monate und sollte bereits ein Jahr vor dem geplanten Umstellungszeitpunkt abgeschlossen sein, damit die Zeit für die Erstellung der Eröffnungsbilanz und für weitere Reformschritte ausreicht.

Die Zuweisungen der Länder für kommunale Investitionen werden als Sonderposten passiviert und analog zum korrespondierenden Vermögen abgeschrieben. In der Eröffnungsbilanz müssen daher die Sonderposten und das Sachanlagevermögen in einem...

Über die Autoren

Das zwölfköpfige Autorenteam besteht aus Verwaltungspraktikern, Beratern und Wirtschaftsprüfern aus mehreren Bundesländern. Alle verfügen über langjährige kommunale Berufs- oder Beratungserfahrung.


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