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Der GmbH-Geschäftsführer

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Der GmbH-Geschäftsführer

Was Geschäftsführer und Manager wissen müssen

Gabler,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Geschäftsführer werden ist nicht schwer, Geschäftsführer sein dagegen sehr! Lesen Sie hier, was Sie alles beachten müssen.

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Bewertung der Redaktion

5

Qualitäten

  • Umsetzbar
  • Für Einsteiger

Rezension

Ähnlich wie bei der Bestellung von Vorständen einer AG ist die Berufung eines GmbH-Geschäftsführers und der damit meist verbundene Anstellungsvertrag ein rechtlich schwieriges Terrain, für das etliche Regeln zu beachten sind. Der Rechtsakt einer Bestellung an sich ist zwar juristisch gesehen denkbar einfach, doch die Folgen sind gravierend, vor allem hinsichtlich der Aufgaben und Pflichten eines Geschäftsführers. Sich damit intensiv vertraut zu machen und ggf. fachliche Beratung einzuholen, empfehlen die Autoren Jutta Glock und Christoph Abeln immer wieder. Denn Unkenntnis schützt vor Haftung nicht! Den Autoren merkt man zwar ihre Herkunft aus der Juristerei deutlich an, aber es gelingt ihnen vor allem durch die vielen Praxistipps in dem an Rechtslaien gerichteten Buch, die komplexe Materie einigermaßen klar aufzubereiten. Die wichtigsten Gesetzesbestimmungen im Anhang helfen dem Verständnis weiter auf die Sprünge. getAbstract empfiehlt das Buch allen Managern, die sich auf die Aufgabe als GmbH-Geschäftsführer vorbereiten. Nach der Lektüre werden sie ihrer verantwortungsvollen Position sicher nicht mehr leichtfertig entgegengehen.

Zusammenfassung

Zwei Rechtsverhältnisse

Als Geschäftsführer einer GmbH stehen Sie üblicherweise in zwei verschiedenen Rechtsverhältnissen. Juristisch gesehen müssen Sie diese beiden immer sauber auseinander halten:

  1. Zum Geschäftsführer wird man durch Organbestellung. Es handelt sich dabei um eine Erklärung, die die Gesellschafterversammlung abgibt und die dem Geschäftsführer zugehen und von ihm angenommen werden muss. So (und nur so!) werden Sie - im rechtlichen Sinn - Geschäftsführer, Der Eintrag ins Handelsregister reicht dafür nicht.
  2. Begleitet wird die Organbestellung oft von einem Anstellungsvertrag. Dieser ist ausdrücklich kein Arbeitsvertrag, darum gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (Kündigungsschutz) für Sie als Geschäftsführer nicht. Ein Anstellungsvertrag ist aber nicht in allen Fällen erforderlich, z. B. für den Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, der gleichzeitig Geschäftsführer ist.

Die gleichen Grundsätze der Trennung beider Rechtsverhältnisse gelten natürlich auch für die Beendigung einer Geschäftsführung. Sie erfolgt ebenfalls durch einseitige Willenserklärung der GmbH (ohne Angabe von Gründen) und kann jederzeit...

Über die Autoren

Dr. Jutta Glock ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und Gründungspartnerin in der Anwaltssozietät Abeln Glock & Partner. Vor ihrer Rechtsanwaltstätigkeit arbeitete sie als Personalmanagerin in mittelständischen Unternehmen. Außerdem steht sie als Beraterin und Coach für Führungskräfte zur Verfügung. Dr. Christoph Abeln ist ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät schwerpunktmäßig Manager in Change-Management-Situationen.


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