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Der kommunale Gesamtabschluss

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Der kommunale Gesamtabschluss

Zielsetzung, Grundlagen und Erstellung

Schäffer-Poeschel,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Die immer breiter eingeführte Doppik ist für viele Verwaltungen Neuland – besonders, wenn es um den Gesamtabschluss geht.

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Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Innovativ
  • Umsetzbar

Rezension

Am kommunalen Gesamtabschluss führt nichts vorbei, auch wenn die Fristen in manchen Bundesländern noch etwas Aufschub gewähren. Fachleute im kommunalen Finanzmanagement benötigen dringend entsprechende Handreichungen. Viel Auswahl bietet der Markt allerdings noch nicht, sodass es zu diesem Buch kaum eine Alternative gibt. Es ist allerdings keineswegs eine Notlösung, sondern vermittelt ein verwirrendes Fachgebiet verständlich und umfassend. Die Autoren – ein knappes Dutzend versierter Fachleute – schaffen es, die vor allem juristische Komplexität erheblich zu reduzieren, ohne ins Ungefähre abzudriften. getAbstract kann das Buch nicht nur den Hauptverantwortlichen in der Verwaltung empfehlen: Auch wer auf der Seite eines kommunalen Tochterunternehmens am Gesamtabschluss beteiligt ist, sollte darauf nicht verzichten.

Zusammenfassung

Gesamtabschluss für den Konzern Kommune

Durch die Auslagerung von Aufgaben in verselbstständigte Einheiten hat der kommunale Kernhaushalt in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung verloren. Beteiligungsberichte haben zwar für mehr Transparenz gesorgt, aber den Überblick über die wirtschaftliche Lage im Konzern nicht erleichtert. Diese Lücke soll nun der doppische Gesamtabschluss füllen. Die Länder gewähren ihren Kommunen sehr unterschiedliche Übergangsfristen für den ersten Gesamtabschluss. Sie reichen von 2010 (Nordrhein-Westfalen) bis 2018 (Baden-Württemberg). Auch die Fristen für die Vorlage des Gesamtabschlusses im Rat oder Kreistag variieren stark. Manche Länder verlangen den Gesamtabschluss sechs Monate nach dem Bilanzstichtag, andere gewähren ihren Kommunen 18 Monate für die Konsolidierung. In einigen Ländern gelten sehr enge und widersprüchliche Zeitvorgaben. In Nordrhein-Westfalen z. B. hat die Kommune nach Vorlage ihres Jahresabschlusses im Rat (bis 31. März) neun Monate für die Prüfung und Feststellung Zeit (bis 31. Dezember). Das kollidiert jedoch mit der Vorlage des Gesamtabschlusses im Rat (bis 30. September), denn hierfür sind testierte Einzelabschlüsse...

Über die Autoren

Das Autorenteam unter der Führung der Herausgeber Thomas Müller-Marqués Berger und Uwe Krebs setzt sich aus Praktikern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zusammen. Alle waren in den letzten Jahren beratend oder prüfend in kommunalen Doppikprojekten tätig.


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