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Die entscheidende Abhandlung

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Die entscheidende Abhandlung

oder die Bestimmung des Zusammenhangs zwischen religiösem Gesetz und Philosophie

Reclam,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
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Was ist drin?

Islam und Philosophie – wie passt das zusammen?


Literatur­klassiker

  • Philosophie
  • Mittelalter

Worum es geht

Kleiner Punkt, große Wirkung

Im Koran heißt es mit Bezug auf einen unklaren Vers: „Aber niemand weiß um dessen Interpretation außer Gott. Und diejenigen, die ein gründliches Wissen haben, sagen ...“ (Sure 3,7). Dieser Satz wird von manchen aber auch anders gelesen: „Aber niemand weiß um dessen Interpretation außer Gott und denjenigen, die ein gründliches Wissen haben. Sie sagen ...“. Wenn man unter denen, die ein gründliches Wissen haben, nun die Philosophen versteht, sind diese quasi von höchster Stelle dazu autorisiert, den Koran auszulegen – im Ernstfall auch abweichend vom wörtlichen Sinn der Schrift. Averroes vertrat diese Ansicht. Das bot und bietet bis heute reichlich Zündstoff unter Muslimen, insbesondere bei orthodoxen Gläubigen, die den Koran wortwörtlich oder in den engen Grenzen der überlieferten Interpretation verstanden wissen wollen. Averroes dagegen glaubte: Die religiösen Schriften des Islam halten jeden gläubigen Muslim, der über entsprechende geistige Fähigkeiten verfügt, zum Studium der Philosophie an. Nur wer philosophisch gebildet ist, kann den Koran korrekt interpretieren. Und über niemanden sollte vorschnell das Urteil des Unglaubens verhängt werden. Eine erstaunlich moderne Sichtweise, die Die entscheidende Abhandlung auch im 21. Jahrhundert zu einem lesenswerten Büchlein macht.

Take-aways

  • Die entscheidende Abhandlung ist ein philosophisches Traktat des mittelalterlichen islamischen Gelehrten Averroes (Ibn Rushd).
  • Inhalt: Philosophie und Religion sollten miteinander versöhnt werden. Wenn Erkenntnisse, die mit logischen oder wissenschaftlichen Mitteln gewonnen wurden, dem Koran widersprechen, sollten sie nicht als Unglaube verurteilt werden. Manche Koranverse müssen nicht wörtlich verstanden werden: Gelehrte dürfen sie nach den strengen Regeln der aristotelischen Beweislehre interpretieren.
  • Der Form nach ist das Werk ein Rechtsgutachten, das klären soll, ob es einem Muslim erlaubt oder sogar befohlen ist, sich mit Philosophie zu beschäftigen.
  • Im Kern ist es eine Verteidigungsschrift der Philosophie gegen orthodoxe Muslime, die keinen Widerspruch gegen die überlieferte islamische Lehre dulden.
  • Revolutionär war an Averroes’ These, dass es Zugänge zur Gotteserkenntnis geben kann, die neben dem Koran oder an seiner Stelle existieren.
  • Averroes war für seine Aristoteles-Kommentare berühmt. Aristoteles war das Vorbild, an dem er seine eigene philosophische Haltung ausrichtete.
  • Mit der Entscheidenden Abhandlung führte Averroes eine Debatte weiter, die seine Vorgänger Avicenna und Gazali begonnen hatten.
  • Averroes’ philosophische Schriften wurden erst im 19. Jahrhundert wiederentdeckt.
  • Viele der von ihm aufgeworfenen Fragen werden bis heute diskutiert.
  • Zitat: „Doch die Philosophie ist die Gefährtin der Religion und ihre Milchschwester; und das Unrecht vonseiten derer, die man mit ihr in Verbindung bringt, ist das schlimmste Unrecht, ganz abgesehen von der Feindseligkeit, dem Hass und dem Streit, die dadurch zwischen diesen beiden entstehen, während die beiden doch von Natur aus Weggefährtinnen und einander in Liebe zugeneigt sind (…)“

Zusammenfassung

Ist Philosophie erlaubt?

In welchem Verhältnis steht die Philosophie zum islamischen Glauben und seinen Gesetzen? Ist das Studium der Philosophie dem Gläubigen erlaubt, vielleicht sogar angeraten? Oder ist es im Gegenteil verboten?

Philosophie kann als das betrachtende Studium aller seienden Dinge verstanden werden. Alle seienden Dinge verweisen, da sie erschaffen wurden, auf ihren Schöpfer und Urheber. Die religiöse Satzung fordert dazu auf, über die Dinge nachzudenken und etwas über ihre Erschaffung herauszufinden. Damit vermehrt man nämlich zugleich sein Wissen über den Schöpfer. Die Satzung verpflichtet dazu, über die seienden Dinge nachzudenken. Das tut man, indem man vom Bekannten auf das Unbekannte schließt, also logische Schlüsse mithilfe des Verstands zieht. Auf vollendete Art und Weise gelingt dies mithilfe des apodiktischen Beweises. Es ist darum unerlässlich, zunächst einmal alles über diese Beweisform zu lernen und zu erfahren, wie sie sich von anderen unterscheidet, etwa vom dialektischen oder rhetorischen Beweis. Man muss also das Werkzeug erwerben, das man für das Studium der seienden Dinge benötigt.

Das Studium der Philosophie

Nachdem die Verpflichtung zu dieser Art des Studiums erkannt wurde, soll die apodiktische Methode genauer untersucht werden. Das kann aber nicht von einem Gelehrten allein geleistet werden: Jeder muss auf die Erkenntnisse seiner Vorgänger aufbauen. Dabei ist es nicht wichtig, ob es sich bei diesen Vordenkern um Muslime gehandelt hat oder nicht – es geht ja lediglich um das Werkzeug. In anderen Bereichen ist es schließlich auch unerheblich, ob das Werkzeug von einem Glaubensgenossen hergestellt und vor uns von solchen genutzt wurde oder nicht.

„Das Vorhaben dieser Abhandlung ist es, aus religionsgesetzlicher Sicht zu untersuchen, ob das Studium der Philosophie und der Disziplinen der Logik von der Satzung erlaubt oder verboten oder befohlen ist, und ob es dies ist entweder im Sinne einer Empfehlung oder im Sinne einer verpflichtenden Vorschrift.“ (S. 11)

Die Schriften der Vorgänger sollen studiert und genau untersucht werden. Wenn diese mit ihren Überlegungen richtig liegen, können ihre Ergebnisse übernommen werden; etwaige Fehler sollte man ihnen verzeihen. Die religiösen Gesetze halten dazu an, die Schriften der alten Philosophen zu studieren. Den Zugang dazu und ihr Studium zu verbieten, hieße, die Erkenntnis Gottes zu verbieten. Die Voraussetzungen für das Studium müssen jedoch erfüllt werden, das heißt, die betreffende Person muss von Natur aus intelligent genug und tugendhaft im Sinne des islamischen Glaubens sein. Natürlich ist es durchaus möglich, dass Menschen durch das Studium der alten Schriften auf falsche Ideen verfallen. Der Grund dafür liegt jedoch nicht in den Schriften selbst, sondern zum Beispiel in einem Überlegungsfehler oder in der Unfähigkeit des Lehrers. Der mögliche Schaden, der durch solche Fehler entstehen kann, ist keine Rechtfertigung dafür, die Schriften vollständig zu verbieten. Man würde ja auch einem Verdurstenden kein Wasser vorenthalten mit der Begründung, dass er sich daran verschlucken und ersticken könnte.

„Wenn die Tätigkeit der Philosophie nichts weiter ist als das betrachtende Studium der seienden Dinge und das Nachdenken über sie, insofern sie auf den erschaffenden Urheber verweisen (...), und wenn die Satzung dazu auffordert und anspornt, die seienden Dinge zu bedenken, so ist es klar, dass das, worauf die Bezeichnung ,Philosophie‘ verweist, von der Satzung vorgeschrieben oder empfohlen ist.“ (S. 11)

Das religiöse Gesetz fordert alle Muslime dazu auf, nach der Glückseligkeit zu streben, die man durch die Erkenntnis Gottes und der erschaffenen Dinge erlangt. Je nach Veranlagung unterscheiden sich die Menschen in der Art, wie sie Urteile fällen und zur Erkenntnis gelangen. Möglich sind dialektische, rhetorische oder apodiktische Schlüsse und alle drei haben dem religiösen Gesetz zufolge die gleiche Berechtigung.

Widersprüche zwischen Islam und Philosophie

Was das Verhältnis zwischen religiösem Gesetz und Philosophie betrifft, gibt es zwei Ausgangslagen: Entweder wird der Sachverhalt, den man mit einem Schluss belegt, im Gesetz erwähnt, oder er wird nicht erwähnt. Der zweite Fall ist klar: Genau wie andere Wissenschaften auch findet die Philosophie dann, ausgehend von der religiösen Satzung, etwas Neues heraus. Im ersten Fall kommt man auf apodiktischem Weg entweder zu demselben Ergebnis wie das Gesetz (dann besteht kein Problem) oder zu einem anderen Ergebnis. Ist Letzteres der Fall, sollte untersucht werden, ob man den Wortlaut der entsprechenden Textstelle im Gesetz auf bestimmte Art und Weise interpretieren muss. Vielleicht handelt es sich um eine metaphorische Wendung und der tatsächliche Sinn der Aussage muss erst erschlossen werden.

„Die Lehren über die Welt weichen also nicht so sehr voneinander ab, dass die einen als Unglaube zu verurteilen sind und die anderen nicht.“ (S. 30)

Wer darüber nachdenkt, erkennt, dass es ein erstrebenswertes Ziel ist, zu zeigen, dass die intellektuellen Erkenntnisse mit der Überlieferung übereinstimmen. Dadurch werden die Ergebnisse umso gewisser. Wenn eine Interpretation nötig wird, weil Erkenntnis und Überlieferung nicht übereinstimmen, dann findet sich vielleicht an anderer Stelle eine Formulierung, die die Erkenntnis auch dem Wortlaut nach untermauert.

„Es scheint, dass diejenigen, die in diesen schwierigen Fragen verschiedener Meinung sind, entweder das Richtige getroffen haben und entsprechenden Lohn erhalten oder aber das Ziel verfehlt haben und entschuldigt werden.“ (S. 31)

Wörtlicher oder übertragener Sinn der Schrift In der Vergangenheit haben sich feste Meinungen darüber gebildet, welche Verse des religiösen Gesetzes wörtlich zu nehmen sind und welche interpretiert werden müssen. Mit apodiktischen Beweisen kann man durchaus zu anderen Ergebnissen kommen, etwa dahin, dass eine wörtlich aufgefasste Passage doch interpretiert werden muss – allerdings nur, wenn die alte Meinung auf Annahmen und nicht auf sicheren Erkenntnissen beruht. Wer die Tradition anzweifelt, ist also nicht automatisch ein Ungläubiger.

„Wenn eine solche Art von Text, der gemäß dem äußeren Wortsinn zu verstehen ist, die Grundlagen der Satzung betrifft, dann ist derjenige, der diesen Text einer Interpretation unterwirft, ein Ungläubiger (...)“ (S. 34)

Betrachten wir das Problem von Gott und dem partikulären Wissen: Den peripatetischen (der Schule des Aristoteles anhängenden) Philosophen warf man vor, sie würden behaupten, dass Gott kein Wissen von den Einzeldingen habe. In Wahrheit sind sie jedoch der Ansicht, dass sich das Wissen von Gott als Schöpfer fundamental von dem unterscheidet, was wir unser Wissen nennen. Dieses erhalten wir nämlich von den Dingen und es erstreckt sich zum Beispiel nicht, wie das Wissen Gottes, auf zukünftige Dinge. Gott hat bereits Wissen über einen Gegenstand, bevor es ihn gibt, wir dagegen können nur durch den Gegenstand erkennen. Die Eigenschaften partikulär und universal sind also einfach nicht anwendbar auf das göttliche Wissen. Diese Erkenntnis macht jedoch niemanden zum Ungläubigen.

Ist die Welt ewig oder erschaffen?

Eine weitere Streitfrage ist, ob die Welt erschaffen oder ewig ist. Heutige und frühere Philosophen scheinen sich einig zu sein, dass es auf der einen Seite die erschaffenen Dinge gibt, die durch eine wirkende Ursache existieren, und auf der anderen Seite das Urewige, das unabhängig von der Zeit und irgendeiner Ursache existiert; das ist Gott. Dazwischen steht die Welt, die beides ist, unendlich und erschaffen, wenn auch beides nur in gewisser Weise: Denn Erschaffenes ist normalerweise vergänglich (was die Welt nicht ist) und das wirklich Ewige hat keine Ursache (die Welt dagegen hat eine Ursache, nämlich Gott). Es geht also bei dem besagten Streit darum, welche Eigenschaft der Welt man in den Vordergrund stellt. Die daraus resultierenden Uneinigkeiten sind kein Grund, den jeweils anderen des Unglaubens zu bezichtigen.

Verschiedene Arten von Fehlern

In solchen schwierigen Fragen kann auch der Gelehrte irren. Sein Fehler ist entschuldbar, wenn er sich ernsthaft bemüht hat. Wer aber ohne Studium ein falsches Urteil fällt, sündigt, denn die Kenntnis der Grundlagen und Methoden ist Voraussetzung für ein Urteil. Es gibt also Fehler, die man dem Gelehrten verzeiht, wie man einem Arzt oder Richter einen Fehler nachsieht, und es gibt Fehler, die nicht zu entschuldigen sind, weil sie die Prinzipien der Religion verletzen (das nennt man Unglauben) oder einem damit zusammenhängenden Bereich widersprechen (das nennt man häretische Neuerung). Zu den unverzeihlichen Fehlern gehört etwa, wenn man Gott, die Prophetenschaft oder das Jenseits leugnet, obwohl jede Beweiskette zu dem Schluss führen muss, dass sie existieren.

„Daher ist es notwendig, dass Interpretationen nur in apodiktisch beweisenden Büchern festgehalten werden, denn wenn sie sich dort drin befinden, haben nur die Leute des apodiktischen Beweises darauf Zugriff.“ (S. 38)

Wenn eine Erkenntnis über einen der drei Wege (rhetorischer, dialektischer und apodiktischer Beweis) offenbar wird und der wörtlichen Sinnebene im religiösen Gesetz entspricht, darf dieser Abschnitt nicht interpretiert werden. Das betrifft zum Beispiel die Erkenntnis, dass es im Jenseits Glückseligkeit und Pein gibt. Neben den Versen, die nicht interpretiert werden dürfen, gibt es solche, die von geschulten Leuten mithilfe des apodiktischen Beweises interpretiert werden sollten. Es gibt eine dritte Gruppe von Versen, bei der Uneinigkeit darüber herrscht, ob sie wörtlich verstanden oder interpretiert werden soll. Bei diesen undurchsichtigen Passagen sind Fehler entschuldbar.

Zielgruppe der Interpretationen

Interpretationen des religiösen Gesetzes mithilfe apodiktischer Beweise heben den eigentlichen Wortlaut auf und setzen den interpretierten Sinn an seine Stelle. Bei manchen Menschen, die nicht zu apodiktischen Beweisen fähig sind, lösen sie Unglauben aus und sind aus diesem Grund von ihnen fernzuhalten. Ihnen sagt man einfach, die Stelle sei unklar und Gott allein wisse, was sie bedeute.

„Du solltest wissen, dass die Absicht der Satzung genau darin besteht, das wahrhaftige Wissen und das wahrhaftige Handeln zu lehren.“ (S. 40)

Philosophen sind wie Ärzte, die den Patienten Anweisungen geben, was sie tun sollen, um Krankheiten zu vermeiden. Wenn nun einer kein Arzt ist, sollte er diese Anweisungen nicht infrage stellen. Denn die Leute haben nicht die nötige Bildung, um sich selbst ein Urteil über diese Dinge zu machen – und der Zweifler kann auch keine Alternative aufzeigen. Das gilt sowohl für den Fall, dass man der Allgemeinheit wahre Interpretationen verkündet, als auch für jenen, dass es falsche sind. Die Menschen werden nur verwirrt und auf Distanz zum Gesetz gebracht. Der Gesetzgeber ist für die Gesundheit der Seele, die Gottesfurcht, verantwortlich. Diese wird durch Handlungen angestrebt, die der Satzung entsprechen. Wer in diesem Sinn gesund ist, den erwartet Glückseligkeit im Jenseits, wer krank ist, den erwartet Pein.

Missbrauch von Interpretationen und die Folgen

Die Interpretationen des religiösen Gesetzes sind ein Gut, das den Menschen von Gott anvertraut wurde. Ihre Verbreitung unter der breiten Masse hat in der Vergangenheit innerhalb des Islam zu Spaltungen geführt und dazu, dass sich einzelne Gruppen wie die Mutaziliten und die Aschariten gegenseitig Unglauben vorwerfen. Die Folgen waren Hass und Krieg. Die Methoden dieser Leute entsprechen weder den Grundsätzen der breiten Masse (denn sie sind für die meisten unverständlich und dunkel) noch denen der Philosophen, denn sie erfüllen die Voraussetzungen der apodiktischen Beweise nicht.

„Das Verhältnis des Arztes zur Gesundheit des Leibes entspricht nämlich dem Verhältnis des Gesetzgebers zur Gesundheit der Seele (...). Ebendiese Gesundheit wird ‚Gottesfurcht‘ genannt (...)“ (S. 47)

Die Aschariten etwa begründen ihre Erkenntnisse mit falschen Annahmen, zum Beispiel indem sie leugnen, dass es zu jeder Wirkung eine Ursache geben muss. Einige Aschariten haben Philosophen als Ungläubige verurteilt, weil sie nicht dieselben Methoden der Gotteserkenntnis genutzt haben wie sie. Das macht jedoch eher sie selbst zu Ungläubigen. Sie haben nicht erkannt, dass es verschiedene Zugänge zur religiösen Satzung gibt – über den Glauben und über das betrachtende Studium.

Die Philosophie als Gefährtin der Religion

In der Frühzeit des Islam haben sich die Menschen einfach wörtlich an die religiösen Weisungen gehalten. Dadurch sind sie fromm und vorzüglich geworden. Manche haben Verse interpretiert, doch ihre Ergebnisse für sich behalten. Erst später haben Interpretationen zu Meinungsverschiedenheiten und Zersplitterung geführt. Eine sorgfältige Prüfung der Anweisungen des Gesetzes zeigt, dass diese durch Interpretation kaum klarer und deutlicher werden können. Die religionsgesetzlichen Aussagen im Koran haben drei wichtige Eigenschaften: Erstens können sie besser als alle anderen Aussagen die Zustimmung der Menschen erwirken, zweitens sind sie von Natur aus überlegen und erlauben meist keine Interpretation (wenn überhaupt, dann nur von Menschen, die die apodiktische Methode beherrschen), drittens enthalten sie für entsprechend gebildete Menschen Hinweise, die diese zur wahren Interpretation führen.

„Doch die Philosophie ist die Gefährtin der Religion und ihre Milchschwester; und das Unrecht vonseiten derer, die man mit ihr in Verbindung bringt, ist das schlimmste Unrecht, ganz abgesehen von der Feindseligkeit, dem Hass und dem Streit, die dadurch zwischen diesen beiden entstehen, während die beiden doch von Natur aus Weggefährtinnen und einander in Liebe zugeneigt sind (...)“ (S. 52)

Die korrekte Interpretation ist eine lohnenswerte Aufgabe und die Erkenntnisse sollen den folgenden Generationen überlassen werden. Das religiöse Gesetz leidet unter verdorbenen Interpretationen, die vor allem von jenen verschuldet werden, die mit der Philosophie zu tun haben. Die Philosophie sollte jedoch die Gefährtin der Religion sein; sie darf nicht Hass heraufbeschwören oder zu Abspaltungen führen.

Zum Text

Aufbau und Stil

Der Form nach ist Die entscheidende Abhandlung ein Rechtsgutachten, das in einem mehrschrittigen Verfahren klären soll, ob es einem Muslim erlaubt oder sogar befohlen ist, sich mit der Philosophie zu beschäftigen. In 85 Abschnitten und einem Zusatz (der die Form eines Briefs hat und womöglich an den Kalifen adressiert war) setzt sich Averroes mit dem Verhältnis von Religion und Philosophie auseinander. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob mit dem Verstand gewonnene Erkenntnisse Aussagen des Korans widerlegen können bzw. dürfen. Nach einer allgemeinen Einführung ins Thema nutzt der Autor mehrere Beispiele zeitgenössischer Streitfragen, um zu zeigen, wie ein Kompromiss zwischen religiöser Lehre und philosophischer Erkenntnis aussehen kann. Um seine Argumente nachvollziehen zu können, ist eine grundlegende Vorbildung in philosophischen Schlussformen unerlässlich – die setzt Averroes auch immer wieder explizit voraus. Wenn man diese Vorbildung jedoch hat, erkennt man schnell viele seiner Argumente als lückenhaft, oft sind sie nur wenig überzeugend. Dennoch bietet die mit knapp 60 Seiten sehr kurze Schrift einen spannenden Einblick in die philosophischen und religiösen Debatten des mittelalterlichen Islam und in die jahrhundertealte Tradition der Koranauslegung.

Interpretationsansätze

  • Die Abhandlung ist vor allem eine Verteidigungsschrift der Philosophie gegenüber orthodoxen Muslimen, die keinen Widerspruch gegen die überlieferte islamische Lehre und die wörtliche Koranauslegung dulden wollen. Averroes rechtfertigt nicht nur das philosophische Denken, sondern auch die Beschäftigung mit den antiken Philosophen.
  • Averroes’ These, dass es unterschiedliche Zugänge zur Gotteserkenntnis geben könne – neben dem Koran und auch an seiner statt –, war revolutionär. Averroes wollte zeigen, dass Aussagen des Koran Auslegungssache sein können, dass unklare Passagen interpretiert werden dürfen. Ihm zufolge muss der tradierte Konsens darüber, wie die Verse auszulegen sind, nicht immer zwingend richtig sein.
  • In der Koranauslegung zeigen sich Parallelen zum christlichen Mittelalter, in dem die Bibel in einem vierfachen Schriftsinn interpretiert wurde. Auch im Christentum führte die Frage nach der Interpretation einzelner Passagen zu Abspaltungen (Protestanten) und schließlich Kriegen (Dreißigjähriger Krieg). Dass unterschiedliche Koranauslegungen Anlass für Abspaltungen, Auseinandersetzungen und gar Kriege waren, war eine Tatsache, die Averroes zutiefst bedauerte und für die Zukunft verhindern wollte.
  • Ein gewisser gelehrter Elitarismus zeigt sich in der Tatsache, dass Averroes die Menschen in drei Gruppen aufteilt, die sich nach den Möglichkeiten ihrer Urteilsformen (rhetorisch, dialektisch, apodiktisch) unterscheiden. Die Philosophie soll einem kleinen Kreis von Gelehrten vorbehalten bleiben, nur sie sollen philosophische Schriften lesen und den Koran interpretieren dürfen.
  • Averroes verfolgt ein erkenntnistheoretisches Projekt: Wie fällen wir Urteile? Wie kommen wir zu unseren Erkenntnissen? Ein halbes Jahrtausend später widmete sich Immanuel Kant mit seiner Urteilstafel einem ganz ähnlichen Ziel.

Historischer Hintergrund

Spanien unter maurischer Herrschaft

Im Jahr 711 nahmen maurische Truppen unter der Führung von Tariq ibn Ziyad nach einem achtjährigen Feldzug weite Teile der Iberischen Halbinsel ein, die zuvor unter westgotischer Herrschaft gestanden hatte. In Südfrankreich wurde das Heer von Karl Martell zurückgeschlagen; nördlich der Pyrenäen konnten die Afrikaner nicht Fuß fassen. Das maurische Reich erstreckte sich nun von Nordafrika bis Nordspanien. 750 zerfiel das Gebiet nach einem Bürgerkrieg in verschiedene Lehen; eine Führungsrolle spielte das Kalifat von Córdoba. Im Zuge der mehrere Jahrhunderte dauernden Reconquista gelang es christlichen Herrschern, Teile des maurischen Gebiets zurückzuerobern: Die Reiche Asturien, Galizien, Léon, Aragón, Navarra, Katalonien und Kastilien entstanden und wurden später zu Portugal und Spanien.

In der Anfangszeit war die maurische Herrschaft von Toleranz gegenüber anderen Religionen geprägt. Erst mit dem Zusammenbruch des Kalifats von Córdoba im Jahr 1031 änderte sich dies. Die Gebiete im heutigen Spanien und Portugal fielen als sogenannte Taifa-Königreiche unter nordafrikanische Herrschaft. Anfang des zwölften Jahrhunderts wurde Andalusien von der Dynastie der Almoraviden beherrscht, die 1147 von den Almohaden abgelöst wurden.

Im Jahr 1212 schlossen sich mehrere europäische Herrscher unter Alfons VIII. von Kastilien zusammen, um die Mauren endgültig aus Zentralspanien zu vertreiben – mit Erfolg. Einzig das Emirat von Granada bestand noch weitere drei Jahrhunderte und brachte Leistungen wie die Alhambra hervor. Erst 1492 fiel die letzte Bastion der Muslime, und die verbleibenden Muslime und spanischen Juden wurden mit dem Alhambra-Edikt vor die Wahl gestellt, zum christlichen Glauben überzutreten oder Spanien zu verlassen.

Entstehung

Die entscheidende Abhandlung entstand wahrscheinlich zwischen 1178 und 1180, zu einer Zeit, als Averroes an verschiedenen Orten in Spanien als Richter tätig war. Averroes reagierte mit seiner Schrift auf Fälle, in denen Philosophen des Unglaubens bezichtigt worden waren, weil sie zu anderen Ergebnissen gekommen waren als der Koran und somit der islamischen Lehre widersprachen. Zentralen Einfluss auf die Lehre im islamischen Raum nahmen zu jener Zeit Avicenna (Ibn Sina, 980 bis 1037), der zu den einflussreichsten Philosophen zählte, sowie der Religionsgelehrte Gazali (1058 bis 1111). Letzterer hatte in seinem Werk Inkohärenz der Philosophen 20 philosophische Thesen untersucht und am Ende drei dieser Thesen zum Unglauben erklärt. Sein vernichtendes Urteil warf die islamische Philosophie weit zurück – erst 100 Jahre nach Erscheinen seines Werks machte sich Averroes daran, Gazalis Ergebnisse anzufechten, aber auch Avicennas Thesen kritisch zu prüfen.

Averroes nannte als Motiv für das Verfassen der Entscheidenden Abhandlung, dass es eine öffentliche Diskussion um die religiöse Legitimation der Philosophie und ein Verbot philosophischer Schriften gebe, in die er mit seinen Argumenten eingreifen wolle. Die Schrift war somit der Versuch eines Kompromisses zwischen Religion und Philosophie.

Wirkungsgeschichte

Im europäischen Mittelalter war Averroes vor allem als Aristoteles-Kommentator bekannt, so sehr, dass er, ähnlich wie Aristoteles als „der Philosoph“ bezeichnet wurde, „der Kommentator“ genannt wurde. Eine Strömung innerhalb des Aristotelismus wurde Averroismus genannt. Averroes’ eigenständige philosophische Werke, wie Die entscheidende Abhandlung, waren dagegen kaum verbreitet, da sie erst spät oder gar nicht ins Lateinische übersetzt wurden. Aus dem 13. oder 14. Jahrhundert ist eine hebräische Fassung der Abhandlung überliefert, daneben sind zwei andalusische Handschriften aus dem 13. und 14. Jahrhundert bekannt, über die das Werk im arabischen Raum tradiert wurde. Eine intensive Auseinandersetzung fand aber nicht statt. Auch später, als Averroes’ Aristoteles-Kommentare wieder das Interesse islamischer Gelehrter fanden, blieb Die entscheidende Abhandlung wenig beachtet.

Im 19. Jahrhundert setzte im Westen nach der Wiederentdeckung von Averroes’ Schriften durch Marcus Joseph Müller und der Veröffentlichung erst einer arabischen Ausgabe und dann auch einer Übersetzung einiger Schriften ins Deutsche eine neue Welle der Auseinandersetzung mit Averroes ein. In der Folge wurden Die entscheidende Abhandlung und andere Schriften in weitere Sprachen übersetzt. Auch im arabischen Raum beschäftigte man sich wieder mit seinem Werk. Einige der in der Abhandlung angesprochenen Themenkomplexe werden bis heute im Islam diskutiert: etwa die Frage nach dem Verhältnis zwischen Philosophie und Religion, insbesondere Averroes’ Definition der Aufgabe der Religion, „das wahrhaftige Wissen und das wahrhaftige Handeln zu lehren“, die Frage nach der korrekten Koraninterpretation und die Frage, ob die Welt urewig oder erschaffen ist.

Über den Autor

Averroes (arabischer Name: Ibn Rushd) wird 1126 als Sohn einer Richterfamilie in Córdoba geboren und studiert Recht, Medizin und Philosophie. Er lebt eine Zeit lang in Marrakesch, wo er ab 1153 in offizieller Funktion unter anderem als Astronom arbeitet. Sein erstes überliefertes Werk Das Notwendige zu den Prinzipien des Rechts wird auf das Jahr 1157 datiert. Der Großteil seiner Schriften setzt sich mit dem Werk Aristoteles’ auseinander, das er kommentiert und gegen den Einfluss neuplatonischer Denker zu verteidigen sucht. Den Auftrag dazu erhält er angeblich von dem Fürsten und späteren Kalifen Abu Yaqub Yusuf, der ihn auffordert, dem Islam „rein und vollständig die Wissenschaft“ zu geben. Averroes verfasst nicht nur zahlreiche Kommentare zu Aristoteles, sondern auch eine medizinische Enzyklopädie, einen Kommentar zum Staat von Platon und verschiedene Aufsätze zu religiösen Fragen. Von seinem Werk sind etwa zwei Drittel überliefert. Eine seiner bekannteren Schriften ist Die Inkohärenz der Inkohärenz, mit der er sich gegen das Werk des Gelehrten Gazali mit dem Titel Die Inkohärenz der Philosophen wendet. Vom Kalifen gefördert, wird Averroes Richter in Sevilla und Córdoba, wo er 1180 zum Obersten Richter ernannt wird. Ab 1182 praktiziert er als Hofarzt der berberischen Dynastie der Almohaden. Gegen Ende seines Lebens fällt er beim Kalifen Abu Yusuf Yaqub al-Mansur, der die orthodoxen Kräfte im Land auf seine Seite bringen will, in Ungnade und muss ins Exil nach Lucena gehen. Kurze Zeit später kann Averroes seinen Ruf jedoch wiederherstellen und wird rehabilitiert. Er stirbt im Dezember 1198 in Marrakesch.

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