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Investitionsrechnung in der öffentlichen Verwaltung

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Investitionsrechnung in der öffentlichen Verwaltung

Die praktische Bewertung von Investitionsvorhaben

Gabler,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Lohnt sich das? Eine Frage, die sich Verwaltungen immer öfter stellen.

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Bewertung der Redaktion

7

Qualitäten

  • Umsetzbar

Rezension

Ist ein Buch überhaupt lesenswert, wenn es zum gleichen Thema schon umfangreiche Literatur gibt? Jenes von Finanzmanager Steven Ott auf jeden Fall. Zwar geht er das Thema Investitionsrechnung weniger detailliert an als in die altgedienten Standardwerke, er gibt aber mehr Beispiele und schreibt deutlich verständlicher, als man es sich von wissenschaftlichen Wälzern gewohnt ist. Otts Buch bietet zwei wichtigen Zielgruppen, den Praktikern in der öffentlichen Verwaltung und den Studierenden der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre, eine praxisnahe und in den meisten Fällen auch hinreichende Anleitung für Wirtschaftlichkeitsrechnungen. Wer danach vorgeht, wird Investitionsentscheidungen künftig fundierter vorbereiten. Und den Entscheidern selbst – also Politikern – kann ein Blick ins Buch natürlich auch nicht schaden, meint getAbstract.

Zusammenfassung

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind Pflicht

Das Grundgesetz weist dem Bundesrechnungshof die Aufgabe zu, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beurteilen. Damit haben diese beiden Ziele Verfassungsrang. Wirtschaftlichkeit umfasst die günstigste Relation zwischen Mitteleinsatz (Input) und dem verfolgten Zweck (Output). Sparsamkeit hingegen bedeutet, dass nicht erforderliche Ausgaben vermieden werden müssen. Eine Maßnahme oder Investition kann durchaus wirtschaftlich sein, aber möglicherweise ist sie nicht notwendig und kann komplett entfallen. Umgekehrt kann Sparsamkeit unwirtschaftlich sein, beispielsweise wenn unterlassene Bauunterhaltung später zu höheren Erhaltungsmaßnahmen führt als eine zeitnahe Instandhaltung. Die Verfassungs- und Gesetzeslage in Deutschland erfordert also, die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Investitionen zu überprüfen. Dazu müssen Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchgeführt werden. Allerdings ergab eine Überprüfung auf Bundesebene im Jahr 2008, dass die Behörden bei 85 % der Maßnahmen und Investitionen keinerlei Berechnungen durchgeführt hatten. Zur Entschuldigung wurde häufig die Erklärung...

Über den Autor

Steven Ott war Abteilungsleiter im Finanzmanagement einer Kommunalverwaltung. Inzwischen lehrt er betriebswirtschaftliche Fächer an einer Berufsakademie und einer Hochschule.


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