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Job weg! - Und jetzt?

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Job weg! - Und jetzt?

Was Ihnen zusteht, was Sie beachten müssen und wie es weitergeht

mi-Verlag,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Es kann jeden treffen: heute noch am Schreibtisch, morgen schon im Arbeitsamt. Werden Sie zum Krisenmanager in eigener Sache!

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Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Umsetzbar

Rezension

Vier Millionen Arbeitslose in Deutschland, ein mageres Wirtschaftswachstum von 0,3 % im Jahr 2002, rund 18 800 Firmenpleiten im ersten Halbjahr, 80 000 geplante Stellenstreichungen bei den 30 im DAX notierten Grossunternehmen - das sind die gesamtwirtschaftlichen Fakten. Und es sind Alarmzeichen für jedermann: Auch Sie müssen heute mit der Möglichkeit einer Kündigung rechnen. Je besser Sie darauf vorbereitet sind, desto versierter verhandeln Sie mit Ihrem Chef und desto eher gelingt Ihnen der berufliche Neustart. Viele juristische Fallstricke können Sie mit Hilfe dieses Buches auch ohne Anwalt erkennen. Anhand von Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Fallbeispielen können Sie selbstsicher ein Ausstiegspaket verhandeln oder sich gezielt auf eine Kündigungsschutzklage vorbereiten. getAbstract.com empfiehlt dieses Buch allen, die schon im Voraus eine Strategie für den Fall der Fälle planen. Es hilft denen, die von einer Kündigung bedroht sind, mit vernünftigen und schnell umsetzbaren Tipps aus der Krise heraus und macht Mut, sich mit dem Arbeitgeber sachlich auseinander zu setzen und sich dem Arbeitsmarkt neu zu stellen.

Zusammenfassung

Warnsignale einer Kündigung

Damit es Sie nicht wie ein Schlag trifft: Erkennen Sie die Signale rechtzeitig, denn Personalabbau gehört heute zu den häufigsten Mitteln, um Kosten zu sparen. Man unterscheidet drei Arten von Kündigungsgründen: betriebsbedingte, personenbezogene oder Verhaltensgründe.

Einige Warnzeichen, die eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen (wie z. B. Änderung des Arbeitsablaufs, Betriebsstilllegung, Auftragsmangel) bedeuten können, sollten Sie zum Anlass nehmen und die Geschäftsleitung oder den Betriebsrat um Auskunft bitten:

  • Wenn wichtige Stellen unbesetzt bleiben,
  • wenn freiwillige Sonderzahlungen reduziert oder gestrichen werden,
  • wenn die Gehälter per Scheck bezahlt werden,
  • wenn mehrere Führungskräfte dem Unternehmen kündigen,
  • wenn mehrfach Lieferschwierigkeiten gegenüber Kunden auftreten,
  • wenn das Unternehmen mit einem Konkurrenten fusioniert.

Alarmstufe rot gilt auch, wenn Sie auf einmal keine neuen Aufgaben mehr übertragen bekommen, Ihnen Teile Ihres Verantwortungsbereichs abgenommen werden und Sie immer häufiger kritisiert werden, wenn Sie von wichtigen Besprechungen ausgeschlossen...

Über die Autoren

Karl Weber arbeitet als Headhunter. Heinz-Wilhelm Vogel ist Rechtsanwalt.


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