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Vom Gesellschaftsvertrag

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Vom Gesellschaftsvertrag

oder Die Grundlagen des politischen Rechts

Insel Verlag,

15 Minuten Lesezeit
12 Take-aways
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Was ist drin?

Rousseaus bahnbrechendes Werk der Staatsphilosophie: Die Vision eines Staates, dessen Bürger auf persönliche Macht verzichten, um gemeinsam zu regieren.


Literatur­klassiker

  • Philosophie
  • Aufklärung

Worum es geht

Ein Grundlagenwerk der Demokratie

Rousseaus Gesellschaftsvertrag ist der höchst originelle Entwurf einer radikal neuen Staatsverfassung. Er ist ebenso sehr theoretische Abhandlung wie politisches Manifest. Schon die Idee, ein Staat könne als Ergebnis eines Vertrags aufgefasst werden, der auf einer Vereinbarung gleichberechtigter Partner beruht, barg damals ungeheure Sprengkraft. Rousseau entwickelt seine Vision mit argumentativer Brillanz und radikaler Konsequenz. Er geht von der Überzeugung aus, dass jeder Mensch eine natürliche Würde besitzt, ein Recht auf Selbstbestimmung und auf Gleichheit - womit nicht unbedingt materielle Gleichheit gemeint ist, sondern zumindest die gleiche Chance auf Entwicklung. Eine gerechte Regierungsform kann nur entstehen, wenn sich die Bürger freiwillig und aus einer tiefen Einsicht heraus zusammenschließen. Dieser Appell an Freiheit und Verantwortung bedeutete eine scharfe Kritik an den bestehenden monarchistischen Verhältnissen, die geprägt waren von der allgegenwärtigen Macht des Königs und der ihn stützenden katholischen Kirche. Solche Kritik wurde damals zwar von vielen klugen Köpfen geäußert, meist aber in der intellektuellen, vernunftbetonten Sprache des Rationalismus. Rousseau brachte einen ganz neuen Ton in den Diskurs, indem er auf der Berechtigung des Gefühls beharrte und dadurch Aufklärung und Emotion verband.

Take-aways

  • Rousseaus Gesellschaftsvertrag ist ein Grundlagentext der Demokratie.
  • Der Autor fordert darin, dass man den Staat als einen Vertrag sehen müsse, den freie Bürger aus freiem Willen schließen.
  • Das war revolutionär und ein frontaler Angriff auf das Staatsverständnis des Absolutismus (Ludwig XIV.: "Der Staat bin ich").
  • Rousseau wurde dadurch zum Wegbereiter der Französischen Revolution.
  • Den Schlachtruf "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" nimmt Rousseau indirekt bereits vorweg.
  • Der Kerngedanke des Gesellschaftsvertrags ist die freiwillige Einsicht: Der Einzelne gibt Rechte, Macht und Eigentum teilweise ab, bekommt dafür aber viel mehr zurück.
  • Da er als souveräner Staatsbürger zugleich Herrscher und Untertan ist, hat er ein vitales Interesse daran, dass nur vernünftige Entscheidungen getroffen werden.
  • Die gesetzgebende und die ausübende Macht müssen voneinander getrennt werden.
  • Oberste Richtschnur bei der Ausübung der Macht ist der gemeinsame Wille, der mithilfe von Abstimmungen ermittelt wird.
  • Rousseau fordert die bedingungslose Unterordnung des Einzelnen unter den Staat, sofern dieser durch die korrekte Anwendung des Gesellschaftsvertrags entstanden ist.
  • Im Gegensatz zu anderen Aufklärern wie etwa Voltaire, die einen starken Rationalismus vertraten, propagierte Rousseau die Macht der Gefühle.
  • Er wurde so zum Urvater des Sturm und Drang und der Romantik und vielleicht sogar der modernen Ökologie- und Esoterik-Bewegungen.

Zusammenfassung

Ziel der Untersuchung

Die hier behandelte Grundfrage ist: Wie kann man das Zusammenleben der Menschen, den Staat, die Gesetze usw. auf eine Weise ordnen, dass einerseits den Menschen ihre Eigenheiten gelassen werden, dass aber andererseits so gute Gesetze entstehen wie irgend möglich? Diese Frage ist wichtig, denn wo freie Bürger das Recht haben, wählen zu dürfen, haben sie auch die Pflicht, dies informiert zu tun.

Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft

Um zu illustrieren, welcher Art die Freiheit des Menschen ist, sich gemeinsam mit anderen in einem Staatsgebilde zu organisieren, lässt sich das Beispiel der Familie heranziehen. Die Familie ist die älteste Form der Gesellschaft und zugleich die einzige, die von Natur aus vorkommt. Familienmitglieder sind durch natürliche Bedürfnisse und Zwänge miteinander verbunden: Die Kinder sind den Eltern zu Gehorsam verpflichtet, während diese den Kindern Fürsorge schuldig sind. Wenn die Kinder erwachsen sind, werden sie selbstständig, und gleichzeitig erreichen auch die Eltern ihre Unabhängigkeit, indem sie nicht mehr für die Kinder zuständig sind. Wenn jetzt die Familie weiterhin zusammenbleibt, dann handelt es sich nicht um eine naturgegebene, sondern um eine freiwillige Nähe. Dieses Modell einer freiwilligen Übereinkunft sollte auch für die Gesellschaft gelten.

Herrschaft, Sklaverei und das Recht des Stärkeren

Einige Autoren argumentieren: So wie ein Individuum auf seine Freiheit verzichten und sich zum Sklaven eines Herrn machen kann, könne auch ein Volk sich seiner Freiheit entledigen und freiwillig zum Untertan eines Königs werden. Der Niederländer Hugo Grotius etwa hat solche Gedanken geäußert. Aus der Tatsache, dass der Sieger in einem Krieg das Recht habe, den Besiegten zu töten, leiten diese Autoren ab, dass er auch das Recht habe, ihn in die Sklaverei zu führen. Diese Art der Argumentation muss jedoch entschieden zurückgewiesen werden. Das Konstrukt vom "Recht des Stärkeren" beruht auf einem Zirkelschluss; tatsächlich gibt es nichts Derartiges. Denn wenn der Schwache dem Starken nachgibt, tut er dies aus reiner Notwendigkeit heraus, bestenfalls noch aus Vorsicht, aber nicht aus freiem Willen. Sobald der Fall eintritt, dass die Macht über das Recht triumphiert, verkehren sich Ursache und Wirkung. Da der Stärkere vermeintlich immer Recht hat, werden alle immer versuchen, der Stärkste zu sein. Einer, der physisch unterlegen und zum Gehorsam gezwungen ist, gehorcht weder aus Pflicht noch aus Einsicht. Beides spielt aber bei der Rechtmäßigkeit eine entscheidende Rolle. Sich einem Stärkeren zu beugen ist eine unsinnige Vorschrift, da man sich ihr nicht widersetzen kann. Es wird also deutlich, dass der Begriff des Rechts in Kombination mit dem Begriff der Stärke keine neue Bedeutung gewinnt; die Formulierung vom "Recht des Stärkeren" ist sinnlos. Ebenso ist es widersinnig, im Zusammenhang mit der Sklaverei von einem irgendwie gearteten Recht zu sprechen; die beiden Begriffe schließen sich aus. Wenn man es unter vertragsjuristischen Gesichtspunkten betrachtet, dann ist die Versklavung ein Vertrag, der vollständig zugunsten der einen Partei und zulasten der anderen geschlossen wird. Ein Vertrag, den die eine Partei so lange einhalten kann, wie es ihr beliebt, während die andere ihn einhalten muss, ohne ein Mitspracherecht zu haben; ein solcher Vertrag ist schlicht widersinnig.

Der gesellschaftliche Pakt

Wie könnte dagegen ein wahrer Vertrag aussehen, der als Grundlage einer Gesellschaft dient? Er zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Menschen, die ihn schließen, freiwillig auf bestimmte Rechte verzichten, um dafür andere zu gewinnen. Das Entscheidende an der durch einen solchen Vertrag entstandenen Gesellschaft ist, dass sie mehr ist als die Summe ihrer Teile. Man gewinnt also so viel, wie man an die anderen abtritt, aber dazu noch eine zusätzliche Kraft, die nur dem Gemeinwesen innewohnt. Im Wesentlichen könnte man die Grundbedingung des Gesellschaftspaktes folgendermaßen formulieren:

„Ich möchte herausfinden, ob es in der gesellschaftlichen Ordnung irgendeine rechtmäßige und vertrauenswürdige Verwaltungsregel geben kann, wenn man die Menschen so nimmt, wie sie sind, und die Gesetze so, wie sie sein können.“ (S. 11)

"Jeder von uns stellt gemeinsam seine Person und ganze Kraft unter die oberste Richtlinie des allgemeinen Willens; und wir nehmen in die Gesellschaft jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen auf."

Dieser Akt des Zusammenschlusses enthält eine Verpflichtung sowohl des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft als auch der Gemeinschaft gegenüber dem Einzelnen. Diese Art von Gemeinschaft, diese öffentliche Gestalt, die durch den Zusammenschluss aller entsteht, wurde in der griechischen Antike als "Polis" bezeichnet; wir nennen sie "Republik".

„Der Mensch ist frei geboren, und überall befindet er sich in Ketten.“ (S. 12)

Dieser für den Einzelnen sehr bedeutsame Schritt versetzt ihn aus dem natürlichen Stand in den bürgerlichen Stand. Ein Wechsel, der wichtige Konsequenzen hat: Der Einzelne lässt anstelle des Instinktes die Gerechtigkeit sein Handeln regieren und verleiht sich damit eine Sittlichkeit, die ihm vorher gefehlt hat. Zwar verliert er dabei seine natürliche Freiheit sowie das unbeschränkte Recht zum Erreichen seiner persönlichen Ziele, aber er gewinnt dafür die bürgerliche Freiheit sowie das Miteigentum am Besitz der Allgemeinheit und dazu die sittliche Freiheit, die den Menschen erst zum Herrn seiner selbst macht. Die Souveränität, die das solchermaßen ausgestattete Gemeinwesen auszeichnet, ist unveräußerlich und unteilbar.

„Die älteste aller Gesellschaften und die einzige natürliche ist die Familie. Und doch bleiben die Kinder ihrem Vater nur so lange verbunden, als sie ihn zu ihrem Wohlbefinden brauchen. Sobald dieses Bedürfnis endet, löst das natürliche Band sich auf.“ (S. 13)

Der Bürger eines solchen Staates ist zugleich Untertan des Staates wie auch - in seiner Eigenschaft als Souverän - der Staat selbst. Er ist damit Vertragspartner seiner selbst. Die Wechselseitigkeit dieser Bindung bringt es mit sich, dass der Einzelne in Erfüllung seiner Pflicht gar nicht für einen anderen arbeiten kann, ohne zugleich für sich selbst zu arbeiten. Hier kommt diese Konstruktion dem natürlichen Wesen des Menschen entgegen, denn es ist nur natürlich, dass jeder einem Zustand, der ihm selbst genauso nützt wie den anderen, zustimmen will.

Die Ausübung der souveränen Macht

Der Mensch als Mitglied eines Staates findet sich also in einer doppelten Rolle wieder: zum einen in der des Souveräns, der die Macht im Staat ausübt, zum anderen in der des Bürgers, der dem Willen des Souveräns unterworfen ist. Wenn der Souverän vom Bürger bestimmte Leistungen einfordert, muss dieser sie erbringen. Der Souverän darf aber die Untertanen nicht mit Forderungen belasten, die der Gemeinschaft schaden. Da die Handlungen des Souveräns die Bürger direkt betreffen, ist unter normalen Umständen sichergestellt, dass nichts gegen die Gesetze der Natur und der Vernunft geschieht. Die Ausübung der Macht ist in einer solchen Gesellschaft also keine Handlung eines Überlegenen gegenüber einem Unterlegenen, sondern man muss sie sich auf die gleiche Art vorstellen, in der ein Körper seine einzelnen Gliedmaßen steuert: Willig gehorchen sie den Befehlen des Körpers, und sie würden nie etwas tun, was ihnen selbst schadete, ebenso wenig wie der Körper solches von ihnen verlangen würde.

Leben und Tod

Die Frage nach Leben und Tod, also nach der äußersten Grenze der Gültigkeit der Macht, unterliegt denselben Gesetzmäßigkeiten wie alles vorher Gesagte. Wer sein Leben auf Kosten anderer bewahren will, muss es auch für die anderen geben, falls das nötig ist. Das bedeutet, dass alle für das Vaterland kämpfen müssen, falls es bedroht ist, aber dass keiner mehr für sich selbst kämpfen muss. Der Einzelne gibt damit der Gemeinschaft die Sicherheit zurück, die er durch ihren Schutz in Anspruch genommen hat. Dies ist grundsätzlich derselbe Zusammenhang wie bei der Todesstrafe für Kapitalverbrechen: Der Schutz vor einem Mörder beruht u. a. darauf, dass dieser als Strafe mit dem Tod bedroht ist. Das bedeutet aber, dass man auch für sich selber akzeptiert, durch das Gesetz getötet zu werden, sollte man selbst zum Mörder werden. Entscheidend ist, dass dieser Zusammenhang der Gegenseitigkeit auf Freiwilligkeit und auf Einsicht beruht. Im Übrigen muss dazu noch etwas Grundsätzliches angemerkt werden: Eine hohe Zahl vollstreckter Todesstrafen ist ein sicheres Zeichen für eine schwache Regierung.

Ziel der Gesetzgebung

Der Gesellschaftsvertrag hat das Ziel, das Wohlergehen aller Mitglieder der Gesellschaft zu verbessern. Wie könnte man dieses gemeinsame Wohlergehen genauer fassen? Es geht hier vor allem um die Bereiche der Freiheit und der Gleichheit. Die Freiheit des Einzelnen ist unverzichtbar, weil individuelle Abhängigkeiten dem Staatsorganismus Energie wegnehmen. Gleichheit ist ebenso unverzichtbar, weil ohne sie die Freiheit keinen Bestand hat. Gleichheit bedeutet allerdings nicht, dass alle genau gleich viel besitzen oder genau gleich viel Macht haben, sondern dass jegliche Macht auf die Hilfsmittel der Gewalt und des Besitzes verzichtet und nur aufgrund der Funktionen des Gesetzes ausgeübt wird. Dies wiederum setzt bei den Besitzenden voraus, dass sie ihren wirtschaftlichen Einfluss und ihre finanziellen Mittel in dieser Hinsicht zurückhalten müssen, während es zugleich von den weniger Wohlhabenden verlangt, dass sie ihren Neid und ihre Begehrlichkeit mäßigen.

Die Gewaltentrennung

Die Person und die Funktion des Gesetzgebers sind durch einen fundamentalen Widerspruch geprägt: Der Gesetzgeber hat das wichtigste Amt der Republik inne, ja erst durch ihn wird sie überhaupt zur Republik. Er muss über eine Art höherer Vernunft verfügen, über eine im Idealfall übermenschliche Kraft und Weisheit, aber er darf keine Macht haben, die er ausüben könnte. Die Funktion des Gesetzgebers und das Ausüben der Gesetze müssen strikt voneinander getrennt werden. In vielen griechischen Städten der Antike war es darum üblich, Auswärtige mit der Erarbeitung der Gesetze zu betrauen. Und das alte Rom erlebte die Tyrannei stets dann am stärksten, wenn die gesetzgebende und die gesetzausübende Macht in einer Person vereint waren.

Die Gesetzesarten

Grundsätzlich sind drei Arten von Gesetzen zu unterscheiden:

  1. Da sind zunächst diejenigen, die das große Ganze regeln, die Verfasstheit des Staates, d. h. vor allem das Verhältnis des Souveräns zum Staat. Diese Art von Gesetzen nennt man Staats- oder Grundgesetze.
  2. Dann gilt es das Verhältnis der einzelnen Staatsbürger untereinander zu regeln. Der einzelne Bürger muss in größtmöglicher Unabhängigkeit von allen anderen Bürgern leben, zugleich aber in größter Abhängigkeit vom Staat. Diese beiden Beziehungen bedingen sich gegenseitig, denn nur wenn der Staat stark ist, kann er die Unabhängigkeit seiner Mitglieder garantieren. Diese Art von Gesetzen sind die bürgerlichen Gesetze.
  3. Die dritte Art ist jene, die die Reaktion auf die Missachtung der Gesetze regelt, die also Ungehorsam mit Strafe beantwortet - das sind die Strafgesetze. Man kann diese weniger als eigene Art von Gesetzen ansehen denn als Bestätigung aller anderen.
„Der Stärkere ist niemals stark genug, immer der Herr zu sein, wenn er seine Stärke nicht in Recht und den Gehorsam nicht in Pflicht umwandelt.“ (S. 16)

Dann gibt es aber noch eine vierte Art von Gesetzen, und die ist in gewissem Sinne wichtiger als alle anderen. Sie steht nicht in den Gesetzbüchern, sondern in den Herzen der Bürger. Sie entsteht aus der freien Meinung und der Diskussion, aus den Sitten und Gebräuchen, aus der Gewohnheit und dem lebendigen Alltag. Sie muss jeden Tag aufs Neue bestätigt werden, und sie macht die eigentliche Seele des Staates aus. Und wenn alles gut funktioniert, dann ersetzt sie im Lauf der Zeit und unmerklich die Macht des Staates durch die Macht der Gewohnheit.

Einstimmigkeit und Mehrheit

Der Gesellschaftsvertrag muss seiner Natur nach einstimmig angenommen werden. Alles andere wäre widersinnig bei einem Vertrag, dessen konstituierendes Merkmal die Freiwilligkeit ist. Trotzdem ist natürlich nicht auszuschließen, dass es beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags Gegner gibt; diese machen allerdings den Vertrag nicht ungültig, sondern sie bewirken nur, dass sie an ihm nicht teilnehmen: Sie bleiben Fremde.

„Auf seine Freiheit zu verzichten bedeutet, die menschlichen Eigenschaften, die Menschenrechte und sogar -pflichten aufzugeben. Für den, der auf alles verzichtet, ist keine Entschädigung möglich. Ein solcher Verzicht ist mit der Natur des Menschen unvereinbar.“ (S. 19)

Wenn der Gesellschaftsvertrag einmal zustande gekommen ist, muss klar sein, dass in Zukunft die Stimme der Mehrheit für alle anderen verpflichtend ist. Nun könnte man fragen: Da doch der Mensch frei ist, wie kann er gezwungen sein, sich an die Meinung der Mehrheit zu halten? Darauf ist zu entgegnen, dass die entscheidende Frage nicht ist, ob ein Gesetz mit dem eigenen Willen übereinstimmt, sondern ob es mit dem allgemeinen Willen übereinstimmt. Was der allgemeine Wille ist, ergibt sich aus der Zahl der in einer bestimmten Frage abgegebenen Stimmen. Wenn dabei ein Einzelner unterliegt, so bedeutet das nur, dass er sich in der Frage, was der allgemeine Wille sei, geirrt hat.

Zum Text

Aufbau und Stil

Rousseaus Gesellschaftsvertrag ist inhaltlich wie stilistisch ein großer Wurf. Die schiere Wucht und philosophische Größe seiner Grundgedanken, seine sprachliche Kraft, die treffenden Metaphern, die analytische Schärfe und die stringenten Gedankengänge - all das trug zweifellos zu der ungeheuren Wirkung bei, die das Buch über viele Jahrzehnte hinweg entfaltet hat. Am eindrucksvollsten aber wirkt die souveräne Art, mit der Rousseau bestimmte Dinge einfach als gegeben annimmt: die prinzipielle Gleichheit der Menschen etwa, das Recht auf Selbstbestimmung und auf Entfaltung seiner natürlichen Anlagen, der Grundsatz, dass eine freie, selbstbestimmte Übereinkunft unter Gleichberechtigten für alle am meisten bringt. Seine Überzeugungskraft beruht darauf, dass er aus einer klaren moralischen Haltung heraus argumentiert und diese einleuchtend darzustellen weiß. Die inhaltliche Gliederung des Textes sieht wie folgt aus: Er besteht aus vier "Büchern", die aber jeweils nur wenige Dutzend Seiten lang sind; jedes Buch beinhaltet wiederum neun bis 18 Kapitel, die z. T. kaum mehr als eine Seite umfassen. Ein Vorteil dieser kleinteiligen Gliederung ist, dass die mit Überschriften versehenen Kapitel ("Vom bürgerlichen Stand", "Vom materiellen Besitz", "Vom Gesetzgeber" usw.) die Übersichtlichkeit erleichtern. Kleinere formale Mängel und Widersprüchlichkeiten fallen demgegenüber weniger ins Gewicht. Im dritten und vierten Buch greift Rousseau häufiger auf historische Beispiele aus der griechischen und römischen Antike zurück, um seine Argumente zu untermauern. Diese Exkurse dominieren manche Kapitel stark, während andere eher theoretisch angelegt sind.

Interpretationsansätze

  • Rousseaus Staatsphilosophie ist radikal demokratisch: Das Volk ist für ihn unverrückbar der Souverän und duldet keinen nicht legitimierten Machthaber. Doch der Einzelne zählt nur, insofern er sich dem Allgemeinwohl unterwirft, welches er dank seiner Vernunft und seiner Einsicht anerkennt. Ob das in der Realität funktioniert, ist jedoch sehr fraglich, denn viele Menschen verfolgen ja ganz offensichtlich ihre eigenen Interessen, selbst wenn diese dem Allgemeinwohl entgegenstehen.
  • Rousseau war ein Philosoph der Aufklärung, doch in einem entscheidenden Punkt unterschied er sich von Kollegen wie Voltaire oder Diderot: Mit seinem Beharren auf der Berechtigung der Gefühle stand Rousseau im Gegensatz zur vorherrschenden Art der Aufklärung, die stark von rationalem, deterministischem Denken geprägt war. Heute wäre es fraglich, ob jemand, der so auf die Gefühle setzt, in der intellektuellen Debatte ernst genommen würde.
  • Manche Kritiker bemängeln, dass Rousseau kein klares politisches Konzept habe, doch das war auch gar nicht seine Absicht. Den nach seinem Tod tatsächlich erfolgten Umsturz in Frankreich hat er nicht vorausgeahnt, und das Blutvergießen hätte ihn bestimmt abgestoßen. Rousseau war kein Revolutionär, ihm ging es mehr um eine Analyse als um die politische Handlungsanleitung.
  • An der Frage, wie groß die Macht des Staates über den Einzelnen sein soll, entzündete sich die stärkste Kritik an Rousseau. Denn die totale Verfügungsgewalt des Staates, die Rousseau mit dem Argument erklärt, sie entspräche dem Willen der Allgemeinheit und damit letztlich auch dem Wunsch des Einzelnen, widerspricht dem Recht auf Freiheit.

Historischer Hintergrund

Die Aufklärung in Frankreich

Die vorherrschende Staatsform im Europa des 17. und 18. Jahrhunderts war die Monarchie, die oft in mehr oder weniger absolutistischer Ausprägung existierte. Viele Herrscher betrachteten ihr Land weitgehend als Verfügungsmasse für ihre persönlichen Ambitionen; der berühmte Satz von Ludwig XIV., "L'état, c'est moi!" ("Der Staat bin ich!"), gibt diese Auffassung perfekt wieder. Doch um die Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in Frankreich die kritischen Stimmen immer lauter, die sich mit der Regierung des Königs unzufrieden zeigten. Während Ludwig XV. sich einen prunkvollen Hofstaat und eine aufgeblähte Bürokratie leistete und sich zudem in kostspielige außenpolitische Abenteuer verstrickte, war der Staat praktisch pleite. Das aufstrebende Bürgertum forderte seinen Anteil und seine Mitsprache an den Umwälzungen der beginnenden Industrialisierung. Dichter und Philosophen verschärften die intellektuelle Debatte und forderten politische Reformen. Auch die Macht der katholischen Kirche, die die Monarchie bedingungslos unterstützte, wurde zunehmend kritisiert. Doch öffentliches Engagement bedeutete immer auch Zensur, Repression und Gefahr. Intellektuelle und Volksaufklärer wie die "Enzyklopädisten" Denis Diderot und Jean-Baptiste d'Alembert standen praktisch immer mit einem Bein (und manchmal auch mit zweien) im Gefängnis. Die mächtigste Stimme der Aufklärung war zu seinen Lebzeiten Voltaire.

Entstehung

Die ersten Gedanken zu den Themen, die er im Gesellschaftsvertrag ausführte, entwickelte Rousseau während seiner Zeit in Venedig 1743. Das Werk selbst entstand dann während Rousseaus fruchtbarster Phase in Montmorency, wo er von 1756 bis 1762 Zuflucht gefunden hatte. Erschöpft von den politischen Kämpfen und den ständigen Verfolgungen wie von seinen privaten Fehden, ließ er hier die Odyssee seines Lebens zu einer kurzen Ruhepause kommen. Innerhalb weniger Jahre schrieb er einige seiner einflussreichsten Werke; neben dem Gesellschaftsvertrag waren das vor allem der tragisch-empfindsame Liebesroman Julie oder Die neue Héloïse und der Entwicklungsroman Emile, eine Art pädagogisches Lehrbuch in Form einer biografischen Erzählung. So brachte Rousseau in kurzer Zeit drei völlig verschiedene Werke unter das Volk, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun hatten und doch Variationen einer großen Botschaft waren: Der Mensch besteht nicht nur aus dem Verstand, sondern auch aus den Gefühlen; er ist frei und mit der Fähigkeit zur Selbstbestimmung geboren; und wenn man seine Würde bewahren will, müssen sich diese Anlagen entfalten können.

Wirkungsgeschichte

Rousseaus Gesellschaftsvertrag ist eine der einflussreichsten politischen Schriften aller Zeiten, in seiner Wirkung vielleicht nur noch übertroffen vom Kommunistischen Manifest ein knappes Jahrhundert später. Der Text wurde sofort nach seinem Erscheinen verboten, was seiner Wirkung aber keinen Abbruch tat. Rousseaus vielfältiger Einfluss reicht bis ins 20. Jahrhundert hinein und ist viel stärker als etwa der seines Gegenspielers Voltaire, dem er zu Lebzeiten unterlegen war. Rousseaus Gedanken zur Erziehung beeinflussten Johann Heinrich Pestalozzi und andere pädagogische Reformer, seine politischen Ideen machten ihn zu einem der wichtigsten Vordenker der modernen Demokratie ebenso wie des Sozialismus und prägten u. a. Karl Marx. Rousseaus kraftvolles Beharren auf der Macht des Gefühls wirkte vor allem in Deutschland wie eine Initialzündung zur Entstehung des Sturm und Drang und der Romantik. Er beeinflusste Immanuel Kant, Johann Gottfried Herder, Johann Gottlieb Fichte und Johann Wolfgang von Goethe, dessen Werther unter dem Eindruck der Julie entstand, besonders aber Friedrich Schiller, der viele politische Gedanken Rousseaus dramatisch verarbeitete.

Speziell der Gesellschaftsvertrag hat sich im Nachhinein als nachhaltig einflussreich erwiesen. Das Buch ist zugleich eine theoretische politische Abhandlung und eine Anleitung zur Bildung einer republikanischen, radikal demokratischen Gesellschaft - zur Zeit der Niederschrift eine Utopie. Eine konkrete Umsetzung seiner Ideen hat Rousseau wohl weder beabsichtigt noch erwartet; die Gewalt der Französischen Revolution hätte ihn mit Sicherheit entsetzt. Doch drückte er vieles, was unter den politischen Köpfen der Zeit diskutiert wurde, mit solcher Klarheit und Schärfe aus, dass die Wirkung ungeheuer war. Für die Pariser Nationalversammlung der Revolutionszeit galt der Gesellschaftsvertrag als eine Art Handbuch; selbst die Revolutionsparole "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" geht indirekt auf dieses Werk zurück. Auch in der Unabhängigkeitserklärung der USA (1776) wie in der Menschenrechtsdeklaration der UNO aus dem Jahr 1948 ist Rousseaus Geist noch zu spüren. Rousseau gilt manchen sogar als Urvater der Ökologiebewegung und der Mehrzahl der Esoterikbewegungen.

Über den Autor

Jean-Jacques Rousseau wird am 28. Juni 1712 als Sohn einer protestantischen Familie französischer Herkunft in Genf geboren. Die Mutter stirbt kurz nach der Geburt; der in Fantastereien befangene Vater, ein Uhrmacher, kümmert sich wenig um seinen Sohn und vertraut ihn schließlich einem Pfarrer an. Obwohl Jean-Jacques nicht zur Schule geht, lernt er sehr früh lesen und wird zunächst Lehrling bei einem Graveur, später bei einem Gerichtsschreiber. Mit 16 Jahren geht er auf Wanderschaft, wobei er in Savoyen bei der frommen Madame de Warens unterkommt, die einen prägenden Einfluss auf ihn ausübt und ihn zum Katholizismus bekehrt. Rousseau beginnt Ausbildungen in einem Priesterseminar und bei einem Musiklehrer, bricht jedoch beide ab. Später geht er nach Paris, wo er ein karges Leben als Hauslehrer und Kopist von Partituren fristet. Er verkehrt in Intellektuellenkreisen und liiert sich mit der Dienstmagd Thérèse Levasseur, die er allerdings erst 23 Jahre später heiratet. Die fünf gemeinsamen Kinder gibt das Paar in einem Waisenhaus ab. Während eines kurzen Aufenthalts in Genf nimmt Rousseau die zuvor verlorene Bürgerschaft der Stadt wieder an. Gleichzeitig schwört er dem Katholizismus ab. Rousseau macht sich durch seine gesellschaftstheoretischen Schriften einen Namen und schreibt zwischen 1756 und 1762 seine erfolgreichsten und wirkmächtigsten Werke, darunter Julie oder Die neue Héloïse (Julie ou la Nouvelle Héloïse, 1761), Emile oder über die Erziehung (Émile ou De l’éducation, 1762) und das staatsphilosophische Werk Vom Gesellschaftsvertrag (Du Contract Social, 1762). Das Pariser Parlament verbietet Emile wegen ketzerischer Ansichten, in Genf wird das Buch gemeinsam mit Vom Gesellschaftsvertrag öffentlich verbrannt. Rousseau, der mit der Pariser Intellektuellenszene endgültig gebrochen hat und zunehmend an Verfolgungswahn leidet, geht wieder auf Wanderschaft. Er hält sich in der Schweiz, in Preußen und auf Einladung von David Hume in London auf, um schließlich unter dem Decknamen Renou nach Paris zurückzukehren. 1778 ist er Gast des Marquis de Girardin auf Schloss Ermenonville, wo er am 2. Juli stirbt. 1794 werden seine Gebeine ins Pariser Panthéon übergeführt.

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    M. K. vor 6 Jahren
    Danke für diese Zusammenfassung. Sie gibt einen guten Überblick und ist wesentlich verständlicher als der Vortrag unseres Dozenten.