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Zum ewigen Frieden

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Zum ewigen Frieden

Ein philosophischer Entwurf

Meiner,

15 Minuten Lesezeit
12 Take-aways
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Was ist drin?

Keine realitätsferne Abhandlung, sondern ein unterschriftsreifer Friedensvertrag: Im Alter wurde Kant konkret.


Literatur­klassiker

  • Philosophie
  • Aufklärung

Worum es geht

Der Traum von einer Welt ohne Krieg

Mitten im Krieg Preußens gegen das revolutionäre Frankreich ersann der einflussreichste Philosoph des 18. Jahrhunderts in Königsberg eine Utopie. Immanuel Kant griff Fragen auf, die viele Intellektuelle seit Jahrhunderten beschäftigten: Wie lässt sich ein ewiger Friede schaffen? Welche Rechtsgrundlagen muss er haben? Wie hält man ein Völkerrecht aufrecht und gewährleistet die Souveränität aller Staaten? Kants kleine Friedensschrift Zum ewigen Frieden war geradezu revolutionär: Zuvor gab es offiziell keinen Friedenszustand, sondern immer nur eine Abfolge von Waffenstillstandsvereinbarungen. Folgerichtig erkannte der Königsberger Philosoph auch an, dass der Naturzustand der Menschheit der Krieg sei und ein Friede aktiv herbeigeführt und gesichert werden müsse. In seinem Traktat stellt er in mehreren juristischen Artikeln Verbote und Gebote auf, die diesem Ziel dienlich sein sollen. Erst rund 100 Jahre später wurde eine Organisation nach Kants Vorstellung geschaffen: der Völkerbund, der nach dem Zweiten Weltkrieg von den Vereinten Nationen abgelöst wurde. Für die Rechtsphilosophie und die Friedensbewegung war Kants Traktat von fundamentaler Bedeutung.

Take-aways

  • In Zum ewigen Frieden wendet Kant seine Moralphilosophie auf die Politik an.
  • Er publizierte seine Friedensschrift im September 1795, kurz nach dem Separatfrieden von Basel zwischen Preußen und Frankreich.
  • In Form eines Vertrags legt er die Bedingungen für einen dauerhaften Frieden fest.
  • Statt Waffenstillständen ist ein echter Friede zu schließen, der jegliche Vorbereitung eines weiteren Krieges ausschließt.
  • Staaten dürfen nicht wie Sachen verschenkt und vererbt werden; ein stehendes Heer sollte abgeschafft werden.
  • Kein Staat darf sich in die Regierung anderer Nationen einmischen oder bei ihnen Kredite für seine Kriegskasse aufnehmen.
  • Ehrlose Kriegsmethoden (Meuchelmord, Verrat, Spionage usw.) sind zu unterlassen – sonst besteht die Gefahr, dass sie auch in Friedenszeiten angewandt werden.
  • Ein dauerhafter Friede lässt sich nur durch einen Friedensbund zwischen aufgeklärten republikanischen Staaten etablieren.
  • Die Mitglieder eines Volkes sollen ein „Besuchsrecht“ im Territorium eines anderen Volkes zugesichert bekommen.
  • Kant fürchtete die preußische Zensur, deswegen formulierte er eher vorsichtig und publizierte die Friedensschrift nicht mitten im Koalitionskrieg.
  • Die internationalen Reaktionen waren sensationell: Zum ewigen Frieden musste schnell und wiederholt nachgedruckt und übersetzt werden.
  • Viele von Kants Forderungen fanden Aufnahme in die Charta der Vereinten Nationen.

Zusammenfassung

1. Präliminarartikel: Kein Friedensschluss mit geheimem Vorbehalt

Kein Friedensschluss verdient seinen Namen, wenn man ihn nur deswegen unternommen hat, um geheim einen neuen Krieg zu planen. In so einem Fall kann man nicht von einem Frieden sprechen, sondern lediglich von einem Waffenstillstand. Friede bedeutet die Einstellung sämtlicher Feindseligkeiten. Die Bezeichnung „ewiger Friede“ – streng genommen ein Pleonasmus – drückt aus, dass jeder Friede ohne Vorbehalte ernsthaft geschlossen werden soll. Auch nach längerer Zeit ohne Kämpfe soll man sich nicht wieder auf die Gründe eines einstigen Krieges berufen können – weder als Regent noch als Minister.

2. Präliminarartikel: Kein Kauf und keine Schenkung von Staaten

Egal wie groß oder klein ein Staat ist: Er darf von keinem anderen Land durch Tausch, Kauf, Schenkung oder Erbschaft erworben werden. Staaten sind kein Eigentum. Sie bestehen aus einem Verbund von Menschen, einer Gesellschaft, die nicht wie beliebiges Stückgut herumgereicht werden kann. Das nämlich hieße, den Staat zu verdinglichen und die Wurzeln der dort lebenden Menschen zu kappen. Der Staat besitzt Souveränität und stellt eine „moralische Person“ dar. Die Geschichte Europas zeigt, welche Missstände sich ergeben können, wenn Staaten „verheiratet“ werden und ihre Selbstbestimmung über Familienbündnisse verschachert wird. Auch dürfen keine Truppen an einen anderen Staat ausgeliehen werden, sofern es keinen gemeinsamen Feind gibt.

3. Präliminarartikel: Kein stehendes Heer

Ein dauerhaft gerüstetes Heer sollte es um des Friedens willen nicht mehr geben. Es provoziert andere Staaten dazu, ebenfalls aufzurüsten, da sie einen potenziellen Angreifer sehen. Das Resultat kann ein Rüstungswettlauf sein. Früher oder später werden die Kosten der Aufrüstung so hoch, dass ein Angriffskrieg unvermeidlich erscheint. Anders verhält es sich mit regelmäßigen Wehrübungen der gesamten Bevölkerung: Diese dienen auf sinnvolle Weise der Verteidigung des Vaterlandes und sind statthaft. Es gibt drei Mächte im Staat: Die Heeresmacht, die Bundesmacht und die Geldmacht. Wenn eine davon zu groß wird, weckt sie den Argwohn anderer Staaten, die einen Angriffskrieg fürchten. Am gefährlichsten ist die Geldmacht, denn ihre Größe ist von außen nur schwer in Erfahrung zu bringen.

4. Präliminarartikel: Keine Staatskredite für die Kriegskasse

Es ist in Ordnung, wenn sich ein Staat Kredite von außen verschafft. Diese sollten aber nur der Landesökonomie dienen, also der Vorratshaltung, der Erschließung des Landes, dem Aufbau neuer Siedlungen usw. Wer Schulden für die militärische Aufrüstung macht, plant den Krieg bereits im Voraus. Denn wenn die Kredite immer größer werden und sich die Tilgung immer schwieriger gestaltet, bleibt dem Staat meist gar nichts anderes übrig, als das Kredit gebende Land zu überfallen und die Schulden gewaltsam „abzutragen“. Leider liegt es in der menschlichen Natur, so zu handeln – insbesondere wenn es um den eigenen Machterhalt geht. Dieses große Hindernis auf dem Weg zum ewigen Frieden muss also unter allen Umständen gesetzlich aus dem Weg geräumt werden.

5. Präliminarartikel: Keine Einmischung in fremde Staaten

Es gibt keinen Grund, warum ein Staat in die Souveränität eines anderen eingreifen sollte, nicht einmal dann, wenn dieser sich durch innere Zwistigkeiten spaltet und es zum Bürgerkrieg kommt. Solange der innere Kampf nicht entschieden ist, darf sich kein anderer Staat in diesen Konflikt einmischen. Dies würde auch andere Staaten bedrohen, da es deren Autonomie grundsätzlich infrage stellte.

6. Präliminarartikel: Keine ehrlosen Kriegsmethoden

Alle „ehrlosen“ Strategien müssen unterlassen werden, sodass selbst im Krieg noch ein gewisses Restvertrauen in die Schritte des Gegners möglich ist. Meuchelmörder und Giftmischer dürfen nicht zu ihren scheußlichen Taten veranlasst werden, ebenso darf man niemanden zum Brechen der Kapitulation und zum Verrat anstiften. Wenn solche Grundregeln nicht beachtet werden, verwandelt sich ein Konflikt schnell in einen Ausrottungskrieg, der beiden Parteien den ewigen Frieden nur als Grabesstille bringen kann. Es besteht die Gefahr, dass verwerfliche Methoden, darunter auch Spionage, in der Zeit des Friedens gängig bleiben und diesen damit sabotieren.

„Ein Staat ist nämlich nicht (...) eine Habe (patrimonium). Er ist eine Gesellschaft von Menschen, über die niemand anders als er selbst zu gebieten und zu disponieren hat.“ (S. 52)

Bei allen sechs Artikeln handelt es sich aus Sicht des Machthabers um Verbote. Aus rein praktischen Erwägungen muss man aber einen Unterschied machen zwischen den Gesetzen, die strikt und sofort Anwendung finden (wie Artikel eins, fünf und sechs), und jenen, die aufgeschoben werden können (zwei, drei und vier). Wird deren Einführung aufgeschoben, dann aber nicht „auf den Nimmertag“, sondern nur, um nicht vorschnell und übereilt zu handeln.

„Der Friedenszustand unter Menschen, die nebeneinander leben, ist kein Naturzustand (status naturalis), der vielmehr ein Zustand des Krieges ist (...)“ (S. 58)

Friede ist kein natürlicher Zustand unter den Menschen. Auch wenn es nicht sofort zu Kriegshandlungen kommen muss, besteht doch fortwährend die Gefahr, dass sich Feindseligkeiten entwickeln. Die folgenden Definitivartikel sollen das verhindern:

1. Definitivartikel: Republikanische Verfassung

Eine republikanische Verfassung beruht auf der Freiheit aller Mitglieder einer Gesellschaft, auf ihrer Abhängigkeit von einer gemeinsamen Gesetzgebung und auf der Gleichheit aller Staatsbürger untereinander. Damit entspricht sie dem bürgerlichen Ideal eines Gesellschaftsvertrags. Sie ist die einzige Staatsform, die für dauerhaften Frieden bürgt. Denn in einem Staat mit republikanischer Verfassung müssen alle Staatsbürger einem Krieg zustimmen und somit für alle Mühen und Folgen einer militärischen Auseinandersetzung die Verantwortung übernehmen. Also werden sie einen solchen Schritt sorgfältig prüfen – anders als ein Herrscher, der einfach einen Krieg anzettelt und sich an den Reparationen, den Verwüstungen und den Einschränkungen nicht selbst beteiligt.

„Alle Regierungsform nämlich, die nicht repräsentativ ist, ist eigentlich eine Unform (...)“ (S. 62)

Die republikanische Verfassung darf nicht – was häufig vorkommt – mit einer demokratischen verwechselt werden. „Demokratie“ bezeichnet eine Form von Herrschaft, die Volksherrschaft, ebenso wie Aristokratie (Adelsherrschaft) und Autokratie (Fürstenherrschaft). „Republik“ hingegen bezeichnet ein Staatsprinzip und die Art und Weise, wie ein Staat seine Macht gebraucht. Neben der republikanischen gibt es die despotische Art der Machtausübung. In einer Republik sind Gesetzgebung und Gesetzesanwendung getrennt, beim Despotismus nicht.

2. Definitivartikel: Friedensbund der Völker

Man kann Völker mit einzelnen Menschen vergleichen, die sich in ihrem freien Naturzustand immer wieder Schaden zufügen. Daher sollten sie sich – ohne die Aufgabe ihrer staatlichen Souveränität – zu einem Friedensbund zusammenschließen, um ihre jeweiligen Rechte abzusichern. Davon sind wir weit entfernt: Unsere Staatsoberhäupter sonnen sich im Glanz ihrer uneingeschränkten Souveränität und wollen sich nicht unter ein Gesetz aller Völker stellen. Alle trachten nach Recht, aber das, was sie als Recht bezeichnen, können sie meist nicht im Rahmen eines Prozesses, sondern einzig mithilfe eines Krieges durchsetzen. Die daran anschließenden Friedensverträge sind nur von kurzer Dauer, daher benötigen wir einen dauerhaften Friedensbund zwischen verschiedenen Völkern. Ein solcher Bund bedeutet nicht, dass Staaten Rechte an anderen Staaten erwerben, sondern es handelt sich lediglich um eine Gemeinschaft zur Erhaltung von Frieden und Freiheit. Dieses System könnte von einem besonders aufgeklärten Staat ausgehen, der sich als Erster zur Republik umgestaltet und damit als Vorbild für eine Föderation dient, die sich immer weiter ausdehnt.

3. Definitivartikel: Eingeschränktes Weltbürgerrecht

Wenn sich Mitglieder eines Volkes in den Herrschaftsbereich eines anderen Volkes begeben, sollen sie dort ein Besuchsrecht genießen, d. h. sie sollen das Recht haben, in einem anderen Land friedfertig empfangen zu werden. Eine solche Gastfreundschaft wurde von vielen Völkern missbraucht, um Ureinwohner zu versklaven oder ihnen die Territorien zu rauben. Dies ist in Amerika, in den Ländern mit schwarzen Ureinwohnern und sogar in China, Japan und Ostindien geschehen, wo man sich unter dem Vorwand der Handelsstützpunkte niederließ. Um derartige Übergriffe künftig einzuschränken, braucht es ein Weltbürgerrecht, das auf ein Hospitalitätsrecht beschränkt wird. Es ist eine wichtige Ergänzung des Völker- und Staatsrechts.

Die Natur sorgt für Krieg – und für Frieden

Eine Garantie für den ewigen Frieden können wir uns nicht selbst verschaffen. Wir müssen auf die Natur vertrauen, die als Schicksal oder Vorsehung dafür sorgt. Die Natur erlaubt, dass man überall auf der Welt leben kann. Gleichzeitig treibt sie die Menschen auch in alle möglichen Ecken der Welt. Folglich bleiben die einen an einem Ort, während andere fortziehen müssen. Das Mittel der Natur, um dies zu bewerkstelligen, ist der Krieg. Dieser ist der menschlichen Natur eingeimpft – und zwar so sehr, dass er auch in Zeiten des Waffenstillstands beschworen und besprochen wird, ja dass sogar Ehre und Tugend damit verbunden sind. Die Natur sorgt jedoch auch dafür, dass der Mensch genötigt ist, sich in einem Staat zu organisieren. Da er selbst nach Krieg strebt, erwartet er, dass alle anderen Völker dies auch tun. Also gebieten ihm seine Vernunft und sein Selbsterhaltungstrieb, sich im Verbund mit anderen zu stärken und damit Teil eines wehrhaften Ensembles von Einzelkämpfern zu werden. Dessen beste Ausprägung ist die Staatsform der Republik. Obwohl also der Einzelne nicht von Moral getrieben ist, ja sogar massiv seine Eigeninteressen verfolgt, entwickelt sich aus seinem egoistischen Streben ein funktionierendes und sinnvolles Staatengebilde zum Nutzen aller.

„Völker als Staaten können wie einzelne Menschen beurteilt werden, die sich in ihrem Naturzustande (...) schon durch ihr Nebeneinandersein lädieren (...)“ (S. 64)

Die Natur verhindert, dass sich ein Weltstaat entwickelt: Weil sich die Menschen durch ihre Religionen und Sprachen unterscheiden, wird es immer mehrere Staaten und Völker geben. Ein Weltstaat hingegen würde womöglich unter die Kontrolle eines Despoten fallen. Schließlich sorgt die Natur aber mit dem Handelsinteresse der Menschen dafür, dass der ewige Friede in greifbare Nähe rückt. Handel ist eine starke Triebfeder des Umgangs verschiedener Völker miteinander und Krieg gefährdet ihn. Also sind die Menschen natürlicherweise bestrebt, den Frieden zu sichern, um damit auch den Austausch von Waren sicherzustellen.

Politik und Moral

Oft empfindet ein Herrscher es als erniedrigend, bei Fragen des Umgangs mit anderen Staaten das Volk oder sogar Philosophen um Rat zu bitten. Dennoch sollte er es tun, zumindest im Geheimen. Philosophenkönige hingegen kann und darf es nicht geben, denn sobald sie mit der Macht in Kontakt kommen, werden sie von ihr korrumpiert. Die Philosophen sollen ihre Unabhängigkeit bewahren und sich auf eine beratende Rolle beschränken.

„(...) der Unterschied der europäischen Wilden von den amerikanischen besteht hauptsächlich darin, dass, da manche Stämme der Letzteren von ihren Feinden gänzlich sind gegessen worden, die Ersteren ihre Überwundenen besser zu benutzen wissen, als sie zu v“

Moral und Politik passen – so meint man – schlecht zueinander. Moralische Weisungen erscheinen demjenigen, der die Macht hat, meist eher hinderlich. Er hält sich lieber an die Maximen einer unmoralischen Klugheitslehre, z. B. „fac et excusa“ – tu einfach mal, was du für sinnvoll hältst, eine Entschuldigung wird sich leicht finden lassen. Mit solchen Methoden lässt sich etwa eine unrechtmäßige Machtergreifung im Nachhinein beschönigen. Es ist aber durchaus denkbar, dass es einen moralischen Politiker gibt – und der ist allemal wünschenswerter als ein politischer Moralist, denn letztlich sollte die Moral die Politik lenken und nicht umgekehrt. Der moralische Politiker verbindet die „Klugheit der Schlange“ (die Politik) mit der „Ehrlichkeit der Taube“ (der Moral). Er unterwirft sich dem Recht: Was auch kommen mag, er wird nicht in die Illegalität abdriften, sondern sich bei seinen Handlungen stets ans Gesetz halten. Alle Handlungsmaximen, die Stillschweigen voraussetzen, also eher im Geheimen besprochen werden, sind höchst verdächtig: Sofern diese sich auf das Recht anderer Menschen beziehen, sind sie unrecht. Dieses Prinzip der Publizität soll sowohl im Staats- als auch im Völkerrecht gelten. Allerdings ist nicht jede veröffentlichte Maxime automatisch auch gerecht. Man kann jedoch formulieren: Alle Maximen, die die Öffentlichkeit brauchen, um erfolgreich zu sein, stimmen zwangsläufig mit den öffentlichen Interessen überein.

Zum Text

Aufbau und Stil

Kant nennt seinen Traktat zwar einen „philosophischen Entwurf“, lässt aber keinen Zweifel daran, dass er seine Gedanken und Gesetze keineswegs als vorläufig ansieht. Der Text entspricht in seinem Aufbau einem Vertragsdokument: sechs Präliminarartikel bilden als Verbote die Grundbedingungen des Friedens, und drei Definitivartikel regeln das Zusammenleben der Staatsbürger untereinander und mit anderen Völkern. Zwei Zusätze beschäftigen sich mit der Garantie des ewigen Friedens und dem Gewicht der Staatsphilosophie. Die beiden Anhänge schließlich erforschen das Verhältnis von Politik und Moral. Der Titel von Kants Traktat bezieht sich auf den Namen eines holländischen Wirtshauses, auf dessen Türschild angeblich ein Friedhof abgebildet war. Indem er dies eingangs erwähnt, ironisiert Kant seine Ausführungen von vornherein und nimmt die gegen ihn vorgebrachte Kritik vorweg, es handle sich bei der Idee eines immerwährenden Friedens um eine „Träumerei“. Kant ist ein Meister der Schachtelsätze und Einschübe: Klammern, Verweise und Abschweifungen finden sich in seinen oft halbe Seiten füllenden Sätzen. Häufig geht der Sinn des Hauptsatzes in den zahlreichen und ausufernden Nebensätzen beinahe verloren. Das macht selbst eine so kleine, handfeste Schrift, die insgesamt gerade mal 50 Seiten umfasst, zu einer verschlungenen Lektüre. Verglichen mit seinen anderen Werken hat Kant Zum ewigen Frieden jedoch bewusst etwas einfacher geschrieben: Er wollte seine Analyse dieses wichtigen Themas so vielen Menschen wie möglich zugänglich machen.

Interpretationsansätze

  • Kant unternimmt den Versuch, den Begriff des ewigen Friedens „a priori“, also unabhängig von der Erfahrung, zu bestimmen. Er lässt historische Friedensverträge unberücksichtigt, um allein durch den Gebrauch der Vernunft zu einer allgemeingültigen Definition zu gelangen.
  • Kant überträgt die Prinzipien seiner Moralphilosophie auf die Politik, insbesondere den kategorischen Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Genau das empfiehlt er den Politikern, indem er vorschlägt, sich in einem Völkerbund auf allgemeine Richtlinien der Politik zu einigen.
  • Kant sieht den Krieg als Naturzustand an. Der Friede muss folglich aktiv herbeigeführt und gesichert werden. Dies funktioniere nur, indem man eine Rechtsform finde, die das menschliche Zusammenleben verbindlich regle. In der 1797 veröffentlichten Rechtslehre bezeichnet Kant den Staat denn auch als Schutzmaßnahme gegen die Willkür der Menschen.
  • Der von Kant propagierte republikanische Staat entspricht einer parlamentarischen Demokratie, wie wir sie heute kennen. Kant selbst verstand „Demokratie“ zu seiner Zeit anders: als absolute, nicht staatlich verfasste und damit willkürliche Volksherrschaft.
  • Die Definition des Krieges zeigt Kants Pragmatismus: Nur ein Krieg, in dem die Regeln der Politik gelten würden, könne auch durch politische Mittel beendet werden.

Historischer Hintergrund

Preußens Aufstieg zur militärischen Großmacht

Es ist fast schon ironisch, dass Kants Friedensschrift ausgerechnet in Königsberg entstand: Hier wurde Friedrich I. im Jahr 1701 zum ersten preußischen König gekürt. Preußen entwickelte sich in der Folge zu einer aggressiven Militärmacht, für die der Gedanke an einen „ewigen Frieden“ geradezu lächerlich erscheinen musste. Spätestens mit Friedrich Wilhelm I. begann eine beispiellose Aufrüstung. Friedrich II. (der Große) – den Künsten zugetan und „aufgeklärt“ – konnte sich zunächst nicht mit der militärischen Strenge seines Vaters arrangieren. Kaum an der Macht (1740), besann er sich aber und wusste sich der Stärke seines Heeres geschickt zu bedienen. Noch im Jahr seiner Krönung marschierte er in Schlesien ein und löste damit den Österreichischen Erbfolgekrieg aus. Trotz mehrmaliger Waffenstillstände flammte der Konflikt um Schlesien immer wieder auf und entwickelte sich zu einer ständigen preußisch-österreichischen Krise. Argwöhnisch beobachtete Friedrich die Bündnispolitik der Habsburger und entschloss sich 1756 zu einem Präventivschlag mit einem Einmarsch in Kursachsen. Die Folge war der Siebenjährige Krieg (1756–1763), den Preußen und England gegen eine Allianz von Österreich, Schweden, Russland, Sachsen und Frankreich für sich entscheiden konnten. Das Königreich war nun eine europäische Großmacht und erwarb unter Friedrich dem Großen und seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. Westpreußen und Teile Polens (u. a. Danzig). Erst die Doppelschlacht von Jena und Auerstedt gegen das napoleonische Frankreich kostete den ab 1807 regierenden Friedrich Wilhelm III. große Teile seines Reiches. Nach der Niederschlagung Napoleons und umfangreichen Reformen ging Preußen jedoch gestärkt aus dem Wiener Kongress hervor.

Entstehung

Zum ewigen Frieden soll Kant erstmals am 13. August 1795 in einem Schreiben an seinen Verleger Friedrich Nicolovius erwähnt haben. In der Forschungsliteratur wird immer wieder auf einen direkten Bezug zum Basler Frieden vom April 1795 hingewiesen. In Basel vereinbarte Preußen einen Waffenstillstand mit der Französischen Republik und schied damit aus der Koalition gegen Frankreich aus. Allerdings gibt es auch Indizien dafür, dass Kant an dem Werk schon gearbeitet hatte, als er seinen Traktat Über den Gemeinspruch (1793) veröffentlichte. Vermutlich fürchtete er die preußische Zensur, die eine Friedensschrift mitten im Krieg nicht gerade gnädig aufgenommen hätte. Schließlich formulierte Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke noch 100 Jahre später: „Der ewige Friede ist ein Traum, und nicht einmal ein schöner, und der Krieg ein Glied in Gottes Weltordnung. In ihm entfalten sich die edelsten Tugenden des Menschen (...). Ohne Krieg würde die Welt im Materialismus versumpfen.“ Kant bezeichnete seine Schrift selbst einmal als „reveries“, also als Träumereien: Man vermutet hier genau die gleiche Ironie wie im Text selbst, mit deren Hilfe er die Zensurbehörden milde stimmen wollte. 1794 äußerte er in einem Brief die Hoffnung, nach Kriegsende endlich wieder frei publizieren zu können: „Wenn nur der Friede, welcher nahe zu sein scheint, eingetreten sein wird, so werden hoffentlich noch bestimmtere Verordnungen die Schranken, in denen sich der Autor zu halten hat, genauer vorzeichnen: sodass er in dem, was ihm noch frei gelassen wird, sich für gesichert halten kann.“ Ende September 1795 schließlich erschien Zum ewigen Frieden in Königsberg.

Wirkungsgeschichte

Das kleine Büchlein wurde ein großer verlegerischer Erfolg. Schon wenige Wochen nach Erscheinen war die erste Auflage vergriffen. Anfang 1796 folgte schon die dritte mit dem zweiten Zusatz: dem „geheimen Artikel“ zum ewigen Frieden. Die Beliebtheit des Buches ließ schnell verschiedene Raubdrucke entstehen, sogar in französischer Sprache. Als dann die offizielle Übersetzung Anfang 1796 folgte, war das französische Publikum bereits bestens darauf vorbereitet, u. a. weil im amtlichen Mitteilungsblatt der Regierung, Le Moniteur, Kants Schrift rezensiert wurde. Es kam sogar das Gerücht in Umlauf, dass der Republikaner Abbé de Sieyès Kant gebeten habe, die französische Verfassung zu überarbeiten. Im selben Jahr erschienen auch eine dänische, englische und polnische Ausgabe. Insbesondere in Polen, das vor der dritten Teilung stand und sich wiederholt den Machtinteressen fremder Völker ausgeliefert sah, wurde Kants Schrift mit großem Interesse gelesen. Wertschätzung, Lob, aber auch konstruktive Kritik kamen beispielsweise von Fichte, Schlegel, Görres und Novalis. Natürlich gab es auch Zeitgenossen, die Kants Ideen als Hirngespinste abtaten.

Ein föderatives Modell des von Kant skizzierten Völkerbundes entstand erst unter dem Eindruck des Ersten Weltkriegs im Jahr 1919. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Vereinten Nationen als faktische Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Die von Kant geforderte Souveränität von Staaten und die Achtung dieser Souveränität durch andere Staaten sind im 2. Artikel der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben und damit eine Grundbedingung des Völkerrechts geworden. Das gilt auch für das im 5. Präliminarartikel festgehaltene Interventionsverbot zwischen Staaten.

Über den Autor

Immanuel Kant wird am 22. April 1724 in Königsberg (dem heutigen Kaliningrad) geboren und wächst in bescheidenen Verhältnissen auf. Seine Erziehung ist stark von den Überzeugungen seiner tiefreligiösen Eltern geprägt. Nach seiner Gymnasialzeit an einer pietistischen Schule studiert Kant u. a. Mathematik, Naturwissenschaften, Theologie und Philosophie in Königsberg. 1746 verlässt er nach dem Tod seines Vaters die Universität und wird, auch um seine Geschwister ernähren zu können, Hauslehrer bei wohlhabenden Familien in der Umgebung von Königsberg. Durch seine Kontakte zum Adel erlernt er gehobene Umgangsformen. Nach seiner Rückkehr an die Universität promoviert und habilitiert er mit Veröffentlichungen aus dem Bereich der Astronomie und Philosophie. Seine Vorlesungen an der Universität erfreuen sich großer Beliebtheit. Trotzdem bewirbt er sich 1758 vergeblich um die vakant gewordene Stelle eines Professors für Logik und Metaphysik in Königsberg. Angebote einer Professur aus Jena und Erlangen lehnt er aus Verbundenheit zu seiner Heimatstadt ab. Erst 1770 wird er in seinem Wunschbereich Professor in Königsberg, später auch zeitweise Rektor der Universität. Während der knapp 30 Jahre an der Universität führt Kant ein streng geregeltes Leben. Seine Tagesabläufe sind exakt durchgeplant, die Königsberger können die Uhr nach Kants Tagesprogramm stellen. 1781 veröffentlicht er die Kritik der reinen Vernunft, die erste seiner drei Kritiken. Weil seine Thesen weitgehend auf Unverständnis stoßen oder gar nicht erst beachtet werden, veröffentlicht er 1787 eine zweite, veränderte Fassung dieser ersten Kritik. 1788 folgt die Kritik der praktischen Vernunft und 1790 die Kritik der Urteilskraft. In der Zwischenzeit setzen sich Kants Ideen durch: Zu seinen Lebzeiten gibt es bereits über 200 Schriften zu seinen Werken, und selbst Normalbürger diskutieren seine Ideen beim Friseurbesuch. Am 12. Februar 1804 stirbt Kant, inzwischen weltberühmt, in seiner Heimatstadt Königsberg, angeblich mit den Worten: „Es ist gut.“

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