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Vorsicht Falle

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Vorsicht Falle

Die häufigsten Rechtsfehler in Websites

BusinessVillage,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Rechtliche Fallen im Internet umgehen und Abmahnungen vermeiden.

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Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Umsetzbar

Rezension

Eine Präsenz im Internet ist für die allermeisten Unternehmen heute ein Muss. Auch am stark wachsenden Onlinehandel kommen viele Firmen nicht mehr vorbei. Der Versandriese Amazon hat dem Internetverkauf an Privatkunden, dem sogenannten B2C-Markt, den Weg bereitet und sich dabei selbst eine lukrative Marktdominanz gesichert. Da ist es nur verständlich, dass viele Unternehmen nachgezogen haben – oder dies noch tun möchten. Doch aufgepasst: Das Internet ist keinesfalls ein rechtsfreier Raum. Firmen, die dauerhaft online Geschäfte abwickeln wollen, müssen eine Vielzahl von Verbraucher-, Datenschutz- und Wettbewerbsvorschriften beachten. Vielen ist das nicht immer bewusst, weshalb die Gefahr rechtlicher Stolperfallen groß ist, wie Martin Rätze in Die häufigsten Rechtsfehler in Websites aufzeigt. Er benennt die häufigsten Fehler, die Firmen unterlaufen – meist mehr aus Unwissenheit denn in böser Absicht. Speziell Urheberrechtsverletzungen werden im Zeitalter von Copy-and-paste regelmäßig begangen – von kopierten AGB und Datenschutzerklärungen bis zu missachteten Markenrechten. Das dünne Büchlein ist ein wertvoller Ratgeber, der auch zulasten der Kompaktheit ruhig mehr Beispiele aus der Praxis anführen könnte. getAbstract empfiehlt ihn vor allem Webmastern kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland.

Zusammenfassung

Grundsätzliches

Welche rechtlichen Stolperfallen gibt es im Internet? Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Website betreiben oder Dienstleistungen und Waren übers Netz verkaufen wollen? Bevor Sie eine Webpräsenz oder ein Profil auf einer sozialen Plattform einrichten, müssen Sie prüfen, ob der vorgesehene Name der Seite nicht gegen bestehende Marken- oder Namensrechte verstößt. Das recherchieren Sie am besten im Internet. Auch sollten Sie daran denken, dass Sie ohne entsprechende Erlaubnis keine Inhalte von Dritten übernehmen dürfen. Darunter fallen neben Filmen und Fotos auch Texte und Zeichnungen.

Impressum

Das Impressum darf auch „Anbieterkennzeichnung“ genannt werden und ist Pflicht für alle geschäftsmäßigen Websites. Wird es vergessen, drohen Bußgelder. Nur bei Websites, die ausschließlich persönlichen Zwecken dienen – wenn Sie beispielsweise ein Facebook-Profil einrichten, um mit Ihren Freunden zu kommunizieren – verlangt der Gesetzgeber kein Impressum. Doch Obacht: Die Schwelle von Privat zu Gewerblich kann bei Websites schnell überschritten sein. Nämlich dann, wenn Sie zum Beispiel auf Ihrer Website, auf der Sie bisher nur Fotos Ihrer Katze veröffentlicht...

Über den Autor

Der Wirtschaftsjournalist Martin Rätze hat sich auf die aktuelle Rechtsprechung zu Websites und E-Commerce in Deutschland und in Europa spezialisiert.


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