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Offene Geheimnisse

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Offene Geheimnisse

Über die Leichtigkeit, Bilanzen zu lesen und im Geschäftsbericht Überraschungen zu finden

Ullstein,

15 Minuten Lesezeit
9 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Bilanzen lesen ist kein Hexenwerk: ein unterhaltsamer und erhellender Leitfaden für die Lektüre von Jahresabschlüssen.


Bewertung der Redaktion

9

Qualitäten

  • Praktische Beispiele
  • Für Einsteiger
  • Unterhaltsam

Rezension

Dass eine Bilanz auch sexy sein kann, vermuten wohl die wenigsten. Im Gegenteil, vielerorts sorgt allein schon der Begriff für Schnappatmung. Warum das völlig unbegründet ist, erfährt man im Buch von Nikolaj Schmolcke auf unterhaltsame und informative Weise. Grundkenntnisse in der Materie sind nicht erforderlich. Für Bilanz-Neulinge ist das Buch ebenso empfehlenswert wie für Fortgeschrittene. Diese erhalten zahlreiche Einblicke in die Bilanzierungspraxis, die teilweise spannender sind als so mancher Krimi. Wirecard ist dabei nur eins von vielen Beispielen. Prädikat: unbedingt lesen!

Take-aways

  • Um Bilanzen zu verstehen, reichen grundlegende mathematische Kenntnisse aus.
  • Verzögert sich die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, kann das auf Probleme im Unternehmen hindeuten.
  • Das Testat der Wirtschaftsprüfer und die Einschätzung des Vorstands im Lagebericht geben Aufschluss über etwaige Probleme.
  • Die wesentlichen Grundbegriffe bei der Bilanzierung sind Ansatz, Bewertung und Ausweis.
  • In der Bilanz werden Vermögen und Schulden einander gegenübergestellt.
  • Gewinne haben nichts mit dem Kassen- oder Kontostand zu tun.
  • Ein kritischer Blick auf Umsatz und Gewinn ist ein Muss bei jeder Bilanzanalyse.
  • Behalten Sie auch die Rückstellungen, die aktiven latenten Steuern sowie den Firmenwert im Blick.
  • Übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten den Wert des Umlaufvermögens, ist höchste Vorsicht angesagt.

Zusammenfassung

Um Bilanzen zu verstehen, reichen grundlegende mathematische Kenntnisse aus.

Um Bilanzen verstehen und interpretieren zu können, reichen die Grundrechenarten sowie ein Blick auf das „Drumherum“ des Jahresabschlusses aus – vor allem auf das Datum seiner Veröffentlichung. Ein Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (kurz GuV) und dem Anhang. Bei größeren Unternehmen kommt noch ein Lagebericht hinzu. Bevor ein Jahresabschluss veröffentlicht wird, muss dessen Wahrheitsgehalt durch Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Verzögert sich die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, kann das auf Probleme im Unternehmen hindeuten.

Sie können die allgemeine Lage eines Unternehmens sehr gut anhand der Frage einschätzen, wie viele Tage zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Unterschrift des Wirtschaftsprüfers vergehen. Börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Der Kodex der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ fordert hingegen einen maximalen Zeitraum von 90 Tagen. Durchschnittlich veröffentlichen die DAX-notierten Unternehmen ihren Abschluss nach rund 60 Tagen.

„Ein Abschluss ist fertig, wenn die Wirtschaftsprüfung ihn unterzeichnet.“

Warum die Abschlussgeschwindigkeit ein wichtiger Indikator ist, zeigen prominente Negativbeispiele aus der Vergangenheit: Wirecard etwa veröffentlichte den Jahresabschluss 2018 erst nach 114 Tagen. VW benötigte im Jahr des Abgasskandals 113 Tage. Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Hierzu muss das Unternehmen gegenüber dem Wirtschaftsprüfer nachweisen, dass es in den kommenden 18 Monaten alle Rechnungen, Löhne und Gehälter bezahlen kann. Verzögert sich die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, deutet das oft auf schwerwiegende Probleme hin. Der beste Weg, um den Jahresabschluss zeitnah fertigzustellen, sind schnelle und sauber analysierte Monatsabschlüsse.

Das Testat der Wirtschaftsprüfer und die Einschätzung des Vorstands im Lagebericht geben Aufschluss über etwaige Probleme.

Um Jahresabschlüsse beurteilen zu können, sollten Sie sich die Auffassung der Wirtschaftsprüfer sowie die Zusammenfassung der Entwicklung durch die Geschäftsleitung ansehen.

Wirtschaftsprüfer werden von den Eigentümern des Unternehmens bestellt, um zu untersuchen, ob ein Abschluss korrekt ist. Besteht der Abschluss diese Überprüfung, erteilt die Wirtschaftsprüfung ein Testat. Dieses kann auch mit Einschränkung vergeben werden. Eingeschränkte Testate sind jedoch eher selten und werden zum Beispiel dann erteilt, wenn die Prüfer bestimmte Informationen nicht erhalten. Wirtschaftsprüfer betrachten im Normalfall die Prozesse und schauen sich stichprobenartig einzelne Belege an. Nur wenn Prozesse nicht nachvollziehbar sind oder der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht, überprüfen sie alle Belege. Damit eine hohe Qualität ihrer Arbeit sichergestellt ist, unterliegen Wirtschaftsprüfer einem mehrstufigen Überwachungssystem.

„Der Verdacht, die Wirtschaftsprüfung stecke mit den Unternehmen unter einer Decke, ist unangemessen.“

Die Erläuterungen eines Jahresabschlusses finden Sie im Anhang sowie bei größeren Kapitalgesellschaften im Lagebericht. Im Anhang werden die einzelnen Positionen des Zahlenteils im Detail erläutert. Im Lagebericht findet sich unter anderem der Bilanzeid wieder, in dem die Vorstände mit ihrer Unterschrift versichern, dass der Abschluss der Wahrheit entspricht. Stoßen Sie im Lagebericht auf unpräzise Formulierungen oder fehlen Bestandteile, die bislang enthalten waren, kann das ein Hinweis auf Probleme sein.

Die wesentlichen Grundbegriffe bei der Bilanzierung sind Ansatz, Bewertung und Ausweis.

Im Mittelpunkt des Jahresabschlusses steht der Zahlenteil, also die Bilanz und die GuV. Während das Handelsgesetzbuch in Deutschland vor allem den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, liegt der Schwerpunkt bei den internationalen Vorschriften, den International Financial Reporting Standards (kurz IFRS), auf der Vergleichbarkeit von Unternehmen für Investoren. Eine Bilanz ist nichts anderes als eine bildliche Darstellung zweier Dinge: der Subtraktion von Vermögen und Schulden sowie der Addition von Schulden und dem Rest der Subtraktion, also deren rechnerische Probe. Die Summe muss auf beiden Seiten gleich sein.

„Bei einer Bilanz handelt es sich um die visuelle Aufbereitung einer Subtraktion mit eingebauter Probe.“

Die wesentlichen Grundbegriffe bei der Bilanzierung sind Ansatz, Bewertung und Ausweis:

  • Über den Ansatz wird entschieden, ob eine Position in der Bilanz auftauchen soll oder nicht. Angesetzt werden dürfen nur Vermögen, Schulden sowie der verbleibende Rest.
  • Bei der Bewertung dreht sich alles um die Frage, mit welchen Werten die angesetzten Positionen in der Bilanz erscheinen.
  • Beim Ausweis geht es um die Art und Weise der Darstellung. Betrüger können hier vergleichsweise leicht Dinge verschleiern. Bei Wirecard verbarg sich etwa hinter der Position „Zahlungsmitteläquivalente“ Geld auf Treuhänderkonten – das vermutlich nie existierte.

In der Bilanz werden Vermögen und Schulden einander gegenübergestellt.

Die linke Seite der Bilanz ist die Aktivseite, die rechte die Passivseite. Auf der Aktivseite befindet sich das Vermögen, auf der Passivseite die Schulden sowie der „verbleibende Rest“. Das Vermögen lässt sich in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilen. Der Unterschied: Anlagevermögen ist mehrfach verwendbar, Umlaufvermögen nur einmal. Der Wert des Anlagevermögens reduziert sich jährlich durch Abschreibungen. Das Umlaufvermögen wird aufgrund seiner kurzen Verweildauer im Unternehmen nicht abgeschrieben.

„Für das Verständnis eines Jahresabschlusses ist es absolut entscheidend, zu wissen, dass eine GuV Teil der Bilanz ist.“

Die Schulden auf der Passivseite werden Fremdkapital genannt. Der „verbleibende Rest“ setzt sich aus einem „Anfangsrest“ und einem „veränderten Rest“ zusammen und bildet das Eigenkapital. Der Anfangsrest entsteht zum einen bei der Gründung des Unternehmens, beispielsweise durch das gezeichnete Kapital einer AG oder das Stammkapital einer GmbH. Daneben gehören auch einbehaltene Gewinne in Form von Gewinnvorträgen oder Gewinnrücklagen zum Anfangsrest. Der veränderte Rest besteht aus dem Ergebnis der GuV, die somit auch Bestandteil der Bilanz ist.

Gewinne haben nichts mit dem Kassen- oder Kontostand zu tun.

Bei einem Verkauf auf Rechnung wird unmittelbar nach dem Rechnungsversand auf der Aktivseite der Bilanz eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen gebildet, aus der ein Gewinn resultiert. Im Gegenzug führt ein Kauf auf Rechnung zu einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen, die den Schulden zugeordnet wird. Gewinne oder Verluste haben somit nichts mit dem Bestand an Bargeld oder dem Kontostand auf der Bank zu tun. Produziert ein Unternehmen Produkte oder Leistungen für sich selbst, hat es ein Wahlrecht, ob es diese als „aktivierte Eigenleistung“ auf die Vermögensseite der Bilanz aufnimmt oder nicht. Das schafft einige Freiräume für Bilanzkosmetik. Beispielsweise kann ein Verlust in einen Gewinn umgewandelt werden. Darüber hinaus öffnet die Ausübung des Wahlrechts der kreativen Buchhaltung Tür und Tor: etwa indem sämtliche Aufwände, die auch nur im Entferntesten mit der aktivierten Eigenleistung zu tun haben, mit eingerechnet werden.

Ein kritischer Blick auf Umsatz und Gewinn ist ein Muss bei jeder Bilanzanalyse.

Bei der Analyse des Zahlenteils sollten Sie sich zuerst mit dem Umsatz beschäftigen. Dieser entsteht, wenn ein Unternehmen seine Produkte verkauft. Interessant ist dabei, wie sich der Umsatz im Lauf der Zeit entwickelt hat. Da der Umsatz essenziell für den wirtschaftlichen Erfolg ist, tun Firmen alles dafür, ihn zu erhöhen – mitunter auch jenseits der Grenze der Legalität. Wirecard etwa trieb die Umsätze in die Höhe, indem es eine vermeintliche Forderung an einen Treuhänder buchte, ohne ihm Geld zu überweisen.

„Unternehmen existieren, um Gewinn zu erwirtschaften.“

Sobald der Umsatz höher ist als die Summe aller Aufwendungen, entsteht Gewinn. Mit diesem sollten Sie sich bei der Bilanzanalyse gleich nach dem Umsatz auseinandersetzen. Das Erwirtschaften von Gewinnen ist das vorrangige Ziel aller Unternehmen. Bleiben Gewinne aus, droht über kurz oder lang die Insolvenz. Ein Gewinn entsteht aber nicht nur durch Umsätze – auch aktivierte Eigenleistungen können ihn erhöhen. Wie hoch der Gewinnanteil ist, der daraus resultiert, können Sie direkt der Bilanz entnehmen – zumindest, wenn sie nach deutschem Recht erstellt wurde. Auch in der GuV ist der Wert in der Zeile „Aktivierte Eigenleistungen“ direkt ersichtlich. Den Vorschriften und Gepflogenheiten gemäß bilanzieren deutschsprachige Unternehmen nach dem Gesamtkostenverfahren. In diesem werden den Umsätzen die gesamten Kosten gegenübergestellt. International üblich und vor allem im angelsächsischen Raum verbreitet ist dagegen das Umsatzkostenverfahren. Dabei werden nur diejenigen Kosten ausgewiesen, die für die Erzielung der Umsätze angefallen sind. Da es keine gesonderte Bilanzposition für die aktivierte Eigenleistungen gibt, müssen Sie hier den Anlagespiegel im Anhang zurate ziehen.

Die dritte Komponente, aus der ein Gewinn resultieren kann, sind Bestandsveränderungen. Deren Einfluss auf den Gewinn können Sie aus dem Jahresabschluss allerdings nur näherungsweise ermitteln. Das liegt daran, dass im Jahresabschluss nicht erkennbar ist, welcher Anteil der Gemeinkosten – also derjenigen Kosten, die sich nicht direkt der Herstellung zuordnen lassen – den aktivierten Beständen zugeschlagen wurde. Darüber hinaus sind in den entsprechenden Positionen in der GuV bzw. der Bilanz sowohl selbst produzierte als auch eingekaufte Waren enthalten. Als Daumenregel gilt, dass 30 Prozent der Bestandserhöhungen auf hinzugerechnete Gemeinkosten entfallen. Achten Sie bei der Bilanzanalyse darauf, wie hoch der Gewinn ohne aktivierte Eigenleistungen und ohne Bestandsveränderungen ausgefallen wäre.

Behalten Sie auch die Rückstellungen, die aktiven latenten Steuern sowie den Firmenwert im Blick.

Weitere wichtige Fragen bei der Analyse von Jahresabschlüssen sind die folgenden:

  • Wie haben sich die sonstigen Rückstellungen entwickelt? Rückstellungen sind Reserven, die sich Unternehmen für Eventualitäten wie Gerichtsverfahren oder Garantieleistungen auf die Seite legen. Sie sind ein Teil der Schulden und schmälern in dem Jahr, in dem sie gebildet werden, den Gewinn. Werden sie nicht benötigt und aufgelöst, erhöht sich der Gewinn im Jahr der Auflösung. Da die Gesetze relativ viel Spielraum lassen, eigen sich Rückstellungen perfekt für bilanzpolitische Maßnahmen. Auffällig ist, dass bei einem Wechsel des CEO im zweiten Halbjahr die sonstigen Rückstellungen oft drastisch erhöht werden. Die neuen Chefs schaffen sich dadurch einen „Gewinnpuffer“ für die kommenden Jahre. Auch lassen sich geplante Restrukturierungsmaßnahmen vorzeitig erkennen, wenn dafür Rückstellungen gebildet werden.
  • Haben sich die aktiven latenten Steuern erhöht oder sind sie gesunken? Unternehmen können Verluste als Verlustvortrag in das Folgejahr übernehmen und damit die zukünftige Steuerlast reduzieren. Diese Steuerersparnis in der Zukunft kann im Jahr des Verlusts in der Bilanzposition „aktive latente Steuern“ aktiviert werden, was wiederum den Verlust nach Steuern reduziert. Ein Extrembeispiel ist Biontech, das auf diese Weise im Geschäftsjahr 2020 einen Verlust von 145 Millionen Euro in einen Gewinn nach Steuern von 15 Millionen Euro umwandeln konnte. Voraussetzung für die Bildung aktiver latenter Steuern ist, dass das Unternehmen davon ausgeht, dass es in der Zukunft Gewinne einfährt, die höher sind als die vergangenen Verluste. Die Entwicklung der aktiven latenten Steuern ist ein Indikator dafür, wie das Unternehmen seine zukünftigen Gewinne einschätzt.
  • Welchen Anteil hat der Firmenwert in der Bilanz? Wenn ein Unternehmen ein anderes kauft, ist der Kaufpreis meist höher als das Vermögen des erworbenen Unternehmens abzüglich dessen Schulden. Der Wert, um den der Kaufpreis die Differenz aus Vermögen und Schulden übersteigt, muss als Firmenwert (englisch Goodwill) in die Bilanz aufgenommen werden. Das gilt auch, wenn nur Anteile des Unternehmens gekauft werden und dadurch ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann. Laut deutschem HGB muss der Firmenwert über zehn Jahre abgeschrieben werden. Nach IFRS wird der angesetzte Wert jährlich überprüft und ggf. neu bewertet. Wachstum, das durch Unternehmenszukäufe entsteht, wird anorganisches Wachstum genannt. Interessant ist in diesem Kontext auch der Anteil an Steuern, den Unternehmen bezahlen. Multinationale Unternehmen operieren gern in Ländern mit für sie vorteilhaften Steuersystemen. Alphabet zum Beispiel versteuerte so im Jahr 2022 nur 15,9 Prozent seines Gewinns.

Übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten den Wert des Umlaufvermögens, ist höchste Vorsicht angesagt.

Dass nur Bares Wahres ist, gilt auch für den Jahresabschluss. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Vergleich des kurzfristig verfügbaren Vermögens mit den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Liegt der Wert dieses Vermögens über dem der Verbindlichkeiten, können alle Rechnungen bezahlt werden. Im umgekehrten Fall droht schlimmstenfalls die Insolvenz. Um die Liquidität zu beeinflussen, verschleiern manche Unternehmen Einkünfte oder verwenden projektbezogene Anzahlungen für fremde Zwecke. Entdecken sie derartiges Verhalten in der Bilanz, ist das ein Signal für Liquiditätsengpässe.

„Nicht die absolute Höhe der liquiden Mittel bzw. des kurzfristigen Vermögens führt zu Erkenntnissen, sondern deren Vergleich mit kurzfristigen Verbindlichkeiten.“

Wichtig für die Bilanzanalyse ist auch, was mit den erwirtschafteten Gewinnen passiert. Unternehmen können diese komplett oder nur teilweise an die Eigentümer ausschütten. Auch eine Ausschüttung, die den Gewinn übersteigt, ist möglich. Verbleibt ein Teil des Gewinns als Gewinnrücklage im Unternehmen, erhöht sich dadurch das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme – die Eigenkapitalquote. Eine höhere Eigenkapitalquote erleichtert es, neue Kredite bei Banken aufzunehmen. Aus der Ausschüttungspolitik lassen sich Rückschlüsse auf die Grundstimmung und die Prioritäten der Eigentümer ziehen. Informationen über die Gewinnausschüttung finden Sie bei Konzernen in der Kapitalflussrechnung. Einzelne Unternehmen müssen eine solche nicht erstellen. Dafür enthalten ihre Jahresabschlüsse Erläuterungen zu den Gesellschafterverbindlichkeiten, die in der Regel dem auszuschüttenden Gewinn entsprechen.

Über den Autor

Nikolaj Schmolcke ist als Berater und Trainer tätig. Zuvor war er CFO bei der Lufthansa Group und Director Finance bei der Vapiano-Gruppe.

Dieses Dokument ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

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