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Datenschutz im Betrieb

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Datenschutz im Betrieb

Die DS-GVO in der Personalarbeit

Haufe,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Wie Sie systematischen und umfassenden Datenschutz im Personalmanagement gewährleisten.


Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Umfassend
  • Umsetzbar
  • Praktische Beispiele

Rezension

Wer hat Angst vor der DS-GVO? Spätestens seitdem viele Unternehmen in letzter Minute vor dem Inkrafttreten ihre Newsletter-Abonnenten um Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten gebeten haben, ist die Tragweite der europäischen Datenschutz-Grundverordnung offensichtlich. Dabei sind die Folgen für das Newsletter-Marketing nur die Spitze des Eisbergs. Für die Unternehmen liegen die Herausforderungen der DS-GVO-Compliance vor allem im Personalwesen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung hat für HR-Verantwortliche ein neues Datenschutzzeitalter begonnen. Viele Unternehmen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Anforderungen. Dieser Ratgeber bietet praktische Hilfe. Er erläutert den Gesetzestext und erleichtert mit vielen Checklisten die Einführung und Überprüfung von Prozessen zur Sicherung des Datenschutzes. getAbstract empfiehlt ihn Personalmanagern, Datenschutzbeauftragten und allen, die wissen möchten, was sich wirklich hinter dem Schreckgespenst DS-GVO verbirgt.

Zusammenfassung

Ein neues Zeitalter des Datenschutzes

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit Mai 2018 in Kraft. Sie setzt den europäischen Rechtsrahmen und hebt Datenschutz auf eine neue Stufe. Sie soll den Schutz der Rechte des Einzelnen stärken und den Unternehmen Datenaustausch im digitalen Binnenmarkt ermöglichen. Neu sind nicht zuletzt die harten Strafen: Unternehmen, die gegen die DS-GVO verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Vor allem die Arbeit des Personalbereichs wird durch die DS-GVO beeinflusst. Zwangsläufig sind hier viele Prozesse anfällig für Datenschutzverstöße. Genaue Kenntnisse über Umfang und Vorgaben dieser Verordnung zählen darum zum neuen Einmaleins eines HR-Verantwortlichen.

Datenschutz beim Rekrutieren

Ein Bewerber gibt mit seiner Bewerbung sensible persönliche Daten preis. Schon dies verpflichtet das Unternehmen zu hoher Sensibilität und Datenschutz-Compliance. Ein Bewerbungsgespräch über Skype zum Beispiel ist aus Datenschutzgründen sehr bedenklich, weil die Gesprächsdaten zumeist nicht im Unternehmen oder im Land des Unternehmens, sondern in der Cloud, das heißt meist...

Über den Autor

Axel von Walter ist Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft. Er ist zudem Lehrbeauftragter für Medien- und Informationsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.


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