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Unmögliche Beweisaufnahme

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Unmögliche Beweisaufnahme

Suhrkamp,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Text verfügbar

Was ist drin?

Kein Verstehen, nirgends – ein radikales Kammerspiel.


Literatur­klassiker

  • Kurzprosa
  • Nachkriegszeit

Worum es geht

Sprachgewordene Sprachlosigkeit

Wenige Prosatexte sind so wenig fassbar und inhaltlich so schwer wiederzugeben wie dieser. Vage Formulierungen und Bilder, Andeutungen, Abschweifungen – das Hauptthema von Nossacks erzähltem Gerichtsprotokoll ist das Versagen der Sprache. Das Vokabular der funktionierenden Welt (hier in Gestalt des Gerichts) ist außerstande, die Verlorenheit des Menschen zu beschreiben. Schriftsteller in den 1950er-Jahren, das Grauen des totalen Krieges in frischer Erinnerung, hatten ihr Vertrauen in ihr Handwerkszeug Sprache verloren. Sie waren überzeugt, die Abgründe der menschlichen Existenz nur noch empfinden, nicht mehr schildern zu können. Diese fundamentale Sprachskepsis der Nachkriegszeit zeigt sich in Unmögliche Beweisaufnahme sehr deutlich – und zwar durch Sprache. Dieser vermeintliche Widerspruch fasziniert bis heute. Der Text lässt die Leser irritiert zurück. Er ist zum einen in seinen Details sehr interpretationsbedürftig und wirkt zum anderen wie eine große Parabel auf die Unmöglichkeit menschlichen Zusammenlebens und gelingender Kommunikation.

Take-aways

  • Unmögliche Beweisaufnahme ist einer jener konsequentesten deutschsprachigen Nachkriegstexte, die das Versagen der gewohnten Sprache nach der Katastrophe zeigen.
  • Inhalt: In einer Gerichtsverhandlung soll geklärt werden, ob der Angeklagte für das Verschwinden seiner Frau verantwortlich ist. Dieser versucht, durch die Verhandlung sich selbst darüber klar zu werden, was seine Rolle im Geschehen ist. Die Schuldfrage wird nicht geklärt, man redet aneinander vorbei.
  • Der Text ist der umfangreichste Teil von Nossacks Buch SpiraleRoman einer schlaflosen Nacht.
  • Zentrales Thema ist das Versagen der Sprache angesichts existenzieller Not.
  • Nossack schrieb die Urfassung des Textes 1952 in nur vier Wochen und musste anschließend wegen Überarbeitung zur Kur.
  • Der Text ist bewusst als Fragment angelegt, er endet mitten im Satz.
  • Der größte Teil des Textes besteht aus direkt oder indirekt wiedergegebener Figurenrede.
  • Der Text trägt Züge des magischen Realismus und der literarischen Fantastik.
  • Die Hauptfigur zeigt exemplarisch die Wirkweise der inneren Emigration, die viele Schreibende während der Nazizeit als Zuflucht gesucht haben.
  • Zitat: „Er spreche so offen, wie es ihm möglich sei, und er glaube, offener zu sprechen als die meisten Menschen. (…) Aber trotzdem lasse sich das meiste nicht aussprechen, man sollte es auch besser gar nicht erst versuchen, denn Worte lenkten nur ab.“

Zusammenfassung

Ungeklärte Schuldfrage

Ein Angeklagter steht vor Gericht. Auf die Frage, ob er sich im Sinne der Anklage für schuldig halte, gibt er an, er könne sich noch nicht entscheiden. Er wolle sich aber jedem Urteil beugen. Diese Aussage sorgt für Unverständnis und bringt ihm eine Ermahnung durch den Gerichtspräsidenten ein. Der Angeklagte befürchtet einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Ein solcher wäre für ihn und für alle anderen das schlimmste denkbare Ergebnis, da er die Ungewissheit noch bestätige. Der Präsident versucht nun, Einzelheiten über den vom Angeklagten so bezeichneten „Aufbruch ins Nicht-Versicherbare“ in Erfahrung zu bringen. Der Abend vor dem Ereignis wird rekonstruiert. Der Angeklagte sei um sechs Uhr von seiner Arbeit als Versicherungsagent nach Hause gekommen. Es stellt sich heraus, dass er vor Jahren eine Lebensversicherung zugunsten seiner Frau über 50 000 DM abgeschlossen hat. Der Angeklagte gibt zu Protokoll, er habe diese Summe nur gewählt, um den Anschein von Sicherheit hervorzurufen. Er selbst sehe darin lediglich ein Sichhinziehen, einen Aufschub des Unvermeidlichen. Als der Staatsanwalt den Angeklagten darauf hinweist, dass, falls dieser und seine Frau stürben, die Mutter des Angeklagten die Versicherung erben würde, verliert der Angeklagte kurz die Fassung.

„Nach Verlesung der Anklageschrift gefragt, ob er sich schuldig bekenne, antwortete der Angeklagte, er könne sich leider noch nicht entscheiden.“ (S. 7)

Am fraglichen Tag habe die Frau des Angeklagten diesen unter dem Vorwand, er müsse etwas für sie besorgen, bei der Arbeit angerufen. Tatsächlich wollte sie feststellen, ob er noch da sei oder ob es schon „so weit“ sei. Oft begegnen sich Menschen, erklärt der Angeklagte, und bleiben plötzlich voreinander stehen, um einander nicht zu verletzen. Sie gehen durch einander hindurch und tragen den Geruch des jeweils anderen mit sich. Das Gericht wertet diese Aussage als Eingeständnis, dass der Angeklagte außereheliche Verhältnisse gehabt habe. Dieser verneint das, gibt aber zu, dass eine Frau mit dem Verdacht, ihr Mann habe eine Geliebte, besser leben kann als mit der „anderen Möglichkeit“, die gleichbedeutend mit Vernichtung ist. Der Staatsanwalt will wissen, ob das „Unversicherbare“ der Tod sei. Der Angeklagte erwidert, das Leben, nicht der Tod, sei unversicherbar.

„Denn unsere Vergangenheit ist grausam und mächtiger als der Trieb der Fortbewegung.“ (der Angeklagte, S. 35)

Die Aufgabe des Gerichts sei es, Schicksal und Verbleib einer Frau zu untersuchen und die Rolle des Angeklagten dabei zu klären, sagt der Präsident. Er kommt auf die Telefonanrufe zurück: Warum denn der Angeklagte nie seine Frau angerufen habe? Dieser antwortet, das hätte als Warnung oder gar Drohung aufgefasst werden können. Er sei doch schließlich die Versicherung für seine Frau gewesen. Alles beruhe auf einer vorläufigen Übereinkunft, doch diese Einsicht dürfe man im Interesse der Ordnung nicht öffentlich verbreiten. Nach einem Einschreiten des Verteidigers kommt der Präsident zurück auf den Ablauf des fraglichen Abends. Der Angeklagte betont, alles sei wie immer gewesen, es habe sich nichts Besonderes ereignet. Ein Brief seiner Mutter sei angekommen, den er – wie alle Briefe – nach dem Lesen sofort zerrissen habe. Er bewahre keine Briefe auf; alte Briefe machten nur traurig, man dürfe nie zurückblicken. Seit sieben Jahren seien er und seine Frau verheiratet, und beide hätten bei der Hochzeit vereinbart, nie Kinder zu haben. Kinder seien ein Rückfall in die Natur, eine „vorläufige Versicherung“.

Das Kreisen des Lebens

Am Beispiel eines Paternosters beschreibt der Angeklagte das ewige Kreisen des Lebens, das Vergessen des ursprünglichen Ziels, die Angst vor dem Aussteigen und der damit verbundenen Gefahr, sich zu verletzen. Wage man dennoch einen Ausstieg, weil zum Beispiel auf einer Etage ein hübsches Mädchen stehe, mache man sich dabei durch seltsame Bewegungen lächerlich – bevor das Kreisen für beide weitergehe. Die Anwesenden im Saal sind gebannt von der Erzählung. Der Staatsanwalt ernüchtert sie mit der Frage, ob zwischen dem Angeklagten und seiner Frau eine „körperliche Abneigung“ bestanden habe. Der Angeklagte ist irritiert und verbittet sich solche rechtlich irrelevanten Fragen. Jetzt soll er erzählen, wie er seine Frau kennengelernt hat: Noch als er ein Kind war, sei ihm seine spätere Frau im Sommerurlaub begegnet. Sie war in dem Ferienort ansässig. Man habe sich aus den Augen verloren, doch eines Tages sei er in den Zug gestiegen und die ganze Nacht hindurch gefahren, um zu ihr zu gelangen. Die Fahrt habe er nur durch einen Zufall angetreten: weil das Fräulein im Mietbüro ihm gesagt habe, er könne seine Mietskaserne, aus der Entkommen nicht möglich schien, durch den Seiteneingang verlassen.

„Ich habe nach einem solchen Gericht gesucht; es wäre eine große Erlösung für mich gewesen, verurteilt zu werden, ich hätte dann wieder ruhiger schlafen können.“ (der Angeklagte, S. 72)

Nach seiner Ankunft im ehemaligen Ferienort habe er die Eltern seiner Frau gesucht und sie überraschenderweise noch am Leben gefunden. Das Haus, wo der Angeklagte früher mit seinen Eltern die Ferien verbracht hat, sei nun der Wohnsitz seiner Frau gewesen. Die habe dort mit ihrem damaligen Mann gelebt, einem Kindheitsfreund des Angeklagten – was nicht richtig gewesen sei, denn der Angeklagte und seine Frau seien füreinander bestimmt gewesen. Daran habe auch der Umstand, dass die Eltern sie voneinander getrennt hätten, nichts geändert. Detailliert schildert der Angeklagte das erste Zusammentreffen mit seiner Frau nach all den Jahren: Sie habe seine Ankunft erwartet. Man habe sie lange für krank gehalten, doch habe sie sich nur am falschen Ort gefühlt. Nun müsse man nur noch auf die Rückkehr ihres Ehemanns aus der Kneipe warten, um ihm alles zu sagen. Der Mann weinte, doch er fügte sich. Die erste Ehe der Frau wurde schließlich geschieden, der Exmann habe schnell eine andere Frau geheiratet und Kinder bekommen. Das habe man bei der Beerdigung der Eltern der Frau erfahren. Fortan habe der Angeklagte mit seiner Frau ein unauffälliges Leben geführt, eine Tarnung aus makelloser und zuverlässiger Bürgerlichkeit aufgebaut.

„Es ist ein Versuch, sich gegen die vorzeitige Vernichtung zu schützen, indem man unauffällig bleibt. Denn das, was bereits vernichtet ist, ist voller Hass und fließt wie eine leimige Masse überall dorthin, wo ein Vakuum ist, um die Leere zu verkrusten.“ (der Angeklagte, S. 83)

Der Angeklagte geht nun mit seinem eigenen Leben ins Gericht und gibt zu, sich nicht entscheiden zu können, ob er dieses Leben fortsetzen soll oder kann. Der Präsident nutzt die im Anschluss entstehende Redepause und fragt den Angeklagten, wo dessen Frau sei. Dieser erwidert, er wisse es nicht. Er glaube, dass sie noch am Leben sei und ihn vielleicht verlassen habe, um ihm nicht mehr im Weg zu sein, doch diese seine Mutmaßung gehöre nicht ins Protokoll. Das Gericht wendet sich wieder dem Alltag des Paares zu und stellt fest, dieser sei „ungewöhnlich regelmäßig“ gewesen. Der Angeklagte beschreibt diese Art zu leben erneut als Tarnung, als Versuch, sich gegen „vorzeitige Vernichtung“ zu schützen. Als man dem Angeklagten nun mitteilt, dass seine Mutter von einem Untersuchungsrichter befragt worden ist, scheint er einer Ohnmacht nahe. Gerade seine Mutter habe nichts Wahrhaftiges auszusagen, erklärt er. Dem Staatsanwalt, der Spannungen zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter vermutet, hält der Verteidiger die finanziellen Hilfen des Sohnes für die Mutter entgegen. Der habe zu ihren Gunsten auf sein Erbteil verzichtet und ihr jährlich Geld überwiesen. Dass er seine Mutter lediglich zwei Tage im Jahr besuche, begründet der Angeklagte mit Selbstschutz gegen die „Vernichtung“.

Die Einzelheiten des Abends

Der Präsident weist nun alle Anwesenden darauf hin, dass man sich einzig mit solchen Fragen beschäftigen wolle, die das Verschwinden der Frau erklären könnten. Einem Polizisten, der den Angeklagten nachts an einem See aufgefunden habe, sei dieser betrunken vorgekommen. Der Angeklagte bestreitet das: Alkohol führe zu falschen Hoffnungen und anderen übersteigerten Gefühlen. Wieder kommt die Rede auf das Zusammenleben der Eheleute. Da der Angeklagte die Zumutung betont, die im körperlichen Aspekt der Ehe liege, vermutet das Gericht erneut, er habe gegenüber seiner Frau Abneigung verspürt. Doch der Angeklagte sieht in der körperlichen Schonung des anderen gerade die Zuneigung begründet. Seine Frau habe ab und zu, auch am fraglichen Abend, allein in der oberen Etage des Hauses geweint. Grundloses Weinen sei das wirkliche Weinen, betont er. Er selbst und auch seine Frau hätten im permanenten Zustand des Wartens gelebt – auf etwas, das sofort oder nie hätte geschehen können. Diesen Zustand habe seine Frau an dem fraglichen Abend möglicherweise nicht mehr ertragen, und sie sei ins „Nicht-Versicherbare“ verschwunden.

„Anklage und scheinbarer Widerruf, das ist die Taktik der Stimmen von jenseits des Abgrundes. Sie haben immer den Beweis der Schuldlosigkeit für sich. Gönnen wir ihnen das, denn sie sind unfähig zur Schuld.“ (der Angeklagte, S. 87)

Es stellt sich heraus, dass ein Kunde des Angeklagten an jenem Abend angerufen hat. Die Frau des Angeklagten, die das Telefon bereits mit hinauf genommen hatte, hat den Anruf entgegengenommen und eine Notiz gemacht. Da der Angeklagte das Telefonat unten im Wohnzimmer nicht bemerkt hat, unterstellt das Gericht die Möglichkeit, dass noch ein weiteres Telefonat hätte stattfinden können, das die Frau veranlasst haben könnte, gegen ihre sonstige Gewohnheit noch einmal das Haus zu verlassen. Es werden weitere Einzelheiten des Abends untersucht und Mutmaßungen angestellt. Ein Aschenbecher, der auf dem Treppenabsatz gefunden wurde, erregt das Interesse des Gerichts ebenso wie das stundenlange tatenlose Herumsitzen des Angeklagten im Wohnzimmer. Man teilt dem Angeklagten die Aussage seiner Mutter mit, dass er in seiner Jugend zu unbegründeten Ausbrüchen von Jähzorn tendiert habe. Der Angeklagte ist bei Erwähnung seiner Mutter erneut fassungslos und begreift nicht, dass das Gericht auf sie zurückgreift. Sie habe den Trieb, die Schwachstellen der Menschen aufzudecken und zu nutzen. Sie habe seinen Bruder vernichtet und auch ihn, den Angeklagten, zu jenem Jähzorn getrieben.

„Er spreche so offen, wie es ihm möglich sei, und er glaube, offener zu sprechen als die meisten Menschen. (…) Aber trotzdem lasse sich das meiste nicht aussprechen, man sollte es auch besser gar nicht erst versuchen, denn Worte lenkten nur ab.“ (über den Angeklagten, S. 109)

Als die Frau die Treppe heruntergekommen sei, habe der Angeklagte gewusst, dass nun der Zeitpunkt gekommen sei. Er habe ihr gesagt, dass sie beide nun aufbrechen könnten, doch es sei bereits zu spät gewesen. Der Präsident fragt, warum er denn nicht mit seiner Frau wieder zurück ins Schlafzimmer gegangen sei. Der Angeklagte reagiert verständnislos. Ein solch schamloses Ansinnen sei nicht infrage gekommen. Der Präsident betont, dass es doch unter Verheirateten einen solchen Schamlosigkeitsbegriff nicht geben könne, und versucht sich die Szene auf der Treppe auszumalen. In diesem Moment bekommt eine Frau im Publikum einen hysterischen Lachanfall und muss aus dem Saal geführt werden.

„Wir mussten sehr vorsichtig sein. Es war doch nur eine Art Bewährungsfrist, das wussten wir: sie konnte jederzeit widerrufen werden. Wir durften nicht träumen wie andere Leute.“ (der Angeklagte, S. 134)

Nach einer kurzen Unterbrechung wird der Angeklagte gefragt, ob es seine Absicht gewesen sei, mit seiner Frau in den Tod zu gehen. Er verneint. Vielmehr sei es sein Ziel gewesen, gemeinsam „ins Leben zu gehen“, doch das sei zu selbstverständlich gewesen, um es auszusprechen. Er habe – in typisch männlicher Überheblichkeit – seiner Frau einen solchen Aufbruch nicht zugetraut. Nun sehe er, dass er selbst der schwache Part gewesen sei. Bei der weiteren Befragung spielt der gefundene Aschenbecher wieder eine Rolle. Der Verdacht kommt auf, der Angeklagte habe seine Frau mit diesem Aschenbecher erschlagen. Da dessen Erinnerungen lückenhaft sind und auch der Verteidiger den Angeklagten als geistesabwesend beschreibt, mutmaßt der Staatsanwalt, die Verteidigung wolle auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren. Der Verteidiger betont aber, das habe ihm der Angeklagte bereits vor der Verhandlung ausdrücklich untersagt.

Verloren im Schneegestöber

Der Präsident kommt nun auf eine – aus seiner Sicht problematische – Aussage des Angeklagten im Vorfeld der Verhandlung zu sprechen. Dieser habe behauptet, seine Frau nach dem gemeinsamen Verlassen des Hauses im Schneegestöber aus den Augen verloren zu haben. Dabei sei es September und relativ warm gewesen. Gegen Mitternacht sei der Angeklagte mit seiner Frau fortgegangen. Ein Ziel habe es nicht gegeben. Als gegen vier Uhr morgens ein Polizist den Angeklagten in der Nähe des Sees aufgefunden habe, habe dieser betrunken gewirkt und nach seiner Frau gefragt. Dem Angeklagten wird nun ein Pelzmantel vorgelegt, in dem dieser den Mantel seiner Frau erkennt, den sie an dem Abend getragen hat. Der Mantel sei bei einem Hehler in einer anderen Stadt gefunden worden. Als der Präsident nun die Vermutung äußert, es liege womöglich gar kein Verbrechen vor, seiner Meinung nach verschweige aber der Angeklagte etwas, entschuldigt sich dieser und erzählt, wie es dazu kam, dass er sich als Außenseiter fühlte.

„Meine Frau? Ich mag es nicht gern, wenn man schlecht von meiner Frau redet, indem man sie in einem Atemzug mit meiner Mutter nennt. Lässt sich das nicht verhindern, Herr Präsident?“ (der Angeklagte, S. 143)

An einem seiner Geburtstage, noch vor seiner nächtlichen Fahrt zu seiner Frau, habe er am Abend mit Kollegen plötzlich erkannt, dass er von diesen „wie durch eine Glasscheibe“ getrennt war. Von da an galt es für ihn, seinen unerklärlichen Sonderstatus geheim zu halten, um die anderen nicht zu verunsichern. Vielleicht sei damals auch die Idee entstanden, andere zu versichern. Er habe mit seiner Frau lange Zeit auf der gleichen Seite gestanden. Ihr Weggehen habe ihn nun verändert, sie sei jetzt vermutlich „jenseits des Schnees“. An dem Abend habe er sich kurz umgesehen, und sie sei nicht mehr da gewesen. Auch auf ihren Namen habe sie nicht mehr gehört. Vielleicht habe sie jetzt einen anderen, ihm nicht bekannten Namen. Der Schnee sei sehr dicht gefallen und habe alles in Stille getaucht. Vielleicht sei er zu feige gewesen, auf Versicherungen zu verzichten. Auch hier, jetzt gerade im Gerichtssaal schneie es. Wörter fielen wie Flocken herunter zwischen den Menschen. Sieben Jahre Schnee hätten die Menschen in die Einsamkeit getrieben. Der Angeklagte fragt sich, ob er sich dieser Einsamkeit – seiner einzigen Möglichkeit – unwürdig erwiesen habe.

Zum Text

Aufbau und Stil

Unmögliche Beweisaufnahme ist ein in leicht verständlicher Prosa verfasstes, fiktives Protokoll einer Gerichtsverhandlung. Der Text ist ein Fragment, er bricht mitten im Satz ab. Ein großer Teil ist als wiedergegebene Figurenrede im Konjunktiv geschrieben, andere Passagen sind direkte Rede. Zwischen direkter und indirekter Rede wird teilweise von Satz zu Satz hin- und hergewechselt. Es gibt vier Sprecher: den Angeklagten, seinen Verteidiger, den Staatsanwalt und den Gerichtspräsidenten. Um seine Aussagen zu erläutern, verwendet der Angeklagte, der den mit Abstand größten Redeanteil hat, oft Gleichnisse und Bilder. Aufgrund der minutiös wiedergegebenen Dialoge sind erzählte Zeit und Erzählzeit nahezu identisch. Ausnahmen bilden kurze Einschübe des Erzählers, in denen beispielsweise Redeanteile zusammengefasst und nicht wörtlich wiedergegeben werden, sowie kurze situative Beschreibungen, zum Beispiel zur Körperhaltung des Angeklagten, zur Reaktion des Publikums oder zu Änderungen der Lichtverhältnisse im Gerichtssaal.

Interpretationsansätze

  • Zentrales Thema ist das Versagen der Sprache – ein wichtiger Topos der Nachkriegsliteratur. Das uns zur Verfügung stehende Vokabular reicht nicht (mehr) aus, um uns über Wesentliches zu verständigen. Angesichts der Ungeheuerlichkeit der Geschehnisse versagt die Sprache ihren Dienst. Die Abgründe der menschlichen Existenz sind nicht mehr schilderbar und haben die Grenzen des Sagbaren überschritten.
  • Der Text ist ein Beispiel für den sogenannten magischen Realismus. Ein Merkmal dieser literarischen Strömung ist die Darstellung außergewöhnlicher Sachverhalte mit alltäglichen sprachlichen Mitteln. So entsteht ein gewollter Bruch zwischen dem befremdenden Inhalt (hier: dem mysteriösen Verschwinden der Frau) und der gewöhnlichen Form (hier: der Gerichtsverhandlung).
  • Der Text zeigt anhand seines Protagonisten den Zustand der inneren Emigration mit all ihren psychischen und sozialen Folgen. Die Tarnung, die der Angeklagte vor Gericht als Überlebensstrategie beschreibt, ist vergleichbar mit der Tarnung einer ganzen Reihe von Autoren (darunter Nossack selbst), die in der Zeit des Nationalsozialismus einem Veröffentlichungsverbot unterlagen.
  • Das Überschreiten der Grenze der Alltagswelt, hinein in einen nicht erklärbaren Raum dahinter, ist ein Merkmal der fantastischen Literatur. In einem Lexikon der fantastischen Literatur wird Nossack der „größte deutsche Erzähler des Phantastischen nach Kafka“ genannt.
  • Das Verlassen des Alltäglichen ist auch ein Eintritt in die Kunst, die sich der Erklärung mit herkömmlichem Vokabular verweigert. Auf einer höheren Ebene rechtfertigt sich der Text – in seiner Form als bewusstes Fragment – als Kunstwerk. Sein Abbrechen mitten im Satz kann ebenfalls als Aufbruch ins „Unversicherbare“ aufgefasst werden.
  • Die Figur der Mutter steht für das Vergangene, das unter keinen Umständen wieder Macht über den Menschen erlangen darf. Die Mutterfigur symbolisiert damit auch die zurückliegenden Schrecken der Nazidiktatur.

Historischer Hintergrund

Das deutsche Wirtschaftswunder

In den 1950er-Jahren herrschte in der BRD eine Atmosphäre, in der sich Hoffnung, Verdrängung und Konsum mischten. Viele Menschen lebten von Sozialhilfe, gleichzeitig verdreifachte sich zwischen 1950 und 1960 das Bruttosozialprodukt. Die Unterschiede zwischen den Familien wurden nach den gemeinsamen Jahren in Armut nun größer. Massive Landflucht und Zuwanderung aus der DDR sorgten für große Nachfrage auf den städtischen Wohnungsmärkten. Ein Bauboom und eine Konsumwelle prägten das innerstädtische Leben, die Bewältigung der Kriegsjahre wurde weitgehend verdrängt. Der Blick nach vorn schweißte die Bevölkerung – bei allen Unterschieden – zusammen.

Innerhalb von Familien kam es jedoch oft zu Spannungen. Viele Männer, die aus der Kriegsgefangenschaft in ihre Heimat zurückkehrten und eine Rolle als Familienvorstand beanspruchten, trafen auf selbstbewusste Trümmerfrauen, denen die Rückkehr in ihre klassische Rolle nicht attraktiv erschien. Frauen, die zuvor erwerbstätig waren, verloren reihenweise ihre Arbeitsplätze an die zurückkehrenden Männer, während diese im Zuge wachsender Konsumansprüche sich zu reinen Ernährern entwickelten. Die Löhne der Arbeiter stiegen stark an, bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von mehr als 45 Stunden. Der Wohlstand war ein Statussymbol. Auto, Auslandsreisen, Wohnung und Einrichtung – die Märkte für alle Konsumgüter explodierten regelrecht.

Entstehung

Die Arbeit an Unmögliche Beweisaufnahme begann Nossack im Mai 1952 in Hamburg unter dem Eindruck seiner Lektüre von Ernst Kreuders Roman Die Unauffindbaren von 1948. Nossacks Verleger Wolfgang Krüger wünschte sich von seinem Autor einen leicht verkäuflichen Roman – möglichst inklusive Liebesgeschichte. Nossack arbeitete im Sommer 1952 vier Wochen lang wie ein Besessener an dem Text, bevor er schließlich aufgrund von Herz- und Magenproblemen in einem Sanatorium im Harz eine Auszeit nehmen musste. 1954 verließ Nossack den Wolfgang Krüger Verlag. Er bot das Manuskript seines Romans Peter Suhrkamp an und erhielt einen Exklusivvertrag. Es folgte ein Rechtsstreit mit Krüger, der sich um seinen Liebesroman betrogen sah.

Im Sommer 1955 nahm sich Nossack die in groben Zügen fertiggestellte Erzählung Unmögliche Beweisaufnahme noch einmal vor, überarbeitete sie und bot sie im März 1956 dem Suhrkamp Verlag gemeinsam mit zwei weiteren Erzählungen unter dem Arbeitstitel „Die Schalttafel“ an. Unterdessen lernte Nossack den Schweizer Industriellen Kurt Bösch kennen, der zu seinem Mäzen wurde. Kurz vor Nossacks Umzug von Hamburg nach Aystetten bei Augsburg veranlasste Peter Suhrkamp den Autor, noch zwei weitere Texte in die Sammlung aufzunehmen. Begründung: Ein dickes Buch verkaufe sich besser als ein dünnes. So erschien Unmögliche Beweisaufnahme schließlich 1956 als zentraler Text in dem Band Spirale – Roman einer schlaflosen Nacht.

Wirkungsgeschichte

Hans Erich Nossack ist unter den Nachkriegsautoren keine der kanonischen Größen. Selbst sein Publikumserfolg Spätestens im November war keine Grundlage für ein Auskommen als freier Schriftsteller oder für die Aufnahme seiner Werke in die Schullektüre. Nossacks zweite Suhrkamp-Veröffentlichung Spirale war kein Bestseller, brachte ihm aber großen Respekt in der literarischen Welt ein. Die fünf Texte in diesem Band, allen voran die zentrale Unmögliche Beweisaufnahme, verfestigten Nossacks Image als Existenzialist. Er wurde in eine Reihe mit Jean-Paul Sartre oder Albert Camus, aber auch deutschen Autoren der „inneren Emigration“ wie Ernst Jünger, Marie Luise Kaschnitz, Peter Bamm oder Hans Carossa gestellt.

1961 entstand eine Hörspielbearbeitung von Unmögliche Beweisaufnahme für den Südwestfunk, die auch Vorlage für eine Bühnenfassung wurde. Auch international konnte die Erzählung kleinere Erfolge feiern, etwa mit Übersetzungen ins Japanische. Als W. G. Sebald 1997 Vorlesungen zum Thema „Luftkrieg und Literatur“ hielt, hatte die deutsche literarische Öffentlichkeit Nossack fast vergessen. Im Zuge der anschließenden Debatte erlangte Nossacks Der Untergang neue Popularität, in der Folge auch die Bestandteile von Spirale. 2001, zum 100. Geburtstag des Autors, wurde Spirale bei Suhrkamp neu aufgelegt, 2016 erschien eine neue Taschenbuchausgabe von Unmögliche Beweisaufnahme. In der Germanistik ist der Text weiterhin sehr präsent. Die Erzählung war in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Thema literaturwissenschaftlicher Abhandlungen und Abschlussarbeiten.

Über den Autor

Hans Erich Nossack wird am 30. Januar 1901 in eine großbürgerliche Hamburger Familie geboren. Er ist der Sohn eines Kaffeeimporteurs und der Tochter einer alteingesessenen Kaufmannsdynastie. Als Kind verletzt er sich beim Eislaufen und ist fortan gehbehindert. 1922 bricht er sein Jurastudium in Jena ab. Er arbeitet in einer Fabrik und ist kurzzeitig Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands. 1923 kehrt er nach Hamburg zurück und wird Bankkaufmann. 1925 heiratet er die fünf Jahre ältere Gabriele Knierer. In den 30er-Jahren arbeitet Nossack im elterlichen Betrieb; die SA stellt ihm wegen seiner KPD-Vergangenheit nach, verhaftet ihn jedoch nicht. Seine Gedichte und Theaterstücke werden mit einem Veröffentlichungsverbot belegt, Nossack erhält Schreibverbot. 1943 werden all seine Aufzeichnungen bei den Fliegerangriffen auf Hamburg vernichtet. Er verarbeitet seine Eindrücke bei der Betrachtung der zerstörten Stadt in seinem viel beachteten autobiografischen Text Der Untergang (1948) und in der fast zeitgleich entstehenden Erzählung Nekyia (1947). In der Folge erscheinen auf Vermittlung von Jean-Paul Sartre einige Texte Nossacks in französischer Sprache. Nossack wird Gründungsmitglied der Freien Akademie der Künste in Hamburg und Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt. 1955 wird er Hausautor bei Suhrkamp. Nach einer Reihe von Erzählungen erscheint sein erster Roman Spätestens im November (1955). 1956 beschließt Nossack, den elterlichen Betrieb zu verkaufen und mithilfe seines Schweizer Mäzens Kurt Bösch in Aystetten bei Augsburg als freier Schriftsteller zu leben. Im selben Jahr erscheint Spirale – Roman einer schlaflosen Nacht. 1961 erhält Nossack den Georg-Büchner-Preis, 1963 den Wilhelm-Raabe-Preis. Nach einigen Jahren in Darmstadt und Frankfurt zieht er 1969 zurück nach Hamburg, erhält den Orden Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste sowie das große Bundesverdienstkreuz. Nossack stirbt am 2. November 1977 in Hamburg.

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