Melden Sie sich bei getAbstract an, um die Zusammenfassung zu erhalten.

Zeitarbeit

Melden Sie sich bei getAbstract an, um die Zusammenfassung zu erhalten.

Zeitarbeit

Fakten, Trends und Visionen

Haufe,

15 Minuten Lesezeit
10 Take-aways
Text verfügbar

Was ist drin?

Grundlagenwissen über eine boomende Branche.


Bewertung der Redaktion

6

Qualitäten

  • Überblick
  • Für Einsteiger

Rezension

Zeitarbeit ist ein fester Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Aus vielen Unternehmen und manchen Branchen ist sie gar nicht mehr wegzudenken. Ging es bei dem Konzept zu Beginn um die Vermittlung von Hilfskräften, haben die Anbieter ihre Dienstleistungspalette mittlerweile aufgestockt und erweitert. Wie werden Zeitarbeitnehmer eingesetzt? Welchen Rahmenbedingungen und Grenzen unterliegt die Zeitarbeit und wie sieht die Branche in Deutschland aus? Gutmann und Kilian liefern eine solide Einführung in das Themengebiet, die aktuellen Ausformungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zukunftsperspektiven. Branchenfachleute werden hier wenig Neues erfahren, und Branchenkritiker werden mit Sicherheit monieren, dass nur am Rande auf schwarze Schafe verwiesen wird – was bei einem aus Sicht von Personaldienstleistern verfassten Buch allerdings nicht weiter verwundert. Unterm Strich ist den Autoren ein durchaus informativer Ratgeber gelungen. getAbstract empfiehlt das Buch darum Unternehmern und Personalverantwortlichen, die sich mit dem Thema Zeitarbeit vertraut machen wollen.

Zusammenfassung

Begriffsabgrenzung

Die Begriffe „Zeitarbeit“ und „Leiharbeit“ werden häufig synonym verwendet. Gesetzlich gesehen ist „Leihe“ in Deutschland aber eigentlich als eine unentgeltliche Überlassung definiert – und zwar einer Sache, nicht eines Menschen. Doch selbst das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das in Deutschland die Zeitarbeit regelt, verwendet den Begriff „Leihe“ nicht durchgängig korrekt.

Zu unterscheiden sind die erlaubnispflichtige und die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung. Im Rahmen der erlaubnispflichtigen Überlassung stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer von Anfang an dazu ein, um ihn einem Dritten zu überlassen. Als erlaubnisfreie Überlassung bezeichnet man dagegen unter anderem Fälle, in denen Firmen ihre Arbeitnehmer nur überlassen, um Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder um in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem ausländischen Partner einzutreten. Anders als für die erlaubnispflichtige Überlassung braucht hier der Arbeitgeber keine gewerberechtliche Erlaubnis. Unter bestimmten Bedingungen betreiben auch Konzerne, die interne Personalpools bilden und Personal zwischen Konzerngesellschaften verleihen, erlaubnispflichtige...

Über die Autoren

Joachim Gutmann ist Vorstand von GLC Glücksburg Consulting. Sven Kilian ist Vorsitzender bei TimePartner. Zusammen haben sie bereits das Buch Inhouse-Partner verfasst.


Kommentar abgeben