Es gehen zwar ein paar Dinge durcheinander in diesem knappen, von drei Studentinnen vorgelegten Leitfaden zur Wahlhelfergewinnung – dass Wahllokal und Stimmbezirk nicht immer ganz klar auseinandergehalten werden, ist ein Beispiel für diese Unschärfen im Text. Experten, die es besser wissen, können darüber aber hinwegsehen und sich am Engagement der drei Nachwuchsbeamtinnen erfreuen; für sie werden die meisten Vorschläge der Autorinnen freilich nicht neu sein. Und wer kein sattelfester Rechtsexperte und erfahrener Wahlamtspraktiker ist, findet in dem schmalen Büchlein viele schöne und praktikable Vorschläge zur Wahlhelfergewinnung. getAbstract empfiehlt es also vor allem Novizen auf dem Gebiet – auf dass der Wahlhelfer-Notstand bald behoben sein möge.
Ehrenamt am Wahlsonntag
Egal ob es sich um Parlamente, Bürgerbegehren oder Volksentscheide handelt: Gewählt und abgestimmt wird vor Ort, organisiert wird das Wahlgeschehen von den Kommunalverwaltungen. Dort beginnt die Vorbereitung bereits Monate vor dem Wahltag in Organisationseinheiten, die in der Regel die Bezeichnung Wahlamt führen. Die meist nur wenigen hauptamtlichen Beschäftigten der Wahlämter bereiten eine Wahl vor und nach, aber sie können sie nicht allein durchführen – zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer bilden die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahllokalen Dienst tun oder die Stimmen der Briefwahl auszählen.
Viele Kommunen haben Probleme, genug Wahlhelfer zu gewinnen. Für einen ganztägigen Einsatz, der etwa eine halbe Stunde vor der Öffnung des Wahllokals beginnt und erst nach Auszählung der Stimmen endet, gibt es eine bescheidene Aufwandsentschädigung, das so genannte Erfrischungsgeld. Die Kommunen greifen für dieses Ehrenamt überwiegend auf eigene Mitarbeiter zurück, die diese Aufgabe mehr oder weniger freiwillig übernehmen. Gelockt werden sie nicht nur mit dem Erfrischungsgeld, sondern meist auch mit einem freien Tag, der ihnen ...
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