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Chefsache Datenschutz
Artikel

Chefsache Datenschutz

Datenschutz – was darf, was muss?

Brand eins, 2021


Bewertung der Redaktion

7

Qualitäten

  • Augenöffner
  • Überblick
  • Brisant

Rezension

Wo kein Kläger, da kein Richter – so lässt sich die Situation ein gutes Jahr nach der plötzlichen Verlagerung vieler Arbeitsplätze und -schritte ins Homeoffice zusammenfassen. Und doch – lange ist dieses Agieren in der rechtlichen Grauzone nicht mehr haltbar. Viele der Tools, die virtuelle Zusammenarbeit ermöglichen, sind nicht mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar und die Behörden könnten bald ihre Zurückhaltung aufgeben. Der Artikel zeigt, wie Unternehmen möglichst rasch auf die sichere Seite kommen, fordert aber auch mehr Pragmatismus vonseiten der Behörden.

Take-aways

  • Keine der bekannten Meeting-Apps erfüllt die europäischen Datenschutzvorgaben.
  • Unternehmen werden sich bald nicht mehr mit Gutgläubigkeit herausreden können und sollten daher selbst Regelungen treffen.
  • Europäische Aufsichtsbehörden sollten bei ihren Regelungen mehr Realismus walten lassen.

Über den Autor

Ulf J. Froitzheim ist freier Wirtschafts- und Technikjournalist.


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