Hannah Arendt
Eichmann in Jerusalem
Ein Bericht von der Banalität des Bösen
Piper, 2011
¿De qué se trata?
War Adolf Eichmann ein abartiger Unmensch? Hannah Arendt zeigt ihn als ganz normalen Deutschen, der seine Pflicht erfüllte.
- Geschichte
- Moderne
Worum es geht
Die Normalität des Massenmörders
Vor dem Erscheinen von Hannah Arendts Eichmann in Jerusalem galten Nazitäter gemeinhin als grausame Sadisten, getrieben von blindem Judenhass. Mit ihrem Bericht über den Prozess Adolf Eichmanns lieferte Arendt eine grundlegende Neuinterpretation: Eichmann sei weder ein fanatischer Antisemit noch ein Sadist, sondern ein ganz normaler Deutscher, der seine Pflicht erfüllt habe. Dafür prägte sie die Formel von der „Banalität des Bösen“, die unter Zeitgenossen große Empörung auslöste. Insbesondere in Israel und in jüdisch-amerikanischen Kreisen wurde Arendt vorgeworfen, sie verteidige Eichmann und die Deutschen. Davon allerdings war die Autorin, die gerade von der Normalität der unmenschlichen Verbrechen erschreckt war, weit entfernt. Spätere Forschungen revidierten ihr Bild von Eichmann als einem Durchschnittscharakter, dem jeder Antisemitismus fernlag. Auch ihre historische Darstellung des Genozids gilt als lückenhaft. Dennoch: Arendts Fragen nach den Bedingungen des völligen moralischen Zusammenbruchs in der Diktatur haben auch nach Jahrzehnten nichts an Relevanz eingebüßt.
Take-aways
- Hannah Arendts Bericht Eichmann in Jerusalem aus dem Jahr 1963 zählt bis heute zu den meistdiskutierten Werken über die NS-Zeit.
- Inhalt: Während des Nationalsozialismus ist Adolf Eichmann als Referatsleiter für den Abtransport der Juden in die Vernichtungslager verantwortlich. In Israel wird ihm der Prozess wegen Verbrechen an der Menschheit und Kriegsverbrechen gemacht. Dabei scheint es, als sei er entgegen der Darstellung der Anklage kein fanatischer Antisemit und kein blutrünstiges Ungeheuer, sondern ein ganz normaler Bürokrat, der gedankenlos seine Pflicht erfüllte. Damit steht er für Millionen von Deutschen, die der Vernichtung der Juden tatenlos zusahen.
- Hannah Arendt reiste 1961 im Auftrag der Zeitschrift The New Yorker nach Jerusalem, um über den Prozess zu berichten.
- Angesichts des Abgrunds zwischen der Normalität Eichmanns und der Ungeheuerlichkeit der Taten prägt sie die Formel von der „Banalität des Bösen“.
- An dem Prozess kritisiert sie, dass nicht der einzelne Mensch Eichmann, sondern der Antisemitismus vor Gericht steht.
- Zudem diskutiert Arendt die rechtsphilosophische Frage, wie über ein Verbrechen geurteilt werden soll, für das es noch kein juristisches Vorbild gibt.
- Ihr Bericht löste eine heftige Kontroverse aus.
- Aufgrund von Arendts Vorwurf an die Judenräte, sie hätten mit den Nationalsozialisten kooperiert, wandten sich viele ihrer jüdischen Freunde von ihr ab.
- In Margarethe von Trottas Film Hannah Arendt steht der Eichmann-Prozess im Mittelpunkt.
- Zitat: „Das Beunruhigende an der Person Eichmanns war doch gerade, dass er war wie viele und dass diese vielen weder pervers noch sadistisch, sondern schrecklich und erschreckend normal waren und sind.“
Zusammenfassung
Der Prozess als Demonstration
Von dem Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem verspricht sich die israelische Öffentlichkeit die Klärung vieler Fragen, die über die Feststellung der Schuld Eichmanns hinausgehen. Wie konnte die Vernichtung der Juden unter den Nazis geschehen? Welche anderen Staaten waren daran beteiligt? Warum ließen Millionen von Juden sich bereitwillig erschießen oder vergasen? Der Staatsanwalt Gideon Hausner nutzt den Prozess als Plattform, um der ganzen Welt zu zeigen, wohin der allgegenwärtige Antisemitismus letztlich führt. Aus diesem Grund besteht Israel auch darauf, den Prozess im eigenen Land und nicht vor einem internationalen Gerichtshof führen zu lassen. Den drei Richtern – allesamt deutsche Juden – ist es zu verdanken, dass der Prozess in der aufgeheizten Stimmung nicht zu einem reinen Schauprozess wird. Ihre Haltung gegenüber dem Angeklagten ist stets korrekt und menschlich.
„Es geht um seine Taten und nicht um die Leiden der Juden; ihm wird hier der Prozess gemacht, nicht dem deutschen Volk oder der Menschheit, nicht einmal dem Antisemitismus und dem Rassismus.“ (S. 72)
Der israelische Staat unter Ben Gurion verbindet mit diesem Prozess handfeste politische Absichten. Er soll zeigen, dass Juden nur in Israel sicher leben können, und er soll militärische Aktionen wie im Suezkonflikt rechtfertigen. Auch die deutsche Regierung, die nie die Auslieferung Eichmanns verlangte, verfolgt damit eigene Interessen. Ihr ist es nur recht, dass hier nicht über Einzelne, sondern über den Antisemitismus als historisches Phänomen geurteilt werden soll. Der deutschen Regierung liegt viel daran, die Mitwirkung von nationalsozialistischen Behörden und Beamten, die unter Adenauer weiter in Amt und Ehren blieben, nicht offenzulegen. In dem Prozess kommen durch die vielen Zeugenaussagen grauenhafte Details ans Licht – die Verstrickung der deutschen Öffentlichkeit in die Judenvernichtung wird hingegen kaum thematisiert.
Ein ganz normaler Deutscher
Die Psychologen, die Eichmann begutachten, beschreiben ihn als zurechnungsfähig und „normal“. Er sei kein fanatischer Judenhasser und er betont, er habe persönlich nichts gegen Juden. Von Kindheit an eher begriffsstutzig, musste er immer wieder schulische und berufliche Fehlschläge einstecken. In der NSDAP und der SS erlebte er erstmals Erfolge. Er entwickelte sich zum Spezialisten in der sogenannten Judenfrage. Als Amtsleiter in Wien und Prag widmete er sich eifrig der Aufgabe, die Juden aus dem Reich auszutreiben und später ihren massenweisen Abtransport in die Vernichtungslager zu organisieren. Auch wenn er darauf besteht, niemanden ermordet zu haben, gibt er zu, eine wesentliche Rolle bei der Ausrottung der Juden gespielt zu haben. Er bietet an, sich als abschreckendes Beispiel vor den Augen der Öffentlichkeit selbst zu erhängen.
„Tatsache war ja, dass er ‚normal‘ und keine Ausnahme war und dass unter den Umständen des Dritten Reiches nur ‚Ausnahmen‘ sich noch so etwas wie ein ‚normales Empfinden‘ bewahrt hatten.“ (S. 100)
Gleichzeitig zeigt Eichmann kein Unrechtsbewusstsein und betont, dass er nichts bereue. Was er getan habe, sei nur rückblickend ein Verbrechen. Er habe Befehle ausgeführt, die damals rechtmäßig waren. Er habe weder vorsätzlich noch aus niedrigen Motiven gehandelt, das Verbrecherische seiner Taten sei ihm nicht bewusst gewesen. Er befindet sich in allen Punkten der Anklage, die ihm Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen vorwirft, als „im Sinne der Anklage nicht schuldig“. Tatsächlich hat Eichmann im Kontext des Dritten Reiches normal gehandelt. Wie 80 Millionen Deutsche glaubte er an die Lügen der Nazis, um moralisch zu überleben. Der deutsche Nationalcharakter ist bis heute geprägt von Verlogenheit und Selbstbetrug.
„In Eichmanns Mund wirkt das Grauenhafte oft nicht einmal mehr makaber, sondern ausgesprochen komisch.“ (S. 124) “
Wenn es um wichtige Ereignisse geht, zeigt Eichmann große Gedächtnislücken. Dafür erinnert er sich detailliert an banale Begegnungen mit Vorgesetzten und an Karriereerfolge. Das ist typisch für seinen eitlen und selbstbezogenen Blick auf die Dinge. Bei allem Grauen, das die Zuhörer bei der Schilderung der Details überfällt, ist das, was Eichmann von sich gibt, doch nur klischeehaftes Gerede und leere Phrasen. Das hat manchmal etwas Komisches, Groteskes. Die Richter glauben, Eichmann lüge, um sich zu schützen, und täusche diese Banalität nur vor. Sie verkennen, dass sein sprachliches Unvermögen und die immer gleichen Aussagen tatsächlich ein Ausdruck seiner abgrundtiefen Dummheit und Gedankenlosigkeit sind. Er erscheint nicht als das Ungeheuer, als das der Staatsanwalt ihn darstellen will, sondern als eine Witzfigur.
Die Lösung der Judenfrage
Nach Eichmanns eigener Aussage war er als Leiter der Wiener Zentralabteilung für jüdische Auswanderung vor dem Krieg bestrebt, Juden dabei zu helfen, das Reich zu verlassen und nach Palästina auszuwandern. Hierin war er sich einig mit Vertretern des Zionismus, die hofften, junge und wohlhabende Juden zur Emigration zu bewegen. Eichmann behauptete, jüdische Interessen vertreten zu haben und über diese erzwungene Auswanderung Hunderttausenden Juden das Leben gerettet zu haben. Das Ziel war es, Deutschland, am besten ganz Europa „judenrein“ zu machen. Als das Naziregime nach Ausbruch des Krieges 1939 endgültig seinen verbrecherischen Charakter offenbarte, wurde Eichmann bewusst, dass sein Umsiedlungsprojekt – darunter der Plan, 4 Millionen Juden nach Madagaskar auszusiedeln – nicht zu verwirklichen war. Auch wenn er nicht zu den Geheimnisträgern in der Partei zählte, wusste er ab 1941, was die von Hitler befohlene „Endlösung der Judenfrage“ bedeutete: Deportation und Ermordung der Juden in den Konzentrationslagern des Ostens. Zwar hat Eichmann auf seinen Inspektionsreisen nach Auschwitz oder Treblinka die Massenerschießungen oder Vergasungen nicht selbst gesehen, wohl aber die Vorbereitungen dazu.
„Er hat mit eigenen Augen gerade genug gesehen, um genau Bescheid zu wissen, wie die Vernichtungsmaschinerie funktionierte (…)“ (S. 176)
Anders als sein Verteidiger es darstellt, war Eichmann kein kleines Rädchen im Getriebe der Nazidiktatur – allerdings auch nicht der große Entscheider, wie die Anklage behauptet. Beim Abtransport der Juden in die Todeslager des Ostens nahm er jedoch eine Schlüsselrolle ein. Als Mitarbeiter des Referates IV-B des Reichssicherheitshauptamtes, das für die „Lösung der Judenfrage“ zuständig war, und später als Leiter der Abteilung „Judenangelegenheiten –Räumungsangelegenheiten“ brachte er ab 1941 Ordnung in den chaotischen Prozess, der von Kompetenzstreitigkeiten verschiedener Ämter und Parteistellen gekennzeichnet war. Unterstützung erhielt er dabei von jüdischen Funktionären, die Transportlisten erstellten, bei der Auswahl der zu Deportierenden mitwirkten und zur Ergreifung der Juden ihre eigene Polizei zur Verfügung stellten. In der Absicht, die Auswahl der zu Ermordenden nicht dem Zufall zu überlassen, opferten die jüdischen Funktionäre selbst Juden, um andere zu retten. Hätten sie nicht kooperiert, wären es wohl vermutlich keine 4,5 bis 6 Millionen Menschen gewesen, die ermordet wurden. Die Mitglieder der Judenräte ließen sich von den Nazis instrumentalisieren. Diese Kooperation jüdischer Behörden erwähnt die Anklage allerdings nicht. Es liegt nicht in ihrem Interesse, zuzugeben, dass die Grenzen zwischen Tätern und Opfern nicht so trennscharf waren, wie sie stets behauptet.
Pflichterfüllung und Gesetzestreue
Auffällig ist Eichmanns Übereifer bei der Erfüllung seiner Pflicht bis zuletzt. Dabei war es weder übersteigerter Judenhass noch Fanatismus, der ihn antrieb, sondern seine bedingungslose Treue gegenüber Hitler. Die Worte des Führers, den er für seinen Aufstieg vom Gefreiten zum Reichskanzler zutiefst bewunderte, hatten für ihn Gesetzeskraft. Auf der Wannsee-Konferenz 1942, auf der er erstmals prominente Nazigrößen traf und sogar mit ihnen am Kamin plaudern durfte, stellte er fest, dass in der Frage der Endlösung große Einigkeit herrschte. In diesem Augenblick, so schildert Eichmann vor Gericht, habe er eine Art „Pilatusscher Zufriedenheit“ gespürt und sich schuldlos gefühlt, weil er ein eigenes Urteil über den Sachverhalt für anmaßend hielt.
„Wer war er, um sich ein Urteil anzumaßen? Von solcher ‚Arroganz‘ war er ganz frei. ‚Was soll ich als kleiner Mann mir Gedanken darüber machen?‘ Nun, er war nicht der Erste und auch nicht der Letzte, der aus Bescheidenheit zu Fall kam.“ (S. 205)
Auch wenn es keine schriftlichen Befehle Hitlers zur Endlösung gab, sah Eichmann darin ein Gesetz, dem er zu folgen hatte. Deshalb ist er sich keiner Schuld bewusst. Kants abgewandelter kategorischer Imperativ, auf den Eichmann sich im Verhör beruft, bedeutete unter den Bedingungen des Dritten Reiches, so zu handeln, dass der Führer das Handeln billigen würde, wenn er Kenntnis davon hätte. Nicht die praktische Vernunft gab vor, was zu tun war, sondern allein der Wille des Führers. Tatsächlich wird diese Art von Gesetzestreue oft mit Deutschen assoziiert: Sie befolgen Gesetze so, als wären es ihre eigenen, und tun stets mehr, als es ihre Pflicht wäre.
Wo blieb das Gewissen?
Die Frage, die sich dem Gericht und Prozessbeobachtern stellt, lautet, wie Eichmann die Judenvernichtung mit seinem Gewissen vereinbaren konnte. Eichmann schildert, dass er schockiert war über die Dinge, die er bei seinen Inspektionsreisen zu den Vernichtungszentren zu sehen bekam; er sei keine Person, die solche Anblicke leicht erträgt. Er war dabei, als Juden im Lager von Kulmhof nackt in einen Vergasungswagen stiegen und die Leichen anschließend in eine Grube geschüttet wurden. Er war darüber entsetzt, ohne dass er sich deshalb Befehlen widersetzen würde. Ein einziges Mal versuchte er, durch Umleitung eines Transports Juden zu retten. Doch schon bald wurde die Organisation der Todestransporte für ihn zur Routine, auch wenn eine Befehlsverweigerung keinesfalls seinen Tod bedeutet hätte; als SS-Mitglied drohte ihm keine Lebensgefahr. Sich einfach davonzustehlen wie andere, hielt er für unzulässig. In der „guten Gesellschaft“, in der er sich bewegte, so Eichmann, habe er auch nie Widerspruch dagegen vernommen. Dabei gab es durchaus mahnende Stimmen, doch er hörte nicht auf sie.
„So und nicht anders waren die Dinge eben, erheischte es das Gesetz des Landes, gegründet auf dem Befehl des Führers. Was er getan hatte, hatte er seinem eigenen Bewusstsein nach als gesetzestreuer Bürger getan.“ (S. 231)
Nachdem er erstmals Todeslager im Osten besichtigt hatte, verspürte Eichmann kurz Gewissensbisse, doch die vergingen rasch wieder. Darin unterschied er sich nicht von der Masse der Deutschen. Nur wenige traten offen in Opposition. Selbst die Verschwörer vom 20. Juli teilten die von den Nazis propagierten Werte und schworen dem Regime ihre Treue, bis sich der Zusammenbruch nicht mehr leugnen ließ. Außerdem, so Eichmann, sei Krieg gewesen, da hätten die Menschen eine Gleichgültigkeit gegenüber Tod und Gewalt entwickelt. Allerdings war die bis ins Detail bürokratisch geplante, hochkomplexe Vernichtung der Juden längst angelaufen, als Deutschland selbst zum Kriegsschauplatz wurde.
„Denn die traurige und beunruhigende Wahrheit war vermutlich, dass nicht sein Fanatismus Eichmann zu seinem kompromisslosen Verhalten im letzten Kriegsjahr getrieben hat, sondern sein Gewissen, das ihn drei Jahre zuvor für eine kurze Zeitspanne in die umgekehrte Richtung gedrängt hatte.“ (S. 244)
Der Grundsatz „Du sollst nicht töten“ beruht auf der stillschweigenden Übereinkunft, dass Menschen eine Neigung zum Mord nur in Ausnahmesituationen verspüren. Im Dritten Reich, einer Zeit „der von Staats wegen legalisierten Verbrechen“, wie Eichmann selbst sagt, hatte sich das Verhältnis umgekehrt: Das Böse war die Normalität und viele Menschen mussten der Versuchung widerstehen, zu morden, zu stehlen und dafür zu sorgen, dass ihre jüdischen Nachbarn in den Tod geschickt wurden. Im Fall Eichmanns wurde die Pflichterfüllung zur Gewissensfrage. Selbst als angesichts des nahenden Zusammenbruchs Himmler anordnete, die Vernichtung der Juden in den Lagern zu beenden, hielt sich Eichmann weiter an den Führerbefehl.
Ein zwiespältiges Urteil
In dem Prozess wird eine große Anzahl von Zeugen gehört, die teilweise sehr bewegend über ihr Schicksal im Dritten Reich erzählen, die aber mit dem Fall Eichmann nicht direkt zu tun haben. Das zeigt deutlich, dass hier nicht über die Taten des Angeklagten, sondern über die Vernichtung der Juden allgemein geurteilt werden sollte. Dass Eichmann schuldig gesprochen würde, stand von vornherein fest, sonst hätte er nicht illegal aus Argentinien entführt und vor Gericht gestellt werden können.
„Der Mann, den man schließlich nach Jerusalem gebracht hatte, war nicht der Drahtzieher dieser grauenhaften Ereignisse gewesen, sondern ein untergeordnetes ausführendes Organ (…)“ (S. 320)
Die Richter bleiben bei ihrer großen Fairness und Menschlichkeit. In ihrer Urteilsbegründung argumentieren sie, Eichmann habe Beihilfe zur Tötung der Opfer geleistet, sei aber nicht unmittelbar an ihrer Ermordung beteiligt gewesen. Dennoch sprechen sie ihn in allen 15 Anklagepunkten schuldig. Er habe mit anderen zusammen Verbrechen an den Juden begangen, „in der Absicht, das jüdische Volk zu vernichten“. Das Todesurteil ist in jedem Fall angemessen. Noch besser wäre es allerdings gewesen, Eichmann vor einen internationalen Gerichtshof zu stellen. Seine Verbrechen an dem jüdischen Volk waren nämlich tatsächlich Verbrechen an der Menschheit – nicht an der Menschlichkeit, wie es in der Übersetzung der Nürnberger Prozesse heißt. Es handelt sich um eine neue, bisher unbekannte Art von Verbrechen, um einen staatlich organisierten Völkermord, der nichts mit Mord im geläufigen Sinne zu tun hat.
„Das Beunruhigende an der Person Eichmanns war doch gerade, dass er war wie viele und dass diese vielen weder pervers noch sadistisch, sondern schrecklich und erschreckend normal waren und sind.“ (S. 400)
Eichmann betont in seinem kurzen Schlusswort noch einmal seine Unschuld und erklärt, er sei nicht der Unmensch, zu dem man ihn mache, sondern selbst nur ein Opfer. Seine Schuld liege allein darin, dass er gehorsam gewesen sei – eine Eigenschaft, die eigentlich als Tugend gelte. Nach einem gescheiterten Berufungsverfahren und vielen erfolglosen Gnadengesuchen unterschiedlicher Instanzen wird das Todesurteil ungewöhnlich rasch vollstreckt und Eichmann gehängt. Auch wenn die Richter richtig entschieden haben, haben sie das Verhalten von Eichmann im Dritten Reich letztlich nicht verstanden.
Zum Text
Aufbau und Stil
Hannah Arendts Bericht Eichmann in Jerusalem besteht aus 15 längeren Essays sowie einem Vorwort und einem Epilog, die im Wesentlichen der Chronologie des Eichmann-Prozesses von der Anklage bis zum Urteil folgen. Die Autorin berichtet aber nicht nur vom Prozess, sondern trägt auch Fakten über den Holocaust in Nazideutschland und anderen europäischen Ländern zusammen. Dabei erhebt sie nicht den Anspruch, eine vollständige, systematische historische Darstellung zu liefern. Vielmehr geht es ihr darum, Argumente und Belege für ihre eigene Interpretation der Dinge, die sich insbesondere von derjenigen der Ankläger unterscheidet, darzulegen. Immer wieder zitiert sie längere Passagen aus den Gerichtsprotokollen und lässt Eichmann im Originalton zu Wort kommen. Hannah Arendts Sprache wechselt zwischen einem betont nüchternen Reportagestil und einem ironischen, manchmal sarkastischen und überheblichen Tonfall.
Interpretationsansätze
Hannah Arendt prägte die Formel von der „Banalität des Bösen“ angesichts des Abgrunds zwischen der Normalität Eichmanns und der Ungeheuerlichkeit der Taten. Damit meint sie nicht, die Taten seien banal. Vielmehr spricht sie dem Leid, das nicht durch Hass oder Sadismus, sondern allein durch Gedankenlosigkeit geschehen sei, jeden höheren Sinn und jede metaphysische Tiefe ab.
Arendt diskutiert die rechtsphilosophische Frage über ein Urteil ohne juristisches Vorbild. Das Gericht muss über ein Verbrechen urteilen, das sich „nicht nur quantitativ, sondern qualitativ“ von allem bisher Bekannten unterscheidet. Nach Arendts Ansicht verlangt diese beispiellose Art der Kriminalität eine neue Form der Rechtsprechung.
Arendt wirft die Frage auf, warum die jüdischen Funktionäre keinen Widerstand gegen die Mitwirkung am Genozid leisteten. Ihre eigene Antwort ist ambivalent: Die Frage des israelischen Staatsanwalts, ob die Juden sich bei den Deportationen nicht hätten wehren können oder müssen, bezeichnet Arendt als „töricht“ und „grausam“. Andererseits schreibt sie, die Tatsache, dass die Juden sich nicht wehrten, sei ebenso unverständlich, wie die, dass sich einige doch wehrten und den Aufstand im Warschauer Ghetto auslösten.
Der Bericht spiegelt Arendts ambivalente Haltung gegenüber ihrer eigenen deutsch-jüdischen Identität wider. Einerseits betont sie ihren jüdischen Ursprung, andererseits lehnt sie die von Zionisten vertretene Sichtweise der Juden als Kollektiv ab und stellt die jüdische Emanzipation, die Aufklärung und den Individualismus in den Vordergrund.
Arendts Bild von Eichmann wurde durch nachfolgende Darstellungen teilweise revidiert. Neuere Untersuchungen zeigen ihn nicht als dummen Täter, den allein ein Mangel an Urteilskraft zum Verbrecher machte, sondern als aktiven, gewitzten Täuscher, der sich vor dem Publikum als subalterner Befehlsempfänger inszenierte.
Historischer Hintergrund
Die Prozesse gegen Nationalsozialisten
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs richteten die Alliierten in Nürnberg einen Militärgerichtshof ein, der für die Verurteilung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden zuständig sein sollte. Als die Nürnberger Prozesse am 20. November 1945 begannen, hatten sich Adolf Hitler, Heinrich Himmler und Joseph Goebbels bereits das Leben genommen. Unter den 24 im Hauptkriegsverbrecherprozess angeklagten Personen waren Hermann Göring, Rudolf Heß und Außenminister Joachim von Ribbentrop. Zwölf von ihnen wurden zum Tod verurteilt, sieben zu mehrjährigen bzw. lebenslangen Haftstrafen. Die meisten Angeklagten gaben an, von nichts gewusst oder nur Befehle befolgt zu haben. In den Nachfolgeprozessen wurden weitere 185 wichtige Funktionsträger des Naziregimes, vor allem hochrangige Beamte aus der Verwaltung, Militärs, Juristen, Mediziner und Industrielle, zur Verantwortung gezogen. Die Mehrzahl erhielt langjährige Haftstrafen, wobei viele in den 50er-Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen wurden.
Als Leiter des für die Deportation und Ermordung der europäischen Juden zuständigen Referats im Reichssicherheitshauptamt war Adolf Eichmann von 1941 an für die Organisation des Transports der Juden in die Vernichtungslager verantwortlich. Nach dem Ende des Krieges tauchte er zunächst mit gefälschten Papieren in der Lüneburger Heide unter. 1950 wanderte er nach Argentinien aus. Dort spürte ihn der israelische Geheimdienst auf und entführte ihn am 11. Mai 1960 nach Israel, wo vom 11. April bis zum 15. Dezember 1961 der Prozess gegen ihn stattfand. In den Augen der weltweiten Öffentlichkeit galt Eichmann als der Hauptverantwortliche für die Vernichtung der Juden in Europa. Zum Beweis präsentierte Staatsanwalt Gideon Hausner umfangreiches Dokumentmaterial, das schon in den Nürnberger Prozessen verwendet worden war, und ließ etwa hundert Zeugen, überwiegend Holocaustüberlebende, aussagen. Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig und verhängte die Todesstrafe. Dagegen legte Eichmann Berufung ein, jedoch ohne Erfolg. Er wurde am 1. Juni 1962 gehängt.
Entstehung
Hannah Arendt war von der Zeitschrift The New Yorker nach Jerusalem geschickt worden, um den Prozess gegen Adolf Eichmann zu beobachten und darüber zu berichten. Sie selbst begründete ihren Wunsch, an dem Prozess teilzunehmen, damit, dass sie wissen wolle, wer der „leibhaftige“ Eichmann sei. Sie erkannte in ihm ein Musterbeispiel jener totalitären Mentalität, mit der sie sich bereits in ihrem Buch Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft auseinandergesetzt hatte. Ihrem Freund und ehemaligen Lehrer Karl Jaspers, der ihr von einer Teilnahme an dem Prozess abriet, schrieb sie, sie würde es sich nie verzeihen können, wenn sie nicht hinfahre und sich „dies Unheil in seiner ganzen unheimlichen Nichtigkeit in der Realität, ohne die Zwischenschaltung des gedruckten Wortes“ ansehe.
Arendt reiste zu Prozessbeginn am 11. April 1961 nach Jerusalem, wo sie sich knapp vier Wochen aufhielt und die Zeugenaussagen beobachtete. Den weiteren Prozessverlauf bis zur Urteilsverkündung am 11. Dezember erlebte sie allerdings nicht vor Ort mit, also auch nicht die Befragung Eichmanns durch den Staatsanwalt und das Gericht. Die Einzelheiten entnahm sie den Verhandlungprotokollen, die ihr das Jerusalemer Bezirksgericht nach New York sandte. Für die Darstellung der historischen Ereignisse stützte sich Hannah Arendt unter anderem auf Gerald Reitlingers Die Endlösung (1953).
Wirkungsgeschichte
Arendts Bericht, der ab Februar 1963 in Form von fünf Essays in der Zeitschrift The New Yorker und kurz darauf als Buch erschien, löste eine heftige Debatte aus. Der Autorin wurde vorgeworfen, den Opfern gegenüber arrogant und gefühllos zu sein. Ihr wurde unterstellt, sie entlaste Eichmann und die Deutschen durch ihre These von der „Banalität des Bösen“ und gebe den Juden eine Mitschuld an den Verbrechen. Viele ihrer jüdischen Freunde, darunter der Philosoph Hans Jonas und der deutsche Zionist Kurt Blumenfeld, wandten sich von ihr ab. Der Religionshistoriker Gershom Scholem, mit dem Arendt in Briefkontakt stand, bescheinigte ihr eine mangelnde Liebe zum jüdischen Volk. Kurz darauf beendeten die beiden ihre langjährige Freundschaft. In dem Ansturm der Kritik gingen die wenigen positiven Reaktionen, etwa von dem Psychologen Bruno Bettelheim oder der Schriftstellerin Mary McCarthy, beinahe unter. Arendt selbst hielt gegen alle Kritik daran fest, dass erst ihre Erkenntnis über die Normalität des Massenmords „die Totalität des moralischen Zusammenbruchs im Herzen Europas“ sichtbar mache.
Besonders in Israel und in jüdisch-amerikanischen Kreisen wurde Arendts Buch mit großer Empörung aufgenommen. Es blieb sogar lange Zeit tabu, die erste Übersetzung von Eichmann in Jerusalem ins Hebräische erschien erst im Jahr 2000. In jüngerer Zeit äußerte der amerikanische Historiker Daniel Jonah Goldhagen, Arendt habe Eichmanns Mordlust und Antisemitismus heruntergespielt. Mit ihrem Buch habe sie mehr Verwirrung über den Holocaust verursacht als irgendjemand vor ihr.
Einen persönlichen Blick auf Arendts Besuch in Jerusalem wirft Margarethe von Trotta in ihrem 2012 erschienenen Film Hannah Arendt. Bis heute zählt Arendts Werk zu den meistdiskutierten Werken über die NS-Zeit.
Über die Autorin
Hannah Arendt wird am 14. Oktober 1906 in Linden bei Hannover geboren. Ihre Eltern sind assimilierte Juden. Nach dem Abitur studiert sie 1924 in Marburg Philosophie bei Martin Heidegger, mit dem sie eine Liebesbeziehung eingeht. Die Affäre zwischen dem 35-jährigen, verheirateten Professor und seiner 18-jährigen Studentin endet mit Arendts Umzug nach Heidelberg, wo sie 1928 bei Karl Jaspers mit einer Arbeit über den Liebesbegriff bei Augustinus promoviert wird. Ein Jahr später zieht sie nach Berlin und heiratet den Philosophen Günter Anders. Nach kurzer Inhaftierung 1933 flieht Hannah Arendt aus dem nationalsozialistischen Deutschland nach Paris. Dort arbeitet sie bei zionistischen Organisationen als Sozialarbeiterin. Sie entkommt nach mehrwöchiger Internierung dem südfranzösischen Lager Gurs und emigriert 1941 mit ihrem zweiten Ehemann Heinrich Blücher – die erste Ehe wurde 1937 geschieden – und ihrer Mutter in die USA. In New York ist Arendt zunächst als Publizistin für die deutschjüdische Wochenzeitschrift Aufbau tätig. Nach einem Zwischenspiel als Lektorin im jüdischen Schocken-Verlag wird sie 1948 Direktorin der Jewish Cultural Reconstruction Corporation, einer Organisation zur Rettung jüdischen Kulturguts. Mit ihrem Werk Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft (The Origins of Totalitarianism, 1951), das die strukturelle Ähnlichkeit von Faschismus und Stalinismus untersucht, festigt sie ihren Ruf als herausragende Politikwissenschaftlerin. 1953 erhält Arendt, inzwischen amerikanische Staatsbürgerin, eine Professur am Brooklyn College in New York. 1958 erscheint ihr philosophisches Hauptwerk Vita activa oder Vom tätigen Leben (The Human Condition). Als Reporterin für den New Yorker beobachtet sie 1961 in Jerusalem den Prozess gegen den Naziverbrecher Adolf Eichmann. Aus ihren Reportagen geht das Buch Eichmann in Jerusalem (1963) hervor, das kontrovers diskutiert wird. In den folgenden Jahren ist Arendt vor allem essayistisch tätig und erhält viele Preise, darunter 1967 den renommierten Sigmund-Freud-Preis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung. Hannah Arendt stirbt am 4. Dezember 1975 in New York an einem Herzinfarkt.
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