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Wir alle haben ein Recht auf Zukunft

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Wir alle haben ein Recht auf Zukunft

Eine Ermutigung

dtv,

15 Minuten Lesezeit
7 Take-aways
Audio & Text

Was ist drin?

Ein fundiertes Plädoyer für den Einsatz juristischer Mittel im Kampf gegen den Klimawandel.


Bewertung der Redaktion

9

Qualitäten

  • Augenöffner
  • Meinungsstark
  • Insiderwissen

Rezension

Um maximal 1,5 Grad soll sich das Klima noch erwärmen dürfen: Die 2015 im Pariser Abkommen festgelegte Grenze ist für Politik und Wirtschaft verbindlich. Wie aber lässt sie sich durchsetzen? Für Rechtsanwältin Roda Verheyen steht fest: Die Verursacher, also Staaten und Unternehmen, müssen per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, Verantwortung zu übernehmen. Ebenso unterhaltsam wie fundiert zeigt die Klimaanwältin in ihrem Buch, wie sich wissenschaftliche Erkenntnisse juristisch nutzen lassen. Dabei berichtet sie von eigenen Erfolgen, aber auch von Rückschlägen vor Gericht. Ein erhellendes Buch, das unter dem Strich optimistisch stimmt.

Take-aways

  • Die 1,5-Grad-Grenze der Erderwärmung ist für Politik und Wirtschaft verbindlich.
  • Großprojekte müssen vor Gericht ihre Vereinbarkeit mit schnellen Emissionssenkungen beweisen.
  • Klimaschutz ist weltweit als Menschenrecht einklagbar.
  • Wer durch Unternehmen geschädigt wird, hat das Recht, sich vor Gericht zu wehren.
  • Unternehmen geraten durch juristische Prozesse unter Handlungsdruck.
  • Die natürlichen CO2-Senker wie Wälder und Meere müssen besser geschützt werden.
  • Wohlhabende Staaten müssen Verantwortung übernehmen.

Zusammenfassung

Die 1,5-Grad-Grenze der Erderwärmung ist für Politik und Wirtschaft verbindlich.

Im April 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, das deutsche Klimaschutzgesetz sei in Teilen verfassungswidrig und müsse nachgebessert werden. Für die Klimaanwältin Roda Verheyen, die die Klägerschaft vertrat, war das einstimmige Urteil des Gerichts eine Sensation. Mit diesem Erfolg hatte sie nicht gerechnet. Auf einmal wurde ihr klar: Weil das Pariser Klimaabkommen von 2015 ratifiziert und in deutsches Recht übernommen wurde, sind seine Ziele für die Politik verbindlich. Die im Abkommen festgelegte Obergrenze von 1,5 Grad Celsius Erderwärmung sowie Treibhausgasneutralität sind somit vor Gericht einklagbar.

Seitdem hat Verheyen viele Anklagen vor Gericht vertreten – mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Aber auch wenn sie nicht immer Recht bekommt, sind die Gerichtsverfahren in der Summe ein wichtiger Fortschritt. Sie erhöhen den Druck auf die Politik und die Unternehmen. Sie geben den Opfern der Klimakrise ein Gesicht und sorgen dafür, dass die Namen der Verantwortlichen in der Öffentlichkeit bekannt werden. Außerdem liefern sie die Argumente und damit die juristische Basis für weitere erfolgreiche Klimaklagen.

„Klimaklagen wirken wie ein Hebel, der Veränderungen bewirkt: für Einzelne, zum Wohle des ganzen Planeten – und aller Menschen, die auf ihm leben oder künftig noch leben werden.“

Inzwischen scheinen die Ziele von Paris allerdings kaum mehr erreichbar. Schon heute ist die Durchschnittstemperatur der Erde um rund 1,2 Grad gestiegen. Zudem markieren die in Paris festgelegten 1,5 Grad nicht den Punkt, ab dem die Erderwärmung erst gefährlich wird. Der Klimawandel ist vielmehr heute schon bedrohlich – und der Ausstoß klimaschädlicher Gase steigt weltweit weiter an. Selbst wenn die ehrgeizigen Klimaziele, die 2021 in Glasgow beschlossen wurden, umgesetzt werden, befindet die Menschheit sich auf dem Weg in Richtung 2,4 Grad Erderwärmung. Es ist also höchste Zeit, zu handeln.

Großprojekte müssen vor Gericht ihre Vereinbarkeit mit schnellen Emissionssenkungen beweisen.

Zu den Klägern, die Verheyen 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat, zählten auch Einheimische der friesischen Insel Pellworm. Sie sind besonders vom steigenden Meeresspiegel bedroht. Bei einer Erwärmung um 2 Grad wird Pellworms derzeitiger Hochwasserschutz nicht mehr ausreichen. Die Anklage beantragte daher, gerichtlich festzustellen, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 nicht genüge, um die in Paris festgelegte 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. Das aber verletze die Klägerschaft in ihren Grundrechten – ihrem Recht auf Menschenwürde, auf Leben und Gesundheit, ihrem Beruffreiheits- und Eigentumsrecht.

Die Argumente der Anklage beruhten auf einer wissenschaftlich fundierten Berechnung des CO2-Budgets: Deutschland hat sich verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zu leisten, um den Anstieg der globalen durchschnittlichen Erdtemperatur auf 1,5 Grad zu begrenzen. Daher darf es seit 2020 nur noch insgesamt 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren. Allein über die vier vorangehenden Jahre aber wurden rund 3 Gigatonnen ausgestoßen. Das bedeutet: Bis 2030 wird Deutschlands CO2-Budget fast aufgebraucht sein.

Das Gericht folgte Verheyens Argumenten und verpflichtete die Bundesregierung, das Klimaschutzgesetz bis Ende 2022 zu schärfen. Wenn der Staat nach 2030 gezwungen sei, plötzliche und drastische Maßnahmen zu ergreifen, um sein CO2-Budget nicht zu überschreiten, würden die Freiheitsrechte der Bürger unzulässig eingeschränkt. Der Kampf gegen den Klimawandel müsse generationengerecht sein und dürfe nicht in die Zukunft verschoben werden. Die Lasten, die sich aus dem Klimaschutz ergäben, dürften nicht überproportional kommenden Generationen aufgebürdet werden, sondern müssten schon heute anteilig geschultert werden. Zudem sei der Staat nach Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet, die Menschen vor Gefahren für ihr Leben und ihre Gesundheit zu bewahren.

„Das heißt im Klartext: Wenn der Staat seiner Pflicht gerecht werden will, seine Bürger und Bürgerinnen zu schützen, muss er Emissionsreduktionen durchsetzen.“

Trotz des klaren Urteils und der Aufforderung an die Politik, schnell und entschlossen zu handeln, wird auch in Deutschland weiterhin fossile Energie vergeudet. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist aber bahnbrechend und wertvoll. Jedes wirtschaftliche Großprojekt kann künftig vor Gericht auf seine Vereinbarkeit mit der Forderung nach schnellen Emissionssenkungen überprüft werden. Der Spielraum, innerhalb dessen Unternehmen klimaschädlich handeln können, schrumpft auf diese Weise. Firmen, die von sich aus den Treibhausgasausstoß reduzieren, sind hingegen vor juristischen Klagen geschützt.

Klimaschutz ist als Menschenrecht einklagbar.

In Deutschland wie in vielen anderen EU-Staaten gilt der Grundsatz, dass nur vom Klimawandel subjektiv Betroffene vor Zivilgerichten klagen dürfen. Allerdings können Einzelpersonen nur schwer nachweisen, dass sie durch das Handeln oder Unterlassen des Staates in ihren subjektiven Rechten verletzt werden. Daher überrascht es nicht, dass viele Klimaklagen mittlerweile auf der Basis von Grund- oder Menschenrechten geführt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon in mehreren Fällen entschieden, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger vor Umweltverschmutzung bewahren und ihr Recht auf Leben und Unversehrtheit schützen muss.

Kritiker solcher Klagen argumentieren, dass nur Regierungen und Parlamente über Klimafragen entscheiden sollen – nicht Gerichte. Ihrer Meinung nach stehen Klimaurteile im Widerspruch zur Gewaltenteilung und untergraben den demokratischen Dialog. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Klimaklagen stärken das demokratische Prinzip. Könnten die Bürger ihre Grundrechte nicht einklagen, so wären diese überflüssig. Wenn der Gesetzgeber seiner Aufgabe, die Menschenrechte zu schützen, nicht nachkommt, müssen unabhängige Gerichte das kontrollieren und ändern. Außerdem kann die Natur als Hauptgeschädigte nun einmal nicht selbst klagen.

„Demokratie aber muss bedeuten, auch die Rechte derer zu schützen, die sonst keine Stimme haben, und dazu zählt auch die Natur.“

Undemokratisch sind dagegen die Schiedsgerichtsverfahren, die international agierende Unternehmen gegen Umweltauflagen anstrengen können. So verklagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland vor dem Schiedsgericht der Weltbank auf Schadensersatz, weil er seine Investitionen in ein Hamburger Kohlekraftwerk durch behördliche Auflagen gefährdet sah. Solche Klagen lähmen die staatlichen Anstrengungen für den Klimaschutz. Je ambitionierter die Klimapolitik wird, desto häufiger werden Unternehmen vor das Schiedsgericht gehen. Experten sehen darin die größte Bedrohung für die weltweite Durchsetzung des Pariser Klimaabkommens.

Wer durch Unternehmen geschädigt wird, hat das Recht, sich vor Gericht zu wehren.

Über zwei Drittel der Klimaklagen weltweit richten sich gegen Staaten. Doch auch die Zahl der Verfahren gegen Unternehmen steigt. Eine wegweisende Zivilklage war die eines peruanischen Bauern gegen den deutschen Energiekonzern RWE, einen der weltweit größten Treibhausemittenten. Er sah durch die Gletscherschmelze in den Anden sein Gut und seinen Beruf gefährdet. Das zentrale Argument des von Verheyen vertretenen Klägers lautet: Mit seinen Emissionen ist RWE zu 0,47 Prozent mitverantwortlich für die Klimakrise und die Folgen. Deshalb muss das Unternehmen an den Kosten für den Schutzdamm gegen das steigende Wasser beteiligt werden, auch wenn es gar nicht in Peru tätig ist. Schon die Tatsache, dass das deutsche Gericht dieser Zivilklage in zweiter Instanz stattgegeben hat, ist ein großer Erfolg. Es zeigt: Der Einzelne hat das Recht, Unternehmen, die ihn schädigen, zur Verantwortung zu ziehen.

„Solange ein Staat nicht per Gesetz dafür sorgt, dass die Emissionen (global) im Einklang mit dem Pariser Abkommen auf null sinken, oder regelt, wie mit bereits entstandenen Schäden und Kosten für Anpassungsmaßnahmen zu verfahren ist – so lange steht es jedem offen, gegen Unternehmen als Verursacher rechtlich vorzugehen.“

Besonders schwierig sind Zivilklagen gegen Unternehmen in den USA. Dort gilt der Grundsatz, dass Bundesgerichte in Klimafragen nichts zu sagen haben. Die Verantwortung liegt somit bei der Legislative und der Exekutive. Aufgrund dieser politischen Doktrin sind bislang alle wichtigen Klimaklagen gescheitert. Dennoch laufen zurzeit Verfahren von Küstenstädten wie Imperial Beach gegen Energieunternehmen. Der kalifornische Ort fordert die Erstattung der Kosten für den Bau von Schutzanlagen gegen den steigenden Meeresspiegel – mit ungewissem Erfolg.

Neue juristische Wege beschreiten Klimaaktivisten auf den Philippinen, die regelmäßig von verheerenden Taifunen heimgesucht werden. Sie reichten mit Unterstützung großer Teile der Bevölkerung eine Beschwerde gegen Unternehmen vor der philippinischen Menschenrechtskommission ein. Diese entschied 2019, dass die „Carbon Majors“, also die größten Öl-, Gas- und Kohlekonzerne der Welt, für Menschenrechtsverletzungen, die sich aus der Klimakrise ergeben, juristisch belangt werden können. Darauf können sich Klägerinnen und Kläger gegen Konzerne künftig berufen.

Unternehmen geraten durch juristische Prozesse unter Handlungsdruck.

Einen Wendepunkt stellt das Urteil des Den Haager Gerichts von 2021 dar. Es verpflichtet den Ölkonzern Royal Dutch Shell dazu, seine globalen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 45 Prozent unter das Niveau von 2019 zu senken. Das betrifft den Treibhausgasausstoß entlang der gesamten Wertschöpfungskette, also auch Emissionen, die beim Antrieb von Autos mit Benzin von Shell oder beim Heizen von Gebäuden mit Shell-Öl entstehen – ein sensationelles Urteil, das Konzerne in die Pflicht nimmt.

„Unternehmen haben die Pflicht, das Klima zu schützen – ganz unabhängig von Emissionshandel und anderen konkreten Gesetzen, die sie im Detail betreffen.“

In dieselbe Richtung geht die Klage verschiedener Umweltverbände gegen Volkswagen. Hier lautet Verheyens Argument: Volkswagen schickt durch seine Autos klimaschädliche Gase in die Atmosphäre, ohne auf das nach dem Pariser Abkommen verbleibende CO2-Budget zu achten. Damit bedroht das Unternehmen einzelne Menschen in ihrem Recht auf Eigentum, Gesundheit und in ihren Freiheitsrechten. Die Forderung: Ab 2030 darf VW keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr verkaufen. Der Konzern muss zudem alles tun, um bis 2050 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Um die Anklage hieb- und stichfest zu machen, wurde anhand der Marktanteile des Autobauers nachvollziehbar ermittelt, wie viel CO2 VW noch ausstoßen darf. Wie auch immer der Prozess ausgehen wird – die Unternehmen geraten zunehmend unter Druck und sind zum Handeln gezwungen.

Die natürlichen CO2-Senken wie Wälder und Meere müssen besser geschützt werden.

Im Kampf gegen den Klimawandel zählt nicht nur die Reduktion von Treibhausgasen. Ebenso wichtig ist es, die natürlichen CO2-Senken wie Wälder, Moore, Böden und Meere zu bewahren, beispielsweise mithilfe gesetzlicher Grenzen für die Versiegelung von Flächen durch Häuser- und Straßenbau oder durch eine Reduktion der Düngemittel in der Landwirtschaft. In Deutschland setzt man aber lieber auf technische Lösungen, etwa auf die Idee, CO2 aus der Atmosphäre zurückzuholen. Die sind aber bestenfalls Zukunftsmusik und zudem viel teurer als Reduktions- und Naturschutzmaßnahmen. Zudem führt die vage Hoffnung auf neue Techniken nur dazu, dass wir die notwendige Treibhausgasreduzierung immer weiter in die Zukunft verschieben. Dabei verkennen wir, dass wir sofort handeln müssen.

„Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen und der notwendige Einstieg in eine Welt der hundertprozentig erneuerbaren Energie – das ist die offensichtliche Lösung für die Hilflosigkeit, die uns alle trifft.“

Ein möglicher Schritt zum Schutz der Natur wäre, ihr eigene Rechte zuzubilligen und sie als Rechtssubjekt anzuerkennen. So könnten Umweltverbände oder einzelne Personen als Sachwalter leichter im Namen eines vergifteten Flusses oder auch der Erdatmosphäre klagen. Noch wichtiger als Eigenrechte der Natur aber wären konkrete Maßnahmen, beispielsweise ein EU-weites Importverbot von Produkten, deren Lieferketten zu Entwaldung führen. Dazu gehören auch Klima- und Umweltschutzanforderungen an global wirtschaftende Unternehmen sowie Kreislaufwirtschaft. Was wir brauchen, ist das Ende einer Wachstumslogik, die für die Zerstörung der Umwelt verantwortlich ist.

Wohlhabende Staaten müssen Verantwortung übernehmen.

Immer wieder ist das Argument zu hören, unser Handeln in Deutschland oder Europa mache keinen Unterschied – es sei weltweit betrachtet nur wie ein Tropfen im Ozean. Kein Staat könne die Klimakrise allein lösen und deshalb sei auch keiner verpflichtet, etwas dagegen zu tun. Dass das eine Fehleinschätzung ist, zeigen Urteile wie die des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Es führt uns vor Augen, dass Staaten nicht nur gegenüber ihren eigenen Bürgern, sondern auch jenseits ihrer Grenzen für die Folgen von Emissionen verantwortlich sind.

„Dieses ‚drop in the ocean‘-Argument kann heute vor keinem Gericht mehr gelten. Jede vermiedene Tonne CO2 zählt.“

Jeder Staat muss tun, was er kann, um das Schlimmste abzuwenden – die wohlhabenden noch mehr als die ärmeren Länder des globalen Südens. Denn das wohlhabendste Prozent der Weltbevölkerung, etwa 63 Millionen Menschen, hat zwischen 1990 und 2015 doppelt so viel CO2 in die Atmosphäre entlassen wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung insgesamt. Die wohlhabenden Staaten müssen auch auf internationaler Ebene Verantwortung übernehmen. Sie dürfen ihr Emissionenbudget nicht auf Kosten der ärmeren Länder ausreizen. Und sie müssen einen angemessenen Kostenanteil für die klimabedingten Schäden und Zerstörungen im globalen Süden tragen. Um sie dazu zu bewegen, sind Klimaklagen ein probates und wichtiges Mittel.

Über die Autorinnen

Roda Verheyen ist Rechtsanwältin und ehrenamtliche Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht. Sie berät Umweltorganisationen, etwa Greenpeace und Germanwatch, und vertritt vor Gericht Unternehmen, Gemeinden, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen bei Klimaklagen. Alexandra Endres ist freiberufliche Journalistin mit Schwerpunkt Klima und Umweltthemen. Sie schreibt unter anderem für Die Zeit.
 

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